Noch laufen die Arbeiten in der zuständigen Parlamentskommission, doch bald könnte das neue Gesetz zur öffentlichen Videoüberwachung von Innenminister Léon Gloden (CSV) in Kraft treten. Im April hatte der Minister seine Reform des sogenannten Visupol-Gesetzes von 2021 den Abgeordneten vorgestellt. Im Kern geht es darum, die Prozeduren hinter der Kameraüberwachung an öffentlichen Plätzen schneller, einfacher und effektiver zu gestalten. Gloden hat davor einige Neuerungen vorgesehen, viele davon beziehen sich auf konkrete Fristen in den Genehmigungsprozessen. Des Weiteren sieht der Entwurf vor, die maximale Dauer der Genehmigungen von drei auf fünf Jahre zu verlängern. Außerdem sollten sowohl das Verlängerungsverfahren für bereits einmal genehmigte Kameras sowie die grundsätzliche Genehmigungsprozedur für Kameras in öffentlichen Parks und an Verkehrsknotenpunkten vereinfacht und verkürzt werden.
Anfang des Monats hatte sich der Staatsrat nach Lektüre des Gesetzentwurfes zu Wort gemeldet und einige Ungenauigkeiten kritisiert. Dabei ging es in erster Linie um die fehlenden Definitionen von öffentlichen Parks und Verkehrsknotenpunkten als Orte erhöhter Wahrscheinlichkeit für Straftaten, die ein Ausnahmeverfahren für Videoüberwachung rechtfertigen sollten. Als Reaktion auf das Gutachten des Staatsrats strichen die Parlamentarier daraufhin die Parks aus dem Gesetz. Ebenfalls gestrichen wurden die vereinfachten Verfahren für die Verlängerung von bereits einmal genehmigten Überwachungskameras. Unangetastet bleibt indes die Verlängerung der Genehmigungsdauer von drei auf fünf Jahren.
Informationszugang und Ressourcen
Vergangene Woche hat nun auch die konsultative Menschenrechtskommission „Commission consultative des droits de l’Homme“ (CCDH) ihr Gutachten vorgelegt. In einigen Punkten wie zum Beispiel dem Wegfallen der Neubewertung bei einer Genehmigungsverlängerung und den Ausnahmeverfahren für Parks war der Innenminister der Kritik in den vergangenen Tagen wie oben beschrieben bereits zuvorgekommen. Weiterhin gültig bleibt in diesem Zusammenhang jedoch der Einwand zu Verkehrsknotenpunkten. Dort werde, so das Gutachten der CCDH, erwogen, „das tatsächliche Risiko, dass dort Straftaten begangen werden, nicht mehr zu berücksichtigen. Außerdem wird davon ausgegangen, dass alle anderen, weniger eingreifenden Maßnahmen unwirksam sind.“ Dies sei bedenklich, gerade im Kontext einer verlängerten Gültigkeitsdauer bei Genehmigungen von fünf statt drei Jahren. Die Menschenrechtskommission kritisiert außerdem die knappen Fristen, in denen die Polizei ihre Vorabanalysen durchführen soll, sowie das Initiativrecht der Bürgermeister bei der Auswahl der Orte für eine mögliche Überwachungskamera. Dieses Recht sollte im Text weiter präzisiert werden, schreibt die Menschenrechtskommission.
Das Gutachten der CCDH ist bei diesem Gesetzesprojekt insoweit von besonderer Bedeutung, weil der Kommission im Gesetzestext selbst eine wichtige Rolle zufällt. Sie soll in Zukunft als prüfendes Gremium im Genehmigungsprozesses für Überwachungskameras agieren. Bislang, also im Visupol-Gesetz von 2021, war die CCDH Teil einer beratenden Kommission – neben Vertreter mehrerer Ministerien, Datenschutzbeauftragten und Vertretern der Datenschutzkommission. Im neuen Gesetzestext sind nun mehrere Gutachten mit konkreten Fristen vorgesehen: drei Monate für die Polizei, um spezifische Infos zu Standort und Sichtfeld der Kamera und Anzahl betroffener Personen zu übermitteln, jeweils einen Monat für die Staatsanwaltschaft, den Gemeinderat und die Menschenrechtskommission. Die CCHR soll zu jeder Prüfprozedur ein Gutachten mit Fokus auf den Schutz der Freiheitsrechte vorlegen.
„Die neue Aufgabe, die der CCDH übertragen wird, und die Mittel, die ihr zur Verfügung stehen, um Anträge auf Zulassung und Verlängerung zu begutachten, müssen präzisiert werden“, heißt es dazu nun im Gutachten der Kommission. Um ihre neue Aufgabe erfüllen zu können, verlangt die CCHR Zugang zu allen Daten und Informationen, die sie für erforderlich hält. „Das Gesetz muss sie mit allen erforderlichen Mitteln und Befugnissen ausstatten, um zu verhindern, dass ihre Konsultation zu einer bloßen Formalität wird. In keinem Fall darf die Rolle der CCDH darin bestehen, die Gültigkeit eines Videoüberwachungssystems zu bescheinigen“, heißt es von Seiten der Kommission. Zentral ist auch die Forderung nach zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen, „auf jeden Fall vor Inkrafttreten des Gesetzes“.
Die Menschenrechtskommission hat ihren Forderungskatalog bereits vor einigen Monaten an das Innenministerium geschickt. Darin verlangt die CCDH auch eine gesicherte Begründung des Ministers, sollte er den Empfehlungen der Kommission im Prüfprozess nicht nachkommen. In welcher Form sich die Vorschläge der Kommission noch im Gesetzestext niederschlagen werden, ist bislang noch nicht abzusehen. Aktuell liegt der Gesetzestext erneut beim Staatsrat für ein zweites Gutachten.
De Maart

"Den ei'erlechen Bierger".... an deenen leschten Joeren ferme an der décroissance... an déi aner fueren "éierlech an gratis" duerch d'Land an kucken sech hir Objekter un wou sie hir onéierlech Besognen kënne machen.
Den öffentlechen Transport, huet wéi alles säin Präis... an dee soll och bezuelt gin. Eng Rei vun Onéierlechen wären domadder schon aus dem Rennen.
"Den ei'erlechen Bierger brauch keng Videoiwerwaachung ze faerten !"
Definitioun vun engem éierlechen Bierger w.e.g.
"An öffentlich zugänglichen Orten dürfen Polizei und Kommunen nur Videokameras einsetzen, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist."
soweit in der Schweiz!
Was sagt denn die CNPD dazu und ihr Oberst? Nix einzuwenden? CCHD dann mal los!
Was Menschenrechte angeht faellt Mir China , Nordkorea ,Iran , Russland und viele viele andere ein , aber bestimmt nicht Glodens Kameras . Wer der Dauerueberwachung entfliehen will , soll Kaufhaeuser , Tankstellen , Hotelrezeptionen etc etc meiden . Die Jenigen die George Orwells dystopischen Roman 1984 bemuehen haben ihn nie gelesen oder es ist schon Jahrzehnte (1984 !) her . Winston Smith wird auch in seinen vier Waenden ueberwacht und das durch einen "Fernseher " der zugleich Sender und Empfaenger ist .
Mir brauchen Ordnung an Propretei't. (Viirbild Schweiz) !
All Resource fir dass d'Police einfach an schnell kann Affairen obklaeren an Riichter keng 3 Johr ob einfach Affairen mussen piddelen !!
Den ei'erlechen Bierger brauch keng Videoiwerwaachung ze faerten !
CNPD Leute ihr bekommt bald mehr Arbeit oder werdet abgeschafft. Bitte mal kurz beim CEO nachfragen was sein Zögling vorhat!