Legalisierung von Cannabis: Christopher Zimmer, Präsident des Luxemburger Hanfverbands, bemängelt Fehlen klarer Richtlinien

Legalisierung von Cannabis: Christopher Zimmer, Präsident des Luxemburger Hanfverbands, bemängelt Fehlen klarer Richtlinien
Fotos: Editpress/Julien Garroy

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1999 eröffnete „Placebo“ in der Hauptstadt seine Tore. Es war das erste Geschäft, das Hanfprodukte in seinem Sortiment führte. Christopher Zimmer ist fast von Beginn an dabei. Er hat vor 18 Jahren als Verkäufer im „Placebo“ angefangen. Heute ist er Geschäftsführer des Ladens und Präsident des Luxemburger Hanfverbands. In einem Gespräch spricht er über die Besteuerung von CBD-Produkten und die Auswirkungen der bevorstehenden Legalisierung von Cannabis auf den Schwarzmarkt.

Im Mai 2018 hat Joé Schmit unter Mithilfe von Guy Munhowen und Christopher Zimmer die Petition mit der Nummer 1031 eingereicht. Innerhalb von wenigen Stunden konnten sie die nötigen 4.500 Unterschriften für sich verbuchen und das Thema kam ins Parlament. Ziel der Petition war es, den Verkauf von Cannabis mittels Coffeeshops zu legalisieren. Im November 2018 wurde dann der Luxemburger Hanfverband gegründet, mit Christopher Zimmer als Präsident.

Der Verband setzt sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabisprodukten ein. Auch der freie Zugang zu CBD-Produkten ist dem Verband wichtig. „Wir setzen uns sowohl für die Rechte der Verbraucher als auch der Arbeitgeber ein. Genauso wichtig ist uns der Jugendschutz und die Prävention“, erklärt Zimmer.

CBD-Gras kann seit 2016 ohne Rezept in Hanfläden erworben werden. Ab kommendem Dezember müssen Konsumenten für CBD-Produkte allerdings tiefer in die Tasche greifen. CBD soll dann als Tabakware besteuert werden. In diesem Fall fällt eine Verbrauchersteuer von 33,15 Prozent sowie 17 Prozent TVA pro gekauftes Gramm an. „2016 haben wir in der ersten Stunde zwei Kilogramm Blüten verkauft. Der Hype von damals ist mittlerweile etwas abgeflaut und die Besteuerung wird das Geschäft mit CBD-Produkten noch weiter erschweren“, erklärt Zimmer.

„Keine THC-Grenze“

CBD gilt als nicht-psychoaktives Cannabinoid, das heißt, es löst keine Wirkung auf das zentrale Nervensystem aus und die Wahrnehmung wird nicht verändert. Die Wirkung kann als beruhigend und nicht berauschend beschrieben werden. Vom Aussehen und Geruch her unterscheidet sich CBD jedoch kaum vom zurzeit noch illegalen Marihuana. Bei CBD-Blüten fehlt das Tetrahydrocannabinol (THC), das berauschend wirkt, fast vollständig. Im Handel legal erhältliches Cannabis hat meist einen CBD-Gehalt von zwei bis neun Prozent und einen Rest-THC-Gehalt von maximal 0,3 Prozent.

Die Regierung möchte bei der geplanten Legalisierung von rekreativem Cannabis den THC-Gehalt deckeln. Zimmer spricht sich jedoch dagegen aus. „In einer Kneipe habe ich auch die Wahl, ob ich starken Alkohol trinken möchte oder nur ein alkoholfreies Bier. So sollte es auch bei Cannabis sein. Der Staat sollte nur die Preise festlegen“, so der Geschäftsführer des „Placebo“.

Schwarzmarkt

Mit Blick auf die Legalisierung macht sich Zimmer vor allem Sorgen über den Schwarzmarkt. „Wenn das Gras zu hoch besteuert wird und die Preise höher sind als auf dem Schwarzmarkt, dann haben wir ein Problem.“ Der Hanfverband hat sich via Mail an das Gesundheitsministerium gewandt, in der er sich für ein Qualitätslabel aussprach und seine Hilfe im Falle von Fragen zum Thema Drogen anbot. „Bezüglich einer Zusammenarbeit werden wir bei Bedarf auf sie zurückkommen“, antwortete das Ministerium.

Insgesamt bemängelt Zimmer die fehlende Kooperation der unterschiedlichen Ministerien. Auch wenn „Placebo“ das erste Geschäft in Luxemburg war, in dem CBD-Blüten verkauft wurden, so habe man noch keine konkreten Pläne, wie der Verkauf des bislang verbotenen Marihuanas aussehen könnte. „Ich habe noch keine Lizenz für THC-haltiges Cannabis beantragt. Mir fehlen einfach noch die Richtlinien. Zurzeit weiß noch niemand, wie teuer die Lizenzen sein werden. Auch kann noch keiner genau sagen, wo dieses Gras verkauft werden darf oder ob z.B. Werbung für diese Produkte geschaltet werden darf. Wenn es erst mal Richtlinien gibt, könnte ich mir vorstellen, dass wir uns um diese Lizenzen bemühen werden.“

Medizinisches Cannabis

Seit 2018 kann in Luxemburg medizinisches Cannabis verschrieben werden. Dieses kann auch THC enthalten. Auch wenn dadurch keine vollständige Genesung herbeigeführt wird, sollen die Schmerzen der Patienten aber durch die Nutzung maßgeblich gelindert werden.

Zwischen Februar und Ende Juni 2019 wurde 270 Patienten medizinisches Cannabis verschrieben. Wem medizinisches Cannabis in Luxemburg verschrieben werden darf, ist sehr genau festgelegt. Hier kommen nur Patienten mit unheilbaren Krankheiten infrage.

Um überhaupt Cannabis verschreiben zu dürfen, müssen die Ärzte eine vom Ministerium angebotene Weiterbildung absolvieren. Aufgrund des unerwarteten Erfolges hat die Regierung im Juli eine Empfehlung an die 250 befugten Ärzte herausgegeben, bis Oktober keine neuen Patienten mehr mit medizinischem Cannabis zu behandeln.

john Bourens
27. September 2019 - 12.58

Gett et mëttlerweil eng Lëscht mat denen Dokteren déi di Formatioun matgemaach hunn an dierfen Cannabisverschreiwen? Wou kann een déi Lëscht ufroen? Merci.