Gericht spricht Turnup Tun frei – „Künstlerische Freiheit soll bestehen bleiben“

Gericht spricht Turnup Tun frei – „Künstlerische Freiheit soll bestehen bleiben“

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Joe Thein, der Parteipräsident von „déi Konservativ“, Fred Keup, ehemaliger ADR-Kandidat bei den Wahlen, sowie ein dritter Mann, der schon ein paar Mal wegen fremdenfeindlicher Aussagen verurteilt wurde, hatten Klage gegen den Künstler Tun Tonnar eingereicht, da sie sich durch einzelne Textpassagen in dem Lied „FCK LXB“ beleidigt fühlten. Der 25-Jährige, der sich Turnup Tun nennt, wurde am Mittwoch in allen Belangen freigesprochen.

Das Lied „FCK LXB“, ausgesprochen „Féck Lëtzebuerg“, wurde vier Tage vor den Parlamentswahlen 2018 im Internet veröffentlicht. Insgesamt 33 Mal wird das Wort „Féck“ im Zusammenhang mit unterschiedlichen Namen und Gegenständen gebraucht. Mit dem Lied wollte der Künstler eigenen Aussagen zufolge rechten Tendenzen in der Gesellschaft und im Internet entgegentreten. Er habe niemanden persönlich angreifen oder beleidigen wollen, sondern er habe die Personen als Sinnbild für ihre politische Haltung ausgesucht, so Tonnar vor Gericht. Das Lied setze sich gegen Rassismus und für eine tolerantere Welt ein.

„Die künstlerische Freiheit soll bestehen bleiben“, so die Richterin. Die Kläger haben nun 40 Tage Zeit, um gegen dieses Urteil Revision einzulegen.

de Schmatt
15. Mai 2019 - 11.52

Formidabel! A wat duerno ?

de Schmatt
11. Mai 2019 - 10.21

Um zu verstehen, was da in einer uns geläufigen Fremdsprache vorgetragen wird, ist kein grosser und vor allem kein gehobener Wortschatz notwendig. Die wenigen Ausdrücke aus der Fäkaliensprache genügen vollauf. Ein Armutszeugnis für den Bildungsstand der meisten Jugendlichen und die heutige Kultur, von Kunst nicht zu reden. Bei den Rapsongs kann einem Hören und Sehen vergehen, je nachdem ob Radio oder Videoclip. Auch Politiker oder sonstwie in der Öffentlichkeit stehende Persönlichkeiten brauchen und müssen sich nicht alles gefallen lassen. Am Besten man ignoriert diese billigen und niveaulosen Texte, denn sie sind es nicht wert, dass man darüber überhaupt einen Kommentar abgibt, wie das hier geschieht.

J.C.KEMP
10. Mai 2019 - 8.52

Wenn Sie Rap im Radio oder im Videoclip hören, ist es genau das. Mit dem Unterschied, dass viele mit grosser Wahrscheinlich die gebrauchte Fremdsprache nicht schnell genug mitbekommen oder nicht über den entsprechenden Wortschatzz verfügen, um zu verstehen, was da vorgetragen wird.

Nomi
9. Mai 2019 - 14.18

""Kein Zeugnis von hohem künstlerischem "und intellektuellem" Niveau""

KTG
9. Mai 2019 - 13.51

An elo?

Jacques Zeyen
9. Mai 2019 - 9.19

Bravo. Thein und Co sollen sich ein anderes Hetzfeld suchen um ihre Parolen loszuwerden.In dem Sinne: " Féck den Nazi ".

Kohl Ben
8. Mai 2019 - 19.54

FÉck TAGEBLATT an Féck den Tonnar

Chrigeline55
8. Mai 2019 - 19.07

Si frou fir den Tun Tonnar an d' Fraiheet vun der Konscht."Il n 'y a que la verite qui blesse" seet de Fransous.An heiansdo muss et wei dinn fir dass sech eppes aennert.

Le républicain
8. Mai 2019 - 18.26

Wenn man Politiker ist muss man so etwas ertragen können, künstlerische Freiheit, eben , was soll's!

de Prolet
8. Mai 2019 - 18.24

Tut mir Leid, aber allein der Titel des Songs " Féck Lëtzebuerg " ist eine Geschmacklosigkeit sondergleichen und sagt eine Menge über den Künstler aus. Wenn er sonst keine Wortwahl hat um den Rechten entgegenzutreten hat er entweder einen beschränkten Wortschatz oder er ist ein Provokateur schlechthin. Geht da etwa die Rede von Toleranz ? Muss unbedingt die Fäkaliensprache her um den Rassismus zu bekämpfen und dessen Tendenzen entgegenzuwirken ? Kein Zeugnis von hohem künstlerischem Niveau!