CSV-Arbeitsminister Georges Mischo hat eigenen Aussagen zufolge keine Sondergenehmigung zur Abhaltung von Sozialwahlen an den Caritas-Nachfolger HUT erteilt, weil „das Arbeitsrecht in diesem Fall keine Genehmigung des Ministers vorsehe“, teilte das Arbeitsministerium am Dienstag auf Tageblatt-Nachfrage mit. Am Montag hatte der OGBL dem parlamentarischen Sonderausschuss zur Caritas-Affäre berichtet, dass HUT schon in Kürze Sozialwahlen abhalten wolle, nachdem die Personaldelegation der Caritas durch deren Abwicklung und die Gründung einer neuen Vereinigung automatisch aufgelöst worden war. Laut Arbeitsrecht muss ein Unternehmen Sozialwahlen veranstalten, wenn es zwölf Monate vor der offiziellen Ankündigung der Wahlen mindestens 15 Beschäftigte hat. Das Arbeitsrecht sieht ebenfalls vor, dass Angestellte, die zu den Sozialwahlen kandidieren wollen, mindestens zwölf Monate in diesem Unternehmen gearbeitet haben müssen. Da HUT jedoch erst Ende September gegründet wurde und die Beschäftigten erst Anfang Oktober ihre Verträge unterzeichneten, ist diese Bedingung nicht erfüllt.
„Im Interesse der Beschäftigten“
Auf Anfrage von HUT hat die Gewerbeaufsicht ITM nun trotzdem Sozialwahlen beim Caritas-Nachfolger genehmigt. Abgehalten werden sie am 11. März. Das Arbeitsministerium beruft sich auf Artikel L. 417-1 des Arbeitsrechts, in dem es heißt: „Les dispositions du présent Titre ne font pas obstacle aux conventions comportant des clauses plus favorables aux salariés.“ Ausnahmen zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen über die Repräsentation der Beschäftigten in den Betrieben seien demnach zulässig, wenn sie „im Interesse der Beschäftigten“ seien; im Fall von HUT sei das Arbeitsministerium der Ansicht, dass vorgezogene Personalwahlen für die Beschäftigten vorteilhaft seien, teilte Georges Mischos Sprecherin am Mittwoch auf Nachfrage mit.
Der OGBL beharrt hingegen darauf, dass es sich beim Übergang von Caritas zu HUT arbeitsrechtlich um eine Unternehmensübertragung handelt und mutmaßt, dass HUT das missachtet hat, um die absolute Mehrheit, die der OGBL vor einem Jahr in der Caritas-Personaldelegation errang, zu brechen. Mehrere frühere Delegierte und Beschäftigte haben die Unternehmensübertragung in den vergangenen Woche vor dem Arbeitsgericht eingeklagt. Sollten sie den Rechtsstreit gewinnen, müsste die Delegation der Caritas von HUT wiedereingesetzt werden. Vorsichtshalber kandidiert der OGBL aber auch zu den Sozialwahlen in zwei Wochen, die frühere Bankengewerkschaft Aleba wird ebenfalls antreten.
De Maart

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