PresseGeteilte Reaktionen nach Urteil zu Verbot von linksextremer Plattform

Presse / Geteilte Reaktionen nach Urteil zu Verbot von linksextremer Plattform
Das Logo der Internet-Plattform „linksunten.indymedia“ auf einem Aktenordner der Kläger-Anwälte Foto: dpa-Zentralbild/dpa/Hendrik Schmidt

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Das Urteil zum Verbot der linksextremen Internetplattform „linksunten.indymedia“ ist auf geteilte Reaktionen gestoßen. Während die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am Donnerstag begrüßte, dass das Verbot der Plattform bestehen bleibt, sprach die Organisation Reporter ohne Grenzen von einer „verpassten Gelegenheit für die Pressefreiheit“.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Mittwoch die Klagen der mutmaßlichen Betreiber von „linksunten.indymedia“ gegen das 2017 vom Bundesinnenministerium verhängte Verbot aus formalen Gründen abgewiesen. Nach Auffassung der Leipziger Richter handelte es sich bei der Plattform um einen Verein im Sinn des Vereinsgesetzes. Die betreffenden Personen hätten sich zusammengeschlossen, um über die Plattform eine linke Gegenöffentlichkeit zu schaffen.

Gegen das Verbot könne daher nur ein Verein vorgehen, nicht aber einzelne Kläger. Zu den Gründen für das Verbot nahmen die Richter inhaltlich keine Stellung. Die Anwälte der Kläger kündigten an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt erklärte, die Internetseite sei „geprägt von Gewaltaufrufen und verfassungsfeindlichen Inhalten“. „Wenn konkret auf dieser Seite zu Gewalttaten gegen den Staat animiert wird, Bekennerschreiben dort veröffentlicht werden oder Anleitungen zum Bau von Molotowcocktails gegeben werden, so kann dies nicht mehr durch die Meinungs- oder Pressefreiheit gedeckt sein.“ Deshalb sei es richtig, wenn Gerichte dem einen Riegel vorschöben, erklärte Wendt.

„Das Gericht hat eine gute Gelegenheit verstreichen lassen, den hohen Stellenwert der Pressefreiheit zu verdeutlichen“, kritisierte hingegen Michael Rediske, Vorstandssprecher von Reporter ohne Grenzen. Die grundrechtliche Abwägung, ob die Inhalte ein pauschales Verbot der ganzen Plattform rechtfertigten, bleibe weiter offen. Ungeachtet der teilweise inakzeptablen und strafwürdigen Inhalte auf „linksunten.indymedia“ müsse Pressefreiheit „auch für unbequeme, ja selbst für schwer erträgliche Veröffentlichungen gelten“.

Der Linksfraktionschef im sächsischen Landtag, Rico Gebhardt, sieht nun den Weg frei für die grundrechtliche Prüfung des Vereinsverbots durch das Bundesverfassungsgericht. Es müsse grundsätzlich geklärt werden, ob für die Internetplattform das Vereins- oder das Medienrecht gelte. Das sei „wichtig, auch mit Blick auf mögliche Wirkungen des Urteils für andere Internetseiten“.