EditorialKein Kavaliersdelikt: Warum spätestens jetzt Winterreifen aufgelegt werden müssen

Editorial / Kein Kavaliersdelikt: Warum spätestens jetzt Winterreifen aufgelegt werden müssen
Winterreifen sind in Luxemburg bei schlechten Fahrbedingungen seit 2012 Pflicht Foto: Editpress/Julien Garroy

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Montagmorgen im Süden Luxemburgs. Der kurze Satz, der aus dem Autoradio ertönt, verheißt nichts Gutes: Unfall am „Kayler Poteau“, ein Auto ist von der Fahrbahn abgekommen. Der Anblick des Fahrzeugs im Straßengraben dürfte den anderen Verkehrsteilnehmern Warnung genug gewesen sein. Nach unten Richtung Esch geht es mit großen Abständen und niedrigem Tempo. Auf dem Weg nach oben blockiert ein querstehender Kleinlaster sämtliche Autos, die aus der „Minettemetropole“ rausfahren möchten. Weitere Spuren von Verkehrsteilnehmern, die auf dem Weg ins Tal von ihrer Straßenseite abkamen, sind noch deutlich sichtbar.

Solche Strecken, die bei winterlichen Bedingungen immer wieder zur tückischen Falle werden, gibt es in Luxemburg einige – dabei sind sie eigentlich bestens dafür bekannt, bei widrigen Bedingungen zur echten Nervenprobe zu werden. Dazu gehört beispielsweise auch der „Bäreler Bierg“, der bei Schneeschauern oder Glatteis jedes Mal in der Liste der Polizeimeldungen auftaucht. 

Tagtäglich und bei jedem Wetter oder Tageszeit ereignen sich auf Landstraßen oder Autobahnen Kollisionen, Pannen und Co. – etwa wegen Eigenverschuldens durch einen Moment der Unachtsamkeit, erhöhte Geschwindigkeit oder die falsche Einschätzung von unterschiedlichsten Situationen. Hinzu kommen Auffahrunfälle im Stau, Motorschäden oder ähnliches. Einer dieser Punkte könnte die Ursache für das oben genannte Beispiel nahe Esch gewesen sein. Problematisch wird es allerdings dann, wenn der Hauptgrund des Unfalls auf die Auswahl der Reifen zurückgeht – und der Schaden komplett vermeidbar gewesen wäre oder das Ganze zumindest glimpflicher hätte ausgehen können. 

Das nationale Gesetz vom September 2012 sieht vor, dass „auf öffentlichen Verkehrswegen verkehrende Fahrzeuge bei winterlichen Bedingungen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) mit ordnungsgemäßen Winterreifen auf allen Rädern ausgestattet sind“. Nachzulesen gibt es diese Informationen auf guichet.lu oder der Internetseite der Polizei. Zu den erlaubten Schlappen für die kältere Jahreszeit gehört neben den klassischen Winterreifen ebenso das Allwettermodell. Bei der Missachtung dieser Regel wird ein Bußgeld in Höhe von 74 Euro fällig. Bei zu niedrigem Reifenprofil sind es derweil 145 Euro sowie zwei Führerscheinpunkte.

Die leichten Schneefälle vom Montagmorgen, die bereits seit vergangener Woche angekündigt worden sind, dürften eigentlich niemanden überrascht haben. Und doch lag der Verkehr teilweise lahm. Wie viele Autofahrer den Termin für den Reifenwechsel noch herauszögern wollten – oder planen, in den anstehenden Monaten gar ganz auf Winterräder zu verzichten –, ist nicht nachweisbar. Allerdings hatte die Polizei vor sechs Jahren (also fünf Jahre nach der Einführung des aktuellen Gesetzes) in der ersten Dezemberwoche an einem Sonntagnachmittag binnen zwei Stunden gleich elf Fahrer wegen Sommerreifen protokolliert. Die Faustregel sagt: „von O bis O“, von Oktober bis Ostern. 

Andere Menschen und sich selbst wegen der Reifenwahl in Gefahr zu bringen, ist höchst unverantwortlich. Winterreifen haben eine bessere Griffigkeit bei Schnee und Matsch. Obschon es laut Gesetz kein offizielles Datum für den Wechsel auf das Wintermodell gibt, so ist doch spätestens jetzt höchste Zeit dafür (selbst wenn es nervt und zweimal im Jahr zwei wertvolle Stunden für die Prozedur draufgehen). Komplett kostenlos sind übrigens Respekt und Voraussicht, mit denen jeder für sich in den nächsten Monaten für etwas mehr Sicherheit auf den Straßen sorgen kann.

den tutebatty
1. Dezember 2023 - 9.26

Wohl weil der Sommer vorbei und der Winter begonnen hat! Oder?

Jacky
30. November 2023 - 16.04

@SamB
Das was der Jemp geschrieben hat ist gar nicht so falsch. Es hat allerdings null und nichts mit Formel 1 (schauen) zu tun. Ihr Kommentar ist aber hmmmm ziemlich ..... :-(

SamB
30. November 2023 - 14.27

@Jemp
Zuviel Formel 1 geschaut?

Arm XXXXVII
29. November 2023 - 11.28

@carlocoin
Haha, super Schnéi-Kommentar :-)

carlocoin
28. November 2023 - 23.53

Wahrscheinlech ass et richteg dat een soll Wanterpneuen opleen.
Mee firwaat awer déi ganz PAnik, wann esou Leit vun Provelo elo an der Press soen dat Velo am Schnéi ok wär.

Jemp
28. November 2023 - 11.19

Das Gesetz wurde größtenteils zum Wohlgefallen und wegen des Lobbyismus der Garagen und Reifenhersteller und -händler eingeführt. Der zweite Grund war, dass man das Autofahren, dem Trend folgend, verteuern wollte. Um Sicherheit ging es dabei nur ganz nebensächlich. Es ist bekannt, dass Winterreifen der einen Marke eine schlechtere Haftung auf Schnee und/oder Matsch haben, als Sommerreifen einer anderen Marke. Bei Glatteis haben Winterreifen, genauso wie Sommerreifen genau 0 (NULL) Haftung. Typisch für Winterreifen aller Marken ist auch, dass sie bei Nässe schlechtere Eigenschaften haben als Sommerreifen oder sogenannte Regenreifen. Da wir in unseren Gegenden weit öfter nasse Straßen haben als verschneite, wäre es für die Sicherheit vorteilhafter Regenreifen fürs ganze Jahr vorzuschreiben, als Winterreifen im Winter. Aber das würde das Autofahren weniger verteuern, als sehr schnell abnutzende Winterreifen. Die meisten, die im Graben landen, haben übrigens Winterreifen und viele Fahrer neigen eben dadurch, dass sie Winterreifen aufgelegt haben, die Bodenhaftung ihres Fahrzeugs, besonders bei Glatteis, zu überschätzen. Im übrigen ist die Unfallrate durch die Einführung des Winterreifenzwangs nicht gesunken. Das Gesetz ist nicht nur sinnlos, sondern sogar kontraproduktiv.