Luxemburg bleibt vom massenhaften Aussetzen von Haustieren, wie es etwa in Frankreich oder Deutschland zu beobachten ist, weitgehend verschont. Dennoch besteht das Problem auch hierzulande. Vor allem während der Sommerferien landen immer wieder Hunde und Katzen in den heimischen Tierasylen, weil die Leute nicht wissen, wohin mit ihren Haustieren, und sie dann aussetzen – und das trotz hoher Sanktionen, die im Tierschutzgesetz stehen.
Wie Landwirtschaftsministerin Martine Hansen (CSV) in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Frage der CSV-Abgeordneten Octavie Modert erklärt, gibt es keine offiziellen Statistiken, die das Ausmaß erfassen. Oft sei es zudem schwer, festzustellen, ob ein Tier tatsächlich ausgesetzt oder lediglich entlaufen sei. Einen Hinweis liefert dennoch das Tierasyl Gasperich: Dort bleiben im Schnitt rund zehn Hunde pro Jahr ohne Besitzer zurück. Bei Katzen fällt die Zahl deutlich höher aus – allein im Jahr 2024 wurden 217 sogenannte Fundkatzen aufgenommen, von denen nur ein kleiner Teil wieder zu den Haltern zurückkehrte. Auch im ersten Halbjahr 2025 setzte sich dieser Trend fort: Von 86 Fundkatzen sind bisher 16 zu ihren Besitzern zurückgekehrt.
Von einer klaren Zunahme der Fälle könne man allerdings nicht sprechen. Die Tierheime erkennen keine eindeutige Tendenz. Im Sommer sei die Lage im „Gasperecher Déierenasyl“ meist entspannter, da die Tiere zu dieser Jahreszeit auch in den Ausläufen untergebracht werden können. Schwieriger werde es hingegen in den Wintermonaten.
Hohe Strafen bei bewusstem Aussetzen
Die Frage, ob insbesondere in den Sommermonaten Maßnahmen oder Kontrollaktionen vorgesehen sind, beantwortet Hansen nicht. Die Regierung verfolge jedoch einen präventiven Ansatz: Zweimal im Jahr – jeweils vor den Sommerferien und vor Weihnachten – werde eine Sensibilisierungskampagne gestartet, um Tierhalter auf deren Verantwortung aufmerksam zu machen und sie daran zu erinnern, dass ein Haustier kein kurzfristiges Vergnügen, sondern eine langfristige Verpflichtung bedeutet.
Wer dann doch ein Tier bewusst aussetzt, muss mit harten Konsequenzen rechnen: „Ein zahmes Tier, dessen Existenz von der Pflege durch den Menschen abhängt, mit der Absicht, sich dessen zu entledigen, freizulassen oder auszusetzen“, heißt es im Tierschutzgesetz von 2018, das Freiheitsstrafen zwischen acht Tagen und drei Jahren und Geldstrafen zwischen 251 und 200.000 Euro vorsieht.
De Maart

Sei es Aufstehen und Platz machen für ältere Menschen in der Tram, sei es der überall achtlos weggeworfene Müll, sei es die Vorfahrt im Autoverkehr geben, sei es einem die Eingangstür zu einem Geschäft aufzuhalten... es gibt keine Manieren und Knigge mehr unter den Menschen.
Dass es aber so herzlose und gefühlsarme Individuen gibt, die wegen paar Tage Urlaub oder anderen egoistischen Gründen, unschuldige Tiere wie Ballast am Strassenrand oder anderswo aussetzen bezeugt die allgemeine Verrohung unserer egomanen und respektlosen Gesellschaft.
Dem war früher nicht so!