Sonntag28. Dezember 2025

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LuxemburgHomeoffice für französische Grenzgänger auf 34 Tage pro Jahr erhöht

Luxemburg / Homeoffice für französische Grenzgänger auf 34 Tage pro Jahr erhöht
 Symbolbild: Pixabay

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Französische Grenzgänger dürfen rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 pro Jahr 34 Tage im Homeoffice arbeiten, bevor sie in Frankreich Steuern zahlen müssen.

Die Abgeordnetenkammer hat am Mittwoch (3.5) ihre Zustimmung gegeben, dass die Anzahl an Tagen für Homeoffice für französische Grenzgänger erhöht wird. Das geht aus einer Pressemitteilung des Finanzministeriums am Mittwochnachmittag hervor. Diese Vereinbarung wurde am 7. November vergangenen Jahres von Finanzministerin Yuriko Backes (DP) und ihrem französischen Amtskollegen Bruno Le Maire getroffen. Die neue Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2023.

Mit dem Zusatzabkommen ändert die im französisch-luxemburgischen Steuerabkommen vorgesehene Toleranzgrenze: Die Anzahl der zulässigen Tage für Telearbeit und Dienstreisen wird für Arbeitnehmer, die in einem der beiden Staaten ansässig und bei einem Unternehmen im anderen Staat beschäftigt sind, von 29 auf 34 Tage erhöht. Weiter geht aus der Mitteilung hervor, dass Arbeitstage, die innerhalb dieser 34-Tage-Grenze geleistet werden, so behandelt und besteuert werden, als wären sie in dem Staat gearbeitet worden, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat.