Dienstag21. Oktober 2025

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Corona-HomeofficeLuxemburg und Frankreich verlängern Steuerabkommen zur Telearbeit bis Ende März 2022

Corona-Homeoffice / Luxemburg und Frankreich verlängern Steuerabkommen zur Telearbeit bis Ende März 2022
 Symbolfoto: Finn Winkler/dpa

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Luxemburg und Frankreich haben ihre „gütliche Einigung“ bis Ende März 2022 verlängert – demnach müssen Grenzgänger, die aufgrund der Pandemie von zu Hause aus arbeiten, weiterhin keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in Frankreich zahlen. Das teilt das Ministerium für Soziale Sicherheit in einer Pressemitteilung vom Mittwochnachmittag mit.

Wer in Frankreich lebt und in Luxemburg arbeitet, darf laut dem regulären Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Staaten eigentlich nur 29 Tage pro Jahr im Homeoffice arbeiten. Es ist bislang insgesamt das siebte Mal, dass die Verständigungsvereinbarung verlängert wurde.