Montag1. Dezember 2025

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Mit 13 strafmündigJugendschutz und Jugendstrafrecht sollen in Luxemburg künftig separat geregelt werden

Mit 13 strafmündig / Jugendschutz und Jugendstrafrecht sollen in Luxemburg künftig separat geregelt werden
Ziehen an einem Strang: Justizministerin Elisabeth Margue und Bildungs-, Kinder- und Jugendminister Claude Meisch Foto: Editpress/Hervé Montaigu

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Noch immer wartet Luxemburg auf ein eigenes Jugendstrafrecht. Bisher unterstand es dem Jugendschutzgesetz von 1992. Damit soll nun Schluss sein. Justizministerin Elisabeth Margue und Jugendminister Claude Meisch stellten die überarbeiteten Gesetzentwürfe vor.

Zwei Minister und drei Gesetze, um den Jugendschutz, das Jugendstrafrecht sowie den Zeugen- und Opferschutz zu regeln. War doch nicht mal was? Richtig, bereits vor gut drei Jahren traten zwei Ressortleiter vor die Presse, um die entsprechenden Gesetzentwürfe vorzustellen. Eine Reform war schon damals längst überfällig, schließlich stand Luxemburg international in der Kritik. Der Jugendschutz und das Jugendstrafrecht sollten eine klare Trennung erfahren, sagten Sam Tanson (Justiz) und Claude Meisch (Bildung und Jugend), die im Frühjahr 2022 zusammen mit der ehemaligen UN-Kinderrechtsbeauftragten Renate Winter die Gesetzesprojekte vorstellten. Alle drei neuen Gesetze seien aufeinander abgestimmt und sollten möglichst gemeinsam und noch in der damaligen Legislaturperiode verabschiedet werden, sagte Tanson damals.

Mittlerweile sind mehr als drei Jahre vergangen, der Staatsrat hat die Vorhaben der damaligen Regierung weitestgehend zerpflückt, die Dreierkoalitionsregierung von damals ist längst passé – und die drei Gesetze stehen noch immer aus. Die Grünen-Politikerin Tanson sitzt mittlerweile auf der Oppositionsbank, das Justizressort wird von Elisabeth Margue geleitet, die Minifernsehserie „Adolescence“, in der ein 13-Jähriger des Mordes an einer Mitschülerin bezichtigt wird, hat auf Netflix die Frage, wie kriminell gewordene Minderjährige zu bestrafen sind, zum Hauptgesprächsthema in vielen Ländern gehypt. Der liberale Minister Meisch ist wie einst noch da, als Fels in der Brandung. Die drei Entwürfe wurden nach der Schelte vom Staatsrat nachgebessert.

Bei den überarbeiteten Fassungen der Gesetzentwürfe Nr. 7991, 7992 und 7994 zum Jugendschutz, zum Jugendstrafrecht und zum Schutz von minderjährigen Opfern und Zeugen blieben die ursprünglichen Grundsätze und Ambitionen weitestgehend erhalten. Dabei trennen die beiden Gesetzentwürfe Nr. 7991 und 7994 nach den Empfehlungen des UN-Komitees für Kinderrechte zwischen den Bestimmungen für Minderjährige, die wegen der Begehung einer Straftat verfolgt werden, und den Bestimmungen für Minderjährige, die Hilfe, Unterstützung und Schutz benötigen. Der Gesetzentwurf Nr. 7992 zielt derweil darauf ab, die Rechte von Minderjährigen, die Opfer oder Zeugen von Straftaten sind, zu stärken.

„Paradigmenwechsel“

Für Bildungs- und Jugendminister Claude Meisch „stellt die Trennung von Jugendschutz und Jugendstrafrecht, die im Mittelpunkt dieser Reform steht, einen echten Paradigmenwechsel dar“. Sie werde Kindern und Familien „einen kohärenteren, besser angepassten und entschieden auf die Rechte des Kindes ausgerichteten Schutz bieten“, sagte der DP-Politiker. Von einem „Paradigmenwechsel“ sprach auch Elisabeth Margue. Die Justizministerin betonte, dass die wirksame Prävention von Jugendkriminalität eine Priorität der Regierung sei und dass die Reform den Schwerpunkt auf die Rechenschaftspflicht von Minderjährigen lege und gleichzeitig ihre Verfahrensrechte stärke: „Die Einführung eines Jugendstrafrechts ist ein bedeutender Fortschritt für Luxemburg, das damit seinen internationalen Verpflichtungen im Bereich der Kinderrechte nachkommt. Die Reform soll sicherstellen, dass sich Minderjährige ihrer Taten und deren Folgen, insbesondere im Hinblick auf ihre Opfer, voll bewusst sind.“ Die Neuerungen beruhten, so die CSV-Politikerin, „in erster Linie auf einem pädagogischen Ansatz und auf der Stärkung der Wiedereingliederungsmaßnahmen, um Rückfälle zu verhindern“. 

Ministerin Elisabeth Margue auf dem Weg zur Pressekonferenz
Ministerin Elisabeth Margue auf dem Weg zur Pressekonferenz Foto: Editpress/Hervé Montaigu

Der Präventionsauftrag des „Office national de l‘enfance“ (ONE) soll nun verstärkt werden, um Eltern schon bei den ersten Anzeichen von Schwierigkeiten zu begleiten. In diesem Sinne würden freiwillige Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Familien bevorzugt. Eine gerichtliche Intervention werde nur dann in Betracht gezogen, heißt es, wenn freiwillige Maßnahmen nicht im Interesse des Kindes umgesetzt werden können. Die Beibehaltung der elterlichen Autorität in der Herkunftsfamilie solle zur Regel werden. Der Jugendrichter könne die elterliche Autorität zeitweilig aussetzen. Bekanntlich gehört Luxemburg zur Spitzengruppe jener Länder, in denen prozentual die meisten Kinder „platziert“ sind – nach Angaben des ONE von 2023 zu 60 Prozent in Heimen und zu 40 Prozent in Pflegefamilien. Damals waren insgesamt 1.426 Kinder davon betroffen.

Die Reform soll sicherstellen, dass sich Minderjährige ihrer Taten und deren Folgen, insbesondere im Hinblick auf ihre Opfer, voll bewusst sind

Elisabeth Margue, Justizministerin

Die geplante Reform verankert das Recht von Kindern, jungen Erwachsenen und ihren Familien auf Beteiligung an allen sie betreffenden Entscheidungen – unabhängig davon, ob es sich um freiwillige oder gerichtliche Maßnahmen handelt. Zu den wichtigsten Änderungen, die durch die Änderungen des Gesetzentwurfs Nr. 7994 eingeführt wurden, gehört die Harmonisierung des Informationsaustauschs zwischen Fachleuten, aber auch mit der Staatsanwaltschaft, mit den beiden anderen Gesetzentwürfen, die mit der Reform in Zusammenhang stehen: dem Gesetz über das Jugendstrafrecht und dem Gesetz über die Rechte minderjähriger Opfer und Zeugen.

Mit dem Gesetzentwurf Nr. 7991 zur Einführung eines Jugendstrafrechts wird ein Strafverfahren eingeführt, das auf die Bedürfnisse des Jugendlichen zugeschnitten sei, dessen Strafmündigkeit auf 13 Jahre festgelegt wird. Der Jugendliche wird für seine Handlungen zur Verantwortung gezogen und muss die Schwere seiner Tat und die daraus resultierenden Konsequenzen erkennen. Der Gesetzentwurf verfolgt vor allem ein rehabilitierendes Ziel. Er bietet dem Jugendlichen, der sich kooperativ zeigt und geständig ist, eine Alternative zu strafrechtlichen Sanktionen – etwa eine gemeinnützige Arbeit oder therapeutische Betreuung. Jugendknast soll das allerletzte Mittel sein. Jugendliche unter 13 Jahren fallen derweil unter das Jugendschutzgesetz. Für sie ist das ONE zuständig. Dieser Bereich untersteht Meischs Jugendministerium.

Die Schaffung eines echten Jugendstrafrechts erfordert auch strukturelle Änderungen, weshalb eine eigene Gerichtsbarkeit, das Jugendstrafgericht, geschaffen wurde. Die dort tätigen Richter sind speziell ausgebildet und befassen sich ausschließlich mit Fällen, die Jugendliche betreffen, die verdächtigt oder in einem Strafverfahren verfolgt werden. Parallel dazu erhält der „Service central d’assistance sociale“ (SCAS) neue Aufgaben und ist ausschließlich für Minderjährige zuständig, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Der SCAS überwacht zudem die alternativen Maßnahmen, die anstelle von strafrechtlichen Sanktionen ergriffen werden. Insbesondere wird die Begleitung des Minderjährigen durch seine gesetzlichen Vertreter oder einen anderen geeigneten Erwachsenen während des Strafverfahrens gewährleistet. 

Der Gesetzentwurf Nr. 7992 wird die Rechte und Verfahrensgarantien von minderjährigen Opfern oder Zeugen von Straftaten stärken, insbesondere durch Maßnahmen, die einen angemessenen Schutz und eine angemessene Betreuung des Minderjährigen gewährleisten sollen, nicht nur durch spezialisierte Fachkräfte, sondern auch durch eine Vertrauensperson, die der Minderjährige benennen kann, um ihn während des Strafverfahrens zu unterstützen. Darüber hinaus werden die Opfer oder Zeugen während des gesamten Verfahrens über den Stand des Falls sowie über die Freilassung des Täters informiert, wenn dieser zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.

Geistige Reife mit 18

Zu den wichtigsten Änderungen der Gesetzentwürfe Nr. 7991 und 7992 gehört auch, dass die Anwendung des Jugendstrafrechts auf junge Volljährige zwischen 18 und 21 Jahren nicht mehr vorgesehen ist, ein von einigen Fachleuten wie zum Beispiel Kriminologen bereits heftig kritisierter Punkt. So wird etwa die Bestimmung, dass diese Entscheidung im Einzelfall auf der Grundlage einer Analyse der geistigen Reife hätte getroffen werden können, gestrichen.

Darüber hinaus kann im Fall eines Minderjährigen, der das Alter von 13 Jahren noch nicht erreicht hat, dennoch eine Untersuchung eingeleitet werden, damit das Opfer eine Entschädigung erhalten kann. Ob die Gesetzentwürfe nun die nächsten legislativen Hürden meistern und die lange ersehnte Reform umgesetzt wird, wird sich zeigen.

Nomi
21. Mai 2025 - 14.31

Een den eng kommen leist, egal wei' een Alter, huet eng ungemiessen Strooff verdengt !

JJ
21. Mai 2025 - 8.17

Man stelle sich das vor. Eine TV-Serie rüttelt die Politik wach. Man braucht bald vor Kindern keine Angst mehr zu haben wenn sie einem auf der Straße begegnen? Aber wenn sie zugestochen haben ist es schon zu spät.Verteidigen darf man sich ja auch nicht.Es sind ja Kinder.