Freitag31. Oktober 2025

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LeserforumLiebe Frau Ministerin für Hochschulbildung und Forschung, lieber Herr Minister für Familie und Integration

Leserforum / Liebe Frau Ministerin für Hochschulbildung und Forschung, lieber Herr Minister für Familie und Integration

Wo bleibt die Inklusion in Luxemburg? Ein gehörloser Student fordert die Kostenübernahme für Schrift- und Gebärdensprachdolmetscher – doch der luxemburgische Staat verweigert die Unterstützung. Seit langer Zeit kämpfe ich als gehörloser Student darum, dass der luxemburgische Staat die Kosten für Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen im Studium übernimmt. Doch meine Anfragen beim Ministerium für Hochschulbildung sowie beim Ministerium für Familie und Integration wurden abgelehnt – mit der Begründung, dass eine solche Unterstützung im luxemburgischen Gesetz nicht vorgesehen sei.

Doch wo bleibt die Inklusion in unserer Gesellschaft? Luxemburg hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterzeichnet und sich damit verpflichtet, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Doch in der Realität bleibt dieses Recht für gehörlose Studierende unerfüllt. Die UN-Behindertenrechtskonvention sichert mein Recht auf Unterstützung. Die UN-BRK fordert, dass gehörlose Studierende die notwendige Unterstützung erhalten, um barrierefrei studieren zu können. Wichtige Artikel der Konvention sind: Artikel 9 – Zugänglichkeit: Staaten müssen gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt Zugang zu Bildung, Kommunikation und Informationen haben. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetscher*innen.

Artikel 24 – Bildung: Höhere Bildung muss für Menschen mit Behinderung ohne Diskriminierung zugänglich sein. Staaten sind verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, darunter: die Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetscher*innen oder anderen Kommunikationshilfen; die Anerkennung der Gebärdensprache als gleichwertige Sprache. Artikel 5 – Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung: Die Weigerung, notwendige Unterstützung bereitzustellen, kann als Diskriminierung betrachtet werden. Quelle: UN-BRK auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Chancengleichheit bedeutet, dass Menschen mit und ohne Behinderung dieselben Möglichkeiten haben, ohne Barrieren und ohne Diskriminierung. Doch ohne Unterstützung bleiben gehörlose Studierende ausgeschlossen. Wir als Gehörlose kämpfen täglich darum, die Barrieren der Kommunikation zu überwinden. Doch warum müssen wir für ein Recht kämpfen, das uns bereits durch internationale Vereinbarungen zusteht? Ich fordere die Ministerien auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Inklusion in Luxemburg endlich umzusetzen. Die Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetscher*innen für Studierende ist keine Frage des guten Willens – es ist ein Menschenrecht. Inklusion darf kein leeres Versprechen bleiben!