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LuxemburgKosten für Psychotherapie werden jetzt (größtenteils) übernommen – aber nicht rückwirkend

Luxemburg / Kosten für Psychotherapie werden jetzt (größtenteils) übernommen – aber nicht rückwirkend
Vor (oder kurz nach) dem Termin beim Psychotherapeuten sollte eine Verschreibung durch einen Arzt erfolgen Foto: Pixabay

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Was lange währte, wird endlich gut: Psychotherapien werden ab sofort auch in Luxemburg von der Krankenkasse bezahlt – sofern sie vorher von einem Arzt verschrieben wurden. 

In einem lange diskutierten und dadurch aufgeschobenen Problemfeld der luxemburgischen Gesundheitsversorgung ist am Mittwoch (1.2.) ein wichtiger Schritt gemacht worden (obwohl die Kontroversen nicht vorbei sind): Seit dem 1. Februar werden Psychotherapie-Sitzungen von der Gesundheitskasse CNS übernommen. Sitzungen, die zuvor durchgeführt wurden, aber auch jegliche Behandlungen auf der Grundlage von Verschreibungen, die vor dem 1. Februar 2023 ausgestellt wurden, werden nicht refinanziert.

Bei Erwachsenen beträgt der Erstattungssatz 70 Prozent – und 100 Prozent bei Versicherten, die zum Zeitpunkt der Ausstellung der ärztlichen Verschreibung das Alter von 18 Jahren noch nicht vollendet haben.

Eine entsprechende Verschreibung ist in jedem Fall wichtig, um überhaupt Ansprüche anmelden zu können: „Um Anspruch auf eine Erstattung durch die CNS oder die zuständige Kasse des öffentlichen Dienstes zu haben, müssen alle von einem Psychotherapeuten erbrachten Leistungen von einem Arzt verschrieben werden, der bescheinigt, dass es keine medizinischen Kontraindikationen für eine Psychotherapie gibt“, heißt es auf einer speziellen Informationsseite der CNS.

Behandlung auch im Ausland möglich

Infrage kommen einleitende Psychotherapiesitzungen (SP01), begleitende Psychotherapiesitzungen (SP02) und verlängerte unterstützende Psychotherapiesitzungen (SP03). Nur im ersteren Fall ist es möglich, eine bis drei einleitende Psychotherapiesitzungen ohne vorherige ärztliche Verschreibung in Anspruch zu nehmen.

Die Behandlung kann dabei nicht nur in Luxemburg erfolgen, sondern in einem beliebigen EU-Mitgliedsland sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz. Grenzgänger, die einen Psychotherapeuten in ihrem Wohnsitzland aufsuchen, müssen sich aber an die Kasse ihres Wohnsitzlandes wenden. Da Luxemburg weiterhin nicht das System des „tiers payant“ eingeführt hat, erfolgt auch die Übernahme der Psychotherapie-Kosten erst, wenn der Patient die jeweilige Rechnung komplett im Voraus bezahlt hat.

JJ
1. Februar 2023 - 19.38

Wenns dann hilft. Früher war es der Pfarrer.