DatenschutzJustizministerin Sam Tanson stellt Gesetzentwurf zur Ju-Cha-Datenbank vor

Datenschutz / Justizministerin Sam Tanson stellt Gesetzentwurf zur Ju-Cha-Datenbank vor
Sam Tanson stellt am Mittwoch das neue Gesetz zur „Ju-Cha“-Datenbank vor Symbolbild: dpa/Sven Hoppe

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Justizministerin Sam Tanson stellt am Mittwoch das Gesetzesprojekt zur „Ju-Cha“-Datenbank vor, die damit eine rechtliche Grundlage erhalten soll. Der nachlässige Umgang der Luxemburger Behörden mit der „Ju-Cha“-Datenbank und dem Polizeiregister war vor zwei Jahren aufgeflogen und brachte sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch die Regierung in Erklärungsnöte. Das Tageblatt hat die Ereignisse noch einmal kurz zusammengefasst.

Das neue Gesetz zur „Ju-Cha“-Datenbank soll klar regeln, welche Daten der Strafverfolgungsbehörden wie lange gespeichert werden dürfen. So lautete zumindest die Ankündigung von Justizministerin Sam Tanson im vergangenen Jahr. Nun also stellt die Justizministerin den rechtlichen Rahmen für die Datenbank vor, die zusammen mit dem Polizeiregister in der Vergangenheit für Schlagzeilen gesorgt hat. Doch was genau war eigentlich passiert? Eine Chronologie der Ereignisse.

Als sich ein junger Mann in einem Vorstellungsgespräch bei der Staatsanwaltschaft mit zwei Vorwürfen – Beamtenbeleidigung und Körperverletzung – konfrontiert sieht, wird er stutzig. Für keinen der beiden Vorwürfe wurde er verurteilt, sein Strafregister müsste dementsprechend leer sein. Die Informationen stammten aus einer geheimen Datenbank, deren rechtliche Grundlage zumindest umstritten war. In der Folge wurde nicht nur der Umgang mit dem Polizeiregister, sondern auch die Handhabung einer Justiz-Datenbank, der sogenannten „Ju-Cha“-Datenbank, kritisiert. Knapp ein Jahr nach den Vorfällen veröffentlichte die nationale Datenschutzkommission ihr Gutachten. Das Ergebnis: Der Umgang mit der besagten Datenbank verstoße nicht gegen das Gesetz vom 1. August 2018 zum Datenschutz in Strafsachen und nationaler Sicherheit. Dennoch forderte das Kontrollgremium, dass die Gesetzeslage angepasst werde, um den Anforderungen im Umgang mit der „Ju-Cha“-Datenbank gerecht zu werden. 

Bisher würde das Gesetz die Handhabung der Datenbank nur ungenügend regeln, heißt es in dem Gutachten. Konkrete Vorschläge zur Verbesserung lieferte die „Autorité de contrôle judiciaire“ ebenfalls: Es soll dafür gesorgt werden, dass die Archivierung von „Ju-Cha“-Aufzeichnungen systematisch durchgeführt und der Protokollierungsmechanismus aktualisiert werden soll, damit die Benutzer genaue Informationen über den Grund für eine Anfrage oder eine Änderung liefern müssen.

Komplizierte Anpassungen

Anpassungen, deren Komplexität nicht unterschätzt werden dürfte, wie der Juradozent Stefan Braum von der Universität Luxemburg im Gespräch mit dem Tageblatt erklärte. „In der politischen Diskussion wird viel miteinander vermengt. Erst einmal muss zwischen der Datenerhebung und der Datenübermittlung unterschieden werden“, sagte Braum im Interview mit dem Tageblatt. Zwei grundlegende Fragen müssten in dem Zusammenhang geklärt werden: Ab wann dürfen Daten über eine Person gespeichert werden und ab wann können die Daten von einer Behörde zur nächsten übermittelt werden?

Ob Koalitionspartei oder Opposition: Politiker jeder Couleur waren sich einig, dass ein spezifisches Gesetz zur Handhabung der „Ju-Cha“-Datenbank nötig sei, und wiesen auf zahlreiche Unregelmäßigkeiten in den Erklärungsversuchen von Regierung und Staatsanwaltschaft hin. Im „Exposé des motifs“ des neuen Gesetzestextes heißt es: „Ziel dieses Gesetzes ist es, einen Rahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Justizbehörden mithilfe der Anwendung Ju-Cha zu schaffen, die die Verwaltung von Strafverfahren ermöglicht.“ Dies soll in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz vom 1. August 2018 geschehen. Ob das vorliegende Gesetzesprojekt tatsächlich den Anforderungen der Datenschutzverordnung entspricht, muss nun der Instanzenweg und die nationale Datenschutzkommission klären.