Die außerordentlich ansteckende und anzeigepflichtige Newcastle-Krankheit wurde bei einer Wildtaube in Mutfort nachgewiesen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelbehörde (ALVA) hervor. Ein Referenzlabor hat den Befund am 5. August offiziell bestätigt.
Die Newcastle-Krankheit ist eine durch ein Virus verursachte Erkrankung bei Vögeln. Weil das Krankheitsbild an die Geflügelpest oder Vogelgrippe erinnert, wird die Newcastle-Krankheit in Fachkreisen auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet. Die Taube in Mutfort war mit der Variante PPMV-1 infiziert, die hauptsächlich in freilebenden Taubenpopulationen vorkommt und nur sehr selten bei anderen Vögeln festgestellt wird, schreibt die ALVA.
Sie ist zwar für gesunde Menschen nicht gefährlich – und der Verzehr von Eiern und Geflügelfleisch von infizierten Tieren ist unbedenklich – aber Halter von Geflügel sollten folgende Sicherheitsmaßnahmen einhalten:
- Vögel mit Verdacht auf Newcastle-Krankheit unverzüglich der luxemburgischen Veterinär- und Lebensmittelbehörde melden,
- Geflügel gegen den Erreger der Newcastle-Krankheit impfen lassen,
- dem Tierarzt unverzüglich Auffälligkeiten wie vermehrte Todesfälle, neurologische Ausfälle oder Veränderungen bei Legeleistung melden,
- Vögel vor direktem und indirektem Kontakt mit Wildvögeln schützen,
- und bei grenzüberschreitendem Transport von Geflügel eine Gesundheitsbescheinigung eines amtlichen Tierarztes des Herkunftslandes dabei haben.
In der ursprünglichen Fassung dieses Textes war von „wildlebenden Taubenpopulationen“ die Rede. Um Missverständnisse vorzubeugen, wurde diese Formulierung geändert. Außerdem stand im Artikel, dass die Variante nicht für Menschen gefährlich ist. An dieser Stelle wurde spezifiziert, dass sie für „gesunde Menschen“ nicht gefährlich ist.
De Maart
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