„Verschiedene Städte und Ortschaften in Deutschland haben bei Fußgängerübergängen, die mit rotem Licht geregelt werden, ihrer Kreativität freien Lauf gelassen“, schreibt der Abgeordnete Marc Goergen (Piratenpartei) in einer „question parlamentaire“ an den Mobilitätsminister François Bausch („déi gréng“). Goergen bezieht sich dabei etwa auf Ampeln in Hannover, wo für Weihnachten Rentiere im Grünlicht leuchten.
Bausch kann der Idee allerdings wenig abgewinnen: „Das Ziel von Verkehrssignalen und Ampeln ist es, den Verkehr zu regeln“, sagt der Mobilitätsminister. Sie seien so konzipiert, dass sie einem einheitlichen und unmissverständlichen Schema entsprechen. Minister Bausch verweist außerdem auf die Wiener Konvention, die 1968 auch von Luxemburg unterschrieben wurde. Sie besagt, dass Fußgängerampeln das Symbol eines Fußgängers tragen müssen.
Außergewöhnliche Fußgängerampeln existieren in mehreren deutschen Städten. So darf in Augsburg das Kasperl den Passanten grünes Licht geben und in Trier der bekannte Karl Marx.
Deutsche Städte dienen als Beispiel
Zeit Online berichtete 2018, dass das rechtlich nicht immer einfach ist. So sieht die Straßenverkehrsordnung vor, dass die Verkehrsregeln für alle klar nachvollziehbar sein müssen. Prinzipiell sind neben den konventionellen Signalen nur die aus der DDR stammenden Ampelmännchen im deutschen Straßenverkehr zulässig. Alle anderen Symbole beruhen auf Sondergenehmigungen – die allerdings auch manchmal ausbleiben.
In Emden wurden beispielsweise fürs Grünlicht geplante Ottifanten nicht zugelassen. Allerdings wurde eine Alternative von Emdens Stadtverwaltung erlaubt: Komiker Otto Walkes erscheint jetzt in seiner typischen Hüpfpose als Symbol auf den Ampeln. Die bundesweit geltende Straßenverkehrsordnung sieht nämlich vor, dass Fußgängerampeln aus einem stehenden oder einem schreitenden Männchen bestehen.
Andere Städte haben in der Tat ihrer Kreativität freien Lauf gelassen. So leuchtet Elvis Presley in Friedberg auf den Ampeln oder das Mainzelmännchen in Mainz. In Worms gibt Martin Luther das Signal zum Überqueren der Straße. Auch die Stadtmusikanten dürfen in Bremen grün aufleuchten. Die Braunschweiger Zeitung berichtete 2020 von den „Ampel-Pärchen“. Auf diesen Leuchten sieht der Fußgänger Konstellationen aus Mann und Mann, Frau und Frau oder Mann und Frau.
Elvis Presley, Mainzelmännchen oder Martin Luther werden den luxemburgischen Fußgängern in Zukunft wohl kein grünes Licht geben.
@Tarchamps Klar vollziehbar? Gilt das nur für Männer? Männer mit Hut? Frauen und Kinder können zu jederzeit?
"So sieht die Straßenverkehrsordnung vor, dass die Verkehrsregeln für alle klar nachvollziehbar sein müssen. " Und seit 50 Jahren hat niemand jemanden mit einem Hut auf der Straße gesehen.