Montag29. Dezember 2025

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Parlamentarische FrageKontrolliert der Flughafen Findel bei Handgepäck-Flüssigkeiten strenger als die EU-Vorschrift?

Parlamentarische Frage / Kontrolliert der Flughafen Findel bei Handgepäck-Flüssigkeiten strenger als die EU-Vorschrift?
Passagiere, die Flüssigkeiten im Handgepäck mitnehmen möchten, müssen sich an bestimmte Regeln halten Foto: Editpress-Archiv/Julien Garroy

Kontrolliert der Luxemburger Flughafen die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck strenger als in der EU-Direktive vorgesehen? Der Piraten-Abgeordnete Sven Clement hat dazu eine parlamentarische Anfrage gestellt. Zum Verstehen der Regelung braucht es ein bisschen räumliches Vorstellungsvermögen.

Wer fliegen will, muss entsprechend packen – das gilt unter anderem für die Behältnisse von Flüssigkeiten. Denn laut EU-Vorschriften dürfen Flüssigkeiten im Handgepäck an europäischen Flughäfen nur in Verpackungen transportiert werden, die nicht mehr als 100 Milliliter enthalten. Wer mehrere dieser kleinen Behältnisse mitnehmen will, muss diese in einem transparenten Beutel verstauen, der insgesamt nicht mehr als 1 Liter fasst.

Der Piraten-Abgeordnete Sven Clement wollte in einer parlamentarischen Anfrage mehr zu den Bedingungen wissen, die der Flughafen Findel bei den zugehörigen Kontrollen anwendet. „Uns wurde zugetragen, dass auf dem Luxemburger Flughafen eine restriktivere nationale Interpretation dieser Regel angewandt wird“, schreibt der Politiker. „Wie aus der Antwort des Flughafenbetreibers (Luxairport) auf eine Beschwerde von Passagieren hervorgeht, wird eine zusätzliche Bedingung gestellt: ‚Die Summe der zwei Seiten des Beutels, vom Verschluss ausgegangen, darf nicht länger als 38 Zentimeter sein. Der Beutel muss platt sein, also ohne Tiefe, um eine maximale Kapazität von 1 Liter zu garantieren’.“ Diese spezifische 38-Zentimeter-Regel scheine nicht in der entsprechenden EU-Direktive zu stehen.

Findel-Regelung lässt auch nicht quadratische Tüten zu

Mobilitätsministerin Yuriko Backes (DP)schreibt in ihrer Antwort: „Es handelt sich bei dieser Definition nicht um eine restriktivere Definition der 1-Liter-Behälter, sondern eher um eine „Guidance“ für Luxairport.“ Die OACI („Organisation civile internationale“) und die IATA („International Air Transport Association“) geben laut Backes Dimensionen von 20 x 20 Zentimetern an – diese Definition sei von vielen Staaten übernommen worden. „Die Luxemburger Umsetzung – 38 Zentimeter für zwei Seiten ab dem Verschluss – ist demnach vergleichbar, lässt aber auch Tüten zu, die nicht quadratisch sind“, ergänzt sie. Ähnliche „Guidance“ gebe es auch beispielsweise in Deutschland oder Frankreich, so die Ministerin. 

Hintergrund sei unter anderem, dass auch manche Behältnisse, die die Aufschrift 1 Liter tragen und mit einem Flugzeugsymbol versehen sind, mehr Fassungsvermögen haben können als 1 Liter. „Nach einer Recherche hat sich ergeben, dass platte Tüten, die eine rechteckige Form haben und bei denen die Summe der beiden Seiten 38 Zentimeter nicht überschreitet, die Anforderungen von maximal 1 Liter respektieren“, sagt Backes. Die entsprechenden Hinweise seien auf der Internetseite des Flughafens auf Deutsch, Englisch und Französisch unter www.lux-airport.lu/de/check-in-und-reisen/sicherheit/ abrufbar.