UrteilLebenslange Haft für Hauptangeklagten in Prozess um Polizistenmorde von Kusel

Urteil / Lebenslange Haft für Hauptangeklagten in Prozess um Polizistenmorde von Kusel
Der Hauptangeklagte (r.) mit seinem Anwalt Leonhard Kaiser vor dem Beginn seines Prozesses wegen Mordes an zwei Polizeibeamten in der Westpfalz Foto: AFP

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Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel in Rheinland-Pfalz ist der Hauptangeklagte Andreas S. zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht in Kaiserslautern sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der 39-Jährige im Januar eine Polizistin und einen Polizisten bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle auf einer Landstraße erschoss, um seine Tätigkeit als illegaler Jagdwilderer zu verdecken.

Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Konkret verurteilte ihn das Landgericht wegen zweier Morde. Dazu kamen zudem weitere Delikte wie tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gewerbsmäßiger Jagdwilderei.

Den mitangeklagten Florian V. verurteilte das Gericht wegen Beihilfe zur Jagdwilderei, sah aber von einer Strafe. Der 33-Jährige hatte S. begleitet und in der Tatnacht mit in dessen Auto gesessen. Ursprünglich stand auch er unter Mordverdacht, was sich bei den Ermittlungen jedoch nicht erhärtete.

Ein Holzkreuz zum Gedenken wurde am Tatort an der K22 bei Kusel aufgestellt, wo Ende Januar 2022 zwei Polizisten im Dienst getötet wurden 
Ein Holzkreuz zum Gedenken wurde am Tatort an der K22 bei Kusel aufgestellt, wo Ende Januar 2022 zwei Polizisten im Dienst getötet wurden  Foto: Harald Tittel/dpa

Die Anklage der Staatsanwaltschaft basierte weitgehend auf den Aussagen V.s. Im Prozess belasteten sich die beiden Angeklagten gegenseitig. S. stellte die Situation als Notwehr dar. Diese Argumentation wies das Gericht in seinem Urteil zurück. Die getöteten Beamten seien zwar in Zivil unterwegs gewesen, aber eindeutig als Polizisten zu erkennen gewesen. Dies habe auch für S. gegolten. So habe dieser ihnen seinen Ausweis übergeben.

Nach Feststellung des Gerichts hatten die beiden Polizisten das Auto mit S. und V. am frühen Morgen des 31. Januar auf einer Landstraße bei Kusel in Rheinland-Pfalz kontrolliert. Während der Kontrolle schoss S. zunächst mit einer Schrotflinte aus nächster Nähe auf die 24-jährige Beamtin und feuerte dann mit einem Jagdgewehr auf deren weiter entfernte 29-jährigen Kollegen, bevor er erneut mit der Schrotflinte auf die Beamtin schoss.

Ein Gedenkstein und Blumen sind in der Nähe des Tatorts an der K22 bei Kusel aufgestellt, wo Ende Januar 2022 zwei Polizisten im Dienst getötet wurden
Ein Gedenkstein und Blumen sind in der Nähe des Tatorts an der K22 bei Kusel aufgestellt, wo Ende Januar 2022 zwei Polizisten im Dienst getötet wurden Foto: Harald Tittel/dpa

Beide Einsatzkräfte starben demnach durch Kopfschüsse. Nach der Tat flohen S. und V. mit dem Auto und versuchten, Spuren zu verdecken. Der Ausweis und der Führerschein von S. blieben aber am Tatort zurück. Die beiden Männer wurden erst nach einer stundenlangen Fahndung festgenommen. Die Ermordung der beiden Polizisten löste bundesweit großes Entsetzen aus.