Giftmord-Prozess„Habe Tod nicht gewollt“

Giftmord-Prozess / „Habe Tod nicht gewollt“
 Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Einem Ex-Polizisten wird vorgeworfen, seine Schwester und deren Lebenspartner mit Zyankali getötet zu haben. 2016 soll Gilles L. den beiden ein mit dem tödlichen Gift versetztes Getränk verabreicht haben. In erster Instanz verurteilte ihn die 13. Straf- und Kriminalkammer deshalb zu einer lebenslangen Haftstrafe. Gegen das Urteil legte der heute 31-jährige Luxemburger Berufung ein.

Gilles L. bleibt auch im Berufungsprozess bei seinen Aussagen aus erster Instanz. Er habe wiederholt Botulinum im Darknet bestellt. Anstelle von diesem Gift sei ihm bei der zweiten Lieferung jedoch Zyankali geliefert worden. Dass Botulinum genauso tödlich ist wie Zyankali, habe er nicht gewusst.

Der Angeklagte wiederholte vor Gericht, er habe bei der ersten Bestellung das Zeug selbst geschluckt und nichts sei passiert. Die Flasche habe kein Etikett gehabt. Das sei auch bei der folgenden Lieferung der Fall gewesen. „Warum haben Sie denn diese Flüssigkeit nicht probiert? Da könnte man auf den Gedanken kommen, dass sie wussten, was in der Flasche war. Nämlich Zyankali“, so der Richter. Er verhehlt nicht, dass das Gericht den Aussagen des Angeklagten keinen Glauben schenkt. 

Am Montag legten Verteidiger und Staatsanwalt in ihren Schlussplädoyers dar, was sie aus allen Akten, Zeugenbefragungen, Gutachten und Erklärungen im Mordfall Gilles L. schließen.

Laut Verteidiger Me Rosario Grasso hat Gilles L. nicht mit Absicht getötet. Das jedenfalls behaupte sein Mandant. Das sei auch der Grund gewesen, warum er in Berufung ging. Me Grasso wünscht sich, dass die Richter ihm in seinen Überlegungen folgen und Artikel 404 des Strafbuchgesetzes anwenden. Dieser Artikel besagt, dass ein Täter ohne Absicht getötet hat. Das könnte das Strafmaß von lebenslänglich auf 15 bis 20 Jahre reduzieren. In seinem Plädoyer sprach der Anwalt von Spekulation und Verschleierung. Den Ermittlern warf er Amateurhaftigkeit vor.

Niedere Beweggründe

Für Generalstaatsanwalt Marc Schiltz ist dieser Fall ein spezieller. „Wir haben es hier mit einem Beschuldigten zu tun, der zugibt, getötet zu haben, allerdings ohne es zu wollen.“ Seiner Auffassung nach sei das aber irrelevant. Denn das Botulinum sei noch giftiger als Zyankali, wirke allerdings erst nach ein paar Tagen. Das würde auch Sinn ergeben, so der Vertreter der Anklage, denn die Schwester des Beschuldigten wollte mit ihrem Lebensgefährten nach Thailand reisen. Beide wären dann in Thailand gestorben. Vieles spreche auch dafür, so Marc Schiltz, dass er eine sehr hohe Dosis Zyankali benutzt habe. 

Für den Anklagevertreter bleibt es dabei: lebenslange Haft für den angeklagten Ex-Polizisten Gilles L. (Artikel 397 des „Code pénal“). Damit bestätigte er das Urteil aus erster Instanz. Eine relevante Einschränkung der Schuldfähigkeit laut Artikel 195-1 des „Code pénal“ gibt es für die Staatsanwaltschaft nicht. Die Tat habe der  Beschuldigte über Monate geplant und dann 2016 zu seinem eigenen Vorteil begangen. Um an ihr Geld zu kommen, aus niederen Beweggründen, habe er seine Schwester loswerden wollen.

Dem widersprach der Verteidiger vehement. Diese Theorie entspreche seiner Meinung nach nicht der Realität, weswegen er mildernde Umstände beantrage. „Auch bei lebenslänglicher Haft muss Bewährung möglich sein“, so Me Rosario Grasso.

Am Ende des letzten Tages des Berufungsprozesses entschuldigte sich Gilles L. bei den Opferfamilien.

Das Urteil wird am 10. März gesprochen.

Miette
2. Februar 2021 - 22.03

Ich stelle mir zu etlichen Gesetzeshütern seit längerem Fragen. Wie schlüpfen da total unfähige Menschen in diesen Beruf? Teilweise ohne jegliche Fähigkeit mit Bürgern in Not um zu gehen. Ich selbst wurde vor Jahren entfernte Zeugin einer Messerstecherei. Ich kann nur eins sagen, ich werde mich nach meinen Erfahrungen nie mehr bei der Polizei melden, sollte ich solch einen Schrecken noch einmal durchleben müssen! Während der Ausbildung sollte doch ein Minimum an Grundwissen, was Gifte und andere Tötungsmittel betrifft an der Tagessordnung sein. Werden keine psychologischen Tests durchgeführt? Der Angeklagte scheint ja nicht ganz gesund zu sein, was aber keine Entschuldigung für diesen Mörder sein darf. Es gibt auch viele Polizisten, welche ihren Beruf mit sehr viel Einsatz und Kompetenz ausführen. Bei denen entschuldige ich mich für meine Tirade!

Nomi
2. Februar 2021 - 15.48

"„Habe Tod nicht gewollt“" Ass daat net bessgen ze vill simplistesch ? Ass daat iwerhaapt kredibel bei dem angesaatene Geft ?