Sonntag16. November 2025

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GeschäftsweltInnenministerium gibt grünes Licht für Escher Leerstandssteuer – wie es jetzt weitergeht

Geschäftswelt / Innenministerium gibt grünes Licht für Escher Leerstandssteuer – wie es jetzt weitergeht
Immer wieder sind leere Läden in Esch Thema. Dagegen kann die Stadt nun vorgehen. Foto: Editpress/Julien Garroy

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Die Stadt Esch will gegen leere Geschäfte vorgehen – und kann das seit April auch ganz offiziell tun. Denn das Innenministerium hat einer Leerstandssteuer zugestimmt. Die Gemeinde leitet nun erste Schritte ein.

Ungenutzte Ladenflächen sind in Esch immer wieder Thema. Dagegen will die Stadt nun mit einer Leerstandsteuer vorgehen. Das hat der Gemeinderat bereits im Oktober 2024 einstimmig beschlossen. Auf Nachfrage teilte die Pressestelle der Stadt Esch am 9. April mit, dass man seit November auf die Zustimmung des Innenministeriums für das Erheben einer solchen Abgabe wartet.

Die Gemeinde leitete den Text zur geplanten Steuer laut Informationen des Tageblatt aber erst Ende Januar an das Ministerium für innere Angelegenheiten weiter. Dass zwischen dem Beschluss des Escher Gemeinderats am 25. Oktober und der Übermittlung der Entscheidung an das Ministerium rund drei Monate vergingen, hat „interne und administrative Gründe“ – wie es am Donnerstag von der Pressestelle der Stadt Esch hieß. Details dazu wollte die Gemeinde nicht nennen.

Steuer ist rechtskräftig

Diese teilte zudem mit, dass die Gemeinde am 10. April vom Ministerium die Zustimmung zur Steuer erhalten habe. Heißt konkret: Sie ist rechtskräftig. Die Stadt erklärt, wie es nun weitergeht: „Unser Modus Operandi ist, dass wir die Eigentümerinnen und Eigentümer von Geschäften anschreiben, damit sie uns mitteilen, ob ihre Flächen genutzt werden oder nicht. Im Fall von Leerstand fragen wir an, ob sie mit unserer Abteilung für wirtschaftliche Angelegenheiten zusammenarbeiten möchten, um eine Lösung zu finden.“ 

In Esch gelten Ladenflächen laut der Pressestelle der Stadt als leerstehend, solange Besitzerinnen oder Besitzer nicht nachweisen, dass das Lokal aktiv genutzt wird: „Nach Ablauf einer Frist werden wir – falls erforderlich – mit der Erhebung der neuen Steuer beginnen.“ Eine Nachfrage bei der Gemeinde zum konkreten Stichdatum blieb am Donnerstag unbeantwortet. 

Klar ist: Die Leerstandssteuer kann erhoben werden – und das ist weiter Thema. Denn Rat Marc Baum („déi Lénk“) hat unter anderem dazu eine Anfrage an den Schöffenrat gestellt. Darin weist er darauf hin, dass die Steuer sechs Monate nach Feststellung einer Nichtnutzung fällig wird. In dem Zusammenhang will der Rat wissen, wie viele leerstehende Geschäftslokale seit April identifiziert wurden. Eine schriftliche Antwort auf diese Frage soll er innerhalb eines Monats bekommen. 


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Norbe Milla
6. Juni 2025 - 13.15

Dann werden wohl bald einige Appartements im Erdgeschoss eingerichtet werden.

Grober J-P.
6. Juni 2025 - 9.31

Leerstandssteuer, hätte ich ein paar Tricks auf Lager die zu umgehen. Tante Marechen wäre bereit zu Geschäftszeiten im Rollstuhl hinter dem Schaufenster zu sitzen und den Leuten draußen zuzuwinken und ihre Strickarbeiten zu zeigen. Noch ein paar Tricks gefällig?