3. Dezember 2025 - 12.01 Uhr
Beamtenstatus oder Beratungsfirma?Karrierepläne des ehemaligen CNS-Präsidenten Christian Oberlé spalten den Verwaltungsrat
Die berufliche Zukunft des ehemaligen Präsidenten des Gesundheitskasse CNS, Christian Oberlé, sorgen laut Informationen des Radiosenders 100,7 für erhebliche Spannungen innerhalb der Institution. Der Verwaltungsrat der CNS habe sich am 12. November mehrheitlich gegen Oberlés Ernennung als Beamter mit Teilzeitstatus ausgesprochen – obwohl diese Form der Weiterbeschäftigung gesetzlich vorgesehen ist.
Wie 100,7 berichtet, bemängeln mehrere Mitglieder des Verwaltungsrats einen möglichen Interessenskonflikt, weil Oberlé vor kurzem die private Beratungsfirma „LëtzConsult“ gegründet hat, die zum 1. Januar 2026 ihre Tätigkeit aufnehmen soll. Zudem werde kritisiert, dass der Verwaltungsrat zu spät über diese Pläne informiert worden sei. Auch der Umstand, dass ein ehemaliger Präsident und Direktor in die Verwaltung ernannt werden soll, in der er zuvor gearbeitet habe, stoße auf Widerstand.
Das Gesetz von 2005 sieht jedoch ausdrücklich vor, dass ehemalige Verwaltungschefs einen Beamtenstatus innerhalb der Verwaltung erhalten können. Laut Informationen von 100,7 ist die „Inspection Générale de la Sécurité Sociale“ (IGSS) zum Schluss gekommen, dass der ablehnende Beschluss des CNS-Verwaltungsrats gegen das geltende Recht verstoße. Die IGSS habe das Votum vom 12. November daher aufgehoben.
Nun liege es an der Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV), zu entscheiden, ob sie den Beschluss des Verwaltungsrats offiziell annulliert.
Oberlé tritt als Beamter zurück
Die Ministerin habe vor der Abstimmung noch vorgeschlagen, Oberlé im Falle seiner Ernennung direkt ins Gesundheitsministerium zu versetzen. Dort solle er eine 40-Prozent-Stelle im Bereich der Digitalisierung des Gesundheitswesens übernehmen. Dieser Vorschlag habe die Sozialpartner jedoch auch nicht beruhigen können.
Gegenüber 100,7 erklärte Deprez, der Fall werde derzeit juristisch im Ministerium geprüft. Erst danach werde sie entscheiden, ob es zu einer Annullierung des CNS-Votums kommt. Zu den Vorwürfen eines Interessenskonflikts sagte die Ministerin, dass jede Nebentätigkeit eines Beamten beantragt werden müsse. Oberlé habe diesen Antrag gestellt, eine Antwort vom Ministerium des öffentlichen Diensts liege jedoch noch nicht vor.
In einer ersten Reaktion kritisierte Oberlé laut Radiosender, dass interne Informationen aus dem Verwaltungsrat an die Öffentlichkeit gelangt seien. Kurz vor der Veröffentlichung der Recherche habe er der Ministerin per SMS mitgeteilt, dass er als Beamter zurücktreten wolle, um seine neu gegründete Firma nicht zu gefährden. Ein formelles Rücktrittsschreiben solle folgen. (DJ)
De Maart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können