Ein Bauherr kann in Luxemburg seine Baugenehmigung, die nach ihrer Ausstellung ein Jahr lang gültig ist, zweimal um ein Jahr verlängern lassen. Die kommunalen Steuerregelungen sehen vor, dass der Bauherr die Steuer für kommunale Einrichtungen („taxe d’équipements collectifs“) im Fall einer Verlängerung der Genehmigung nicht noch ein weiteres Mal bezahlen muss. Das antwortet Innenminister Léon Gloden (CSV) auf eine parlamentarische Frage von Alexandra Schoos (ADR).
Je nach Formulierung der Steuerregelung sei es jedoch nicht ausgeschlossen, dass der Bauherr dann die Untersuchungssteuer („taxe d’instruction“) ein weiteres Mal bezahlen muss. Um in diesem Zusammenhang für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, werde der Minister „den Gemeinden demnächst ein Rundschreiben zukommen lassen.“ Außerdem erinnert er an ein im März eingereichtes Gesetzesprojekt. Dieses sehe vor, die initiale Gültigkeitsdauer einer Baugenehmigung von einem Jahr auf zwei Jahre zu erhöhen. Sie könne auf Anfrage des Bauherren um ein Jahr verlängert werden.
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