Montag22. Dezember 2025

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BaustellenKollektivurlaub des Baugewerbes beginnt am Freitag – dringende Arbeiten weiterhin möglich

Baustellen / Kollektivurlaub des Baugewerbes beginnt am Freitag – dringende Arbeiten weiterhin möglich
Bald wird es auf diversen Baustellen in Luxemburg still Foto: Marijan Murat/dpa

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Mit dem fortschreitenden Sommer steht auch der Kollektivurlaub des Bau- und Sanitärgewerbes in Luxemburg vor der Tür.

Der diesjährige Kollektivurlaub für den Hoch- und Tiefbausektor in Luxemburg beginnt am Freitag, dem 25. Juli 2025, und endet am Sonntag, dem 17. August 2025. Somit verabschieden sich rund 1.050 Angestellte aus dieser Branche in die Sommerpause, wie die „Inspection du travail et des mines“ (ITM) in einem Presseschreiben am Mittwoch mitteilt. Bestimmte Arbeiten können jedoch eine Ausnahmeregelung erhalten, so zum Beispiel die Arbeit in Schulen, bei dringenden Arbeiten oder in Fabriken im Falle einer Produktionsunterbrechung.

Insgesamt 195 Betriebe haben eine Ausnahmegenehmigung angefordert – wovon letztendlich 145 erteilt wurden. Zwölf Anträge wurden hingegen abgelehnt. Die restlichen Anträge stammten aus der Sanitär-, Heizungs- und Klimainstallateurbranche oder anderen Bereichen, die nicht von einem obligatorischen Kollektivurlaub betroffen sind. In diesen Fällen ist weder die ITM noch die Ad-hoc-Kommission für Hoch- und Tiefbau dazu berechtigt, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. 

Für die Branche der Sanitär-, Heizungs- und Klimainstallateure beginnt der Kollektivurlaub anderthalb Wochen später, am Montag, dem 4. August, und endet am Sonntag, dem 24. August 2025. Pannen-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten können aber dennoch durchgeführt werden. Dafür ist jedoch laut der Gewerbeinspektion die Zustimmung der Personalvertretung und der betroffenen Arbeitnehmer erforderlich.

Die ITM teilt ebenfalls mit, dass diesen Sommer wieder Kontrollen durch die Arbeits- und Bergbauinspektion, die Zoll- und Verbrauchssteuerverwaltung sowie die Polizei stattfinden werden. Somit könnten die Kontrollbehörden jederzeit die Arbeit von Unternehmen stoppen, die keine gültige Arbeitsgenehmigung für den Zeitraum des Kollektivurlaubs besitzen. (WiR)

Ziegel
24. Juli 2025 - 9.32

All Joër daat selwécht Gedeessems.