Der Gemeinderat in Sandweiler hat im Juli vorläufig einen Gemeindebeamten der Laufbahn A1 ernannt. Innenminister Léon Gloden (CSV) hat diese Entscheidung nun annulliert. Der Grund: Der Bewerber verfüge nicht über die geforderten Ausbildungsvoraussetzungen. Das geht aus der Antwort Glodens auf eine Beschwerde von Jean-Paul Roeder und Anna Tieben (beide „déi gréng“) vom 24. Juli hervor.
Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium habe in der Ausschreibung der freien Stelle gefordert, dass die Bewerber einen „Masterabschluss in Architektur, Städtebau oder Raumplanung“ vorweisen. Der erfolgreiche Bewerber habe jedoch einen „Master of Science“.
„Laut Angaben des Bewerbers in seiner Bewerbung bezieht sich das Studium, das zu seinem Masterabschluss führt, auf die Bereiche ‚Umweltplanung und Ingenieurökologie‘“, schreibt der Innenminister. Dies erfülle nicht die geforderten Studienbedingungen. Aus diesem Grund habe er beschlossen, die vorläufige Ernennung für nichtig zu erklären.
Laut Bürgermeisterin Jacqueline Breuer ist der „Shitstorm“ in dieser Angelegenheit übertrieben, und nicht mit dem Fall von Vetternwirtschaft aus Hesperingen zu vergleichen. „Ich nehme an, der Wirbel in der Presse ist dem Sommerloch geschuldet“. Der zurückbehaltene Bewerber entspreche genau den Erfordernissen, doch bei der Anzeige sei ein administrativer Fehler unterlaufen. Man habe lediglich die Worte „ou similiare“ vergessen.
Die Stelle ist mittlerweile neu ausgeschrieben worden.
De Maart
Die Gemeinde Sandweiler scheint das Gesetz der Stellenausschreibungen nicht zu kennen.