Donnerstag20. November 2025

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CoronavirusImpfzertifikate aus Drittländern: Ausgrenzung bei Covid-Check-Events möglich

Coronavirus / Impfzertifikate aus Drittländern: Ausgrenzung bei Covid-Check-Events möglich
Covid-Check-Events und Impfpässe aus Drittländern? Das könnte zu Problemen führen. Foto: Editpress/Julien Garroy

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Menschen aus Brasilien, Japan, Südkorea, Kanada und Indien, welche über ein komplettes Impfschema mit einem der in der EU anerkannten Vakzine verfügen, können ohne weitere Probleme aus nicht-essenziellen Gründen ins Großherzogtum reisen. Um an Covid-Check-Veranstaltungen teilzunehmen, könnte es jedoch für einige Drittstaatsbürger problematisch werden.

Die Einreisebeschränkungen für Nicht-EU-Staatsbürger nach Luxemburg wurden am Dienstag für Brasilien, Japan, Südkorea, Kanada und Indien gelockert. Das Problem: Impfscheine aus Nicht-EU-Ländern, bei denen keine Äquivalenz mit der Europäischen Kommission ausgehandelt wurde, können nicht von der luxemburgischen Covid-Check-App erfasst werden. Das bedeutet, dass Menschen, die kein „EU Digital Covid Certificate“ haben, nicht an Covid-Check-Events teilnehmen können. Das hat das Gesundheitsministerium auf eine parlamentarische Anfrage vom CSV-Abgeordneten Marc Spautz geantwortet. 

Für Menschen mit einem kompletten Impfzertifikat aus Kanada, Südkorea, Brasilien, Japan, Indien und den Vereinigten Staaten gibt es jedoch eine Alternative: Das Covidgesetz vom 17. Dezember sehe vor, dass der Gesundheitsdirektor, auf Nachfrage, für kurze Aufenthalte ein Impfzertifikat für Drittlandstaatsbürger ausstellen kann, schreibt Gesundheitsministerin Paulette Lenert in ihrer Antwort an Spautz.

Um von diesem Zertifikat zu profitieren, müssen Nicht-EU-Staatsbürger dem Gesundheitsdirektor die notwendigen Papiere und eine Übersetzung der Dokumente zukommen lassen, sagt Lenert. Dieser überprüfe dann die Authentizität des originalen Impfscheines. Diese Impfpässe haben jedoch keinen QR-Code und können auch nicht gescannt werden, schreibt das Gesundheitsministerium. Aber: „Sie müssen laut dem neuen Gesetz im Rahmen der Covid-Check-Veranstaltungen akzeptiert werden.“