In Luxemburg müssen Todesfälle von einem Arzt offiziell bestätigt werden. Erst dann darf ein Totenschein ausgestellt werden – ein Dokument, das nicht nur für die Ausstellung der Sterbeurkunde notwendig ist, sondern auch Voraussetzung für die Bestattung darstellt. Doch für viele Angehörige gestaltet sich dieser Schritt zunehmend problematisch. Immer öfter sei es schwierig, einen Arzt zu finden, der kurzfristig zur Verfügung steht.
Ein Grund dafür liegt laut Fachleuten in der geringen Routine vieler Ärzte im Umgang mit Todesfeststellungen. Hinzu kommt die angespannte Personalsituation im Gesundheitswesen. Allgemeinmediziner sind bereits stark ausgelastet und können nicht in jedem Fall sofort ausrücken. Die beiden DP-Abgeordneten André Bauler und Gilles Baum haben sich in einer parlamentarischen Anfrage nach der aktuellen Situation in Luxemburg bei Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) erkundigt.
Zwischen 2019 und 2023 wurden landesweit 21.790 Totenscheine ausgestellt. Die meisten davon in den einwohnerstarken Kantonen Luxemburg (815 Ärzte) und Esch (410 Ärzte). In kleineren Regionen wie Vianden (68 Ärzte) oder Redingen (88 Ärzte) waren es entsprechend deutlich weniger. Die Totenscheine stammen jedoch nicht ausschließlich aus der Hand von Allgemeinmedizinern, wie Deprez anmerkt: Auch Krankenhausärzte und Ärzte des CGDIS (Corps grand-ducal d’incendie et de secours) stellen Sterbeurkunden aus.
Auf die Frage der beiden DP-Abgeordneten nach Fehlern in den ausgestellten Bescheinigungen verweist die Ministerin darauf, dass der Totenschein wie die gesamte medizinische Dokumentation in die Verantwortung des jeweiligen Arztes fällt. Nur in „besonderen“ Fällen – etwa bei einer gerichtlichen Untersuchung – würden die Unterlagen der Justiz übergeben und von Fachgutachtern geprüft.
Kein eigener Bereitschaftsdienst geplant
Die Errichtung eines speziellen ärztlichen Bereitschaftsdienstes für die Ausstellung von Totenscheinen lehnt die Regierung jedoch ab. Laut Deprez wird „die derzeitige Organisation in den allermeisten Fällen den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht“. Zugleich räumt sie aber ein, dass es in Einzelfällen durchaus zu Schwierigkeiten kommen könne, einen verfügbaren Arzt zu finden. Die Gesundheitsdirektion beobachte die Entwicklung und sei offen für „die Prüfung von Möglichkeiten zur organisatorischen Verbesserung in Absprache mit den betroffenen Akteuren und Fachleuten“.
In Frankreich dürfen speziell geschulte Pflegekräfte inzwischen bestimmte Totenscheine ausstellen – eine Entlastung für die Ärzteschaft. Luxemburg wolle diesem Beispiel allerdings vorerst nicht folgen. „Eine Ausweitung dieser Zuständigkeit auf Krankenpfleger wurde in Luxemburg nicht in Betracht gezogen und ist derzeit nicht Gegenstand einer Analyse“, so Deprez. Auch in den meisten anderen europäischen Ländern sei diese Zuständigkeit weiterhin Ärzten vorbehalten.
De Maart

Dann muss unser Land eben die Ärzte endlich selbst ausbilden auf Belval statt immer noch weiter als Kuckucke im Ausland auf deren Unis sich ins Nest setzen wollen...