Samstag8. November 2025

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Wenn die Arbeit krank machtLuxemburg ohne klare Linie: Burn-out bleibt unsichtbar in den Statistiken

Wenn die Arbeit krank macht / Luxemburg ohne klare Linie: Burn-out bleibt unsichtbar in den Statistiken
Fälle von Burn-out gibt es auch in Luxemburg – offiziell ist es jedoch weder als Krankheit anerkannt noch statistisch erfasst Symbolbild: Freepik

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Obwohl die WHO Burn-out als arbeitsbedingtes Syndrom definiert, fehlt in Luxemburg eine eigene Diagnose und Anerkennung als Krankheit. Präzise Zahlen zu Betroffenen gibt es nicht, die Krankmeldungen laufen unter Depression – eine nationale Studie zum Thema Burn-out ist zudem auch nicht geplant.

Burn-out gilt in Luxemburg nach wie vor nicht als eigenständige Krankheit. Das geht aus der Antwort der Gesundheits- und Sozialministerin Martine Deprez (CSV) auf eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Nathalie Morgenthaler (CSV) hervor.

Obwohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Burn-out bereits 2022 in der aktuellen Fassung der „International Classification of Diseases“ (ICD-11) als „occupational phenomenon“ – also als arbeitsbedingtes Phänomen – definiert hat, betont die Ministerin: „Aktuell gibt es im ‚Cahier des charges’ zwischen der CNS und der AMMD keinen spezifischen Diagnosecode für Burn-out.“

Ärzte können auf Krankmeldungen lediglich den allgemeinen Code 78 – „Depression“ – angeben. Hierunter fallen jedoch verschiedene psychische Erkrankungen – eine differenzierte Erfassung von Burn-out sei somit nicht möglich. Auch in der Liste der Krankenkasse zu „Affections de longue durée“ – Langzeiterkrankungen – wird Burn-out nicht gesondert erfasst. Dadurch lassen sich weder die Anzahl der Betroffenen noch die Entwicklung der Fälle in den vergangenen fünf Jahren eindeutig feststellen. „Daher kann das Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit auch keine genauen Zahlen liefern“, erklärt Deprez.

Trotz fehlender offizieller Klassifizierung tragen die Sozialversicherungen die Kosten der Krankmeldungen: „Die Konsequenzen eines Burn-outs, wie etwa Krankenscheine im Rahmen einer Depression, werden von der Gesundheitskasse übernommen“, so Deprez.

Keine Pläne für Anerkennung oder nationale Studie

Die Ministerin stellt zudem klar, dass aktuell „keine Schritte unternommen werden, um Burn-out als Berufskrankheit anzuerkennen“. Die bestehenden Klassifikationen im ICD-10 und künftig im ICD-11 böten ausreichend Möglichkeiten, die klinischen Symptome einzuordnen. Zugleich warnt sie davor, Burn-out vorschnell zu diagnostizieren – dies solle Fachleuten wie Psychologen oder Psychiatern vorbehalten bleiben.
Auch eine spezifische nationale Studie zum Thema Burn-out sei derzeit nicht geplant. Verlässliche Daten über die tatsächliche Verbreitung des Phänomens fehlen somit weiterhin.

Stattdessen verweist die Ministerin auf punktuelle Unterstützungsangebote. Die „Association pour la santé au travail des secteurs tertiaire et financiers“ (ASTF) betreute 2024 im Rahmen des vom Gesundheitsministerium unterstützten Pilotprojekts „Lighthouse“ rund 35 Personen mit Burn-out. Das Programm, das über drei Monate läuft, kombiniert medizinische Check-ups, psychologische Betreuung, Sophrologie-Sitzungen und Gruppengespräche und soll Betroffenen helfen, schrittweise wieder Stabilität zu gewinnen.

Damit bleibt Burn-out in Luxemburg zwar ein anerkanntes gesellschaftliches Problem, wird aber auf institutioneller Ebene weder systematisch erfasst noch offiziell als Krankheit eingestuft.

Was ist ein Burn-out?

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Burn-out im Jahr 2022 in der 11. Version der International Classification of Diseases (ICD-11) als Syndrom beschrieben, das durch chronischen Stress am Arbeitsplatz entsteht, der nicht erfolgreich bewältigt werden kann.

Typisch sind drei Hauptmerkmale: ein anhaltendes Gefühl von Erschöpfung und Energiemangel, eine zunehmende innere Distanz zur eigenen Arbeit bis hin zu Negativismus oder Zynismus sowie das Empfinden einer verringerten Leistungsfähigkeit. Burn-out bezieht sich dabei ausdrücklich auf arbeitsbezogene Phänomene und soll nicht genutzt werden, um Belastungen oder Erfahrungen aus anderen Lebensbereichen zu beschreiben.

Nicht darunter fallen Anpassungsstörungen, stressbedingte Störungen, Angststörungen sowie affektive Störungen, die jeweils eigenständige Krankheitsbilder darstellen.