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GerichtFreispruch für Ex-Politiker Roberto Traversini in Differdinger Bauaffäre

Gericht / Freispruch für Ex-Politiker Roberto Traversini in Differdinger Bauaffäre
Das Berufungsgericht hat den ehemaligen Bürgermeister von Differdingen freigesprochen.  Foto: Editpress/Alain Rischard

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Für die 24 Wohnungen und 21 Parkplätze in Differdingen fehlt keine legale Baubewilligung. Das Bezirksgericht Luxemburg hat in der Berufungs-Instanz über den Fall entschieden und Roberto Traversini freigesprochen. Die Richter haben am Mittwoch das Urteil aus erster Instanz gekippt: Der Standpunkt des vorinstanzlichen Escher Friedensgerichts sei nicht haltbar, hält das Bezirksgericht Luxemburg fest.

Fast fünf Jahre nach dem schlagzeilenträchtigen Vorfall wurde am Mittwoch ein juristischer Schlussstrich unter den Fall Traversini gezogen. Wegen einer Baugenehmigung musste sich der ehemalige Bürgermeister von Differdingen Roberto Traversini im Dezember 2020 vor dem Bezirksgericht Luxemburg verantworten, nachdem der ehemalige Grünen-Politiker 2019 in erster Instanz vom Escher Friedensgericht wegen einer illegalen Baugenehmigung zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden war. Gegen dieses Urteil hatte Traversini Berufung eingelegt.

Er habe nicht anders handeln können, als zu unterschreiben, hatte der Ex-Bürgermeister von Differdingen vor Gericht argumentiert. Die Verteidigung forderte deshalb einen Freispruch auf der ganzen Linie. Und sie bekam ihn auch. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess die Bestätigung des Urteils in erster Instanz gefordert. Die Einlassung des Verteidigers Me Rosario Grasso konnte die Anklage aber nicht widerlegen.

Der Sachverhalt, über den das Gericht entschieden hat, erscheint auf den ersten Blick alltäglich und wenig spektakulär: Es geht um eine Baugenehmigung. Ein mit dem Bau betrautes Bauunternehmen hatte Anfang 2015 bei der zuständigen Einwohnergemeinde Differdingen ein Gesuch für den Bau von vierzehn Wohnungen und einundzwanzig Parkplätze eingereicht. Die Gemeinde bewilligte das Vorhaben. Die Baugenehmigung unterschrieb der damalige Bürgermeister Roberto Traversini. In Differdingen gingen daraufhin die Arbeiten los.

Gegen diese Bauverfügung klagte ein Ehepaar eines bebauten Grundstücks in der Nachbarschaft. Argument: Die Baugenehmigung sei illegal. Laut Ehepaar, stand das Konzept im Widerspruch zu modernen Wohnbedürfnissen. Die zu kleinen Abstände zwischen den Baukörpern seien nicht hinzunehmen und raubten ihnen das Tageslicht ihrer Innenräume. Ausschlaggebend für die Tageslichtqualität in den Wohnungen sei neben der Sonneneinstrahlung auf die Fassade vor allem die Raumtiefe. Die Steigerung der Gebäudetiefe ist jedoch ein gängiges Mittel zum Erreichen höherer baulicher Dichten. Nach Ansicht der Nachbarn läge eine ungenehmigte Änderung vor.

Durch den Bau der neuen Wohnungen sei die Wohnqualität der Nachbarn massiv heruntergeschraubt worden. Entscheidend sei, dass im Planungsrecht (Artikel 23 des Plan d’aménagement général) zu den bisherigen Parametern Gebäudehöhe und Gebäudeabstand die Parameter Gebäudetiefe und Orientierung hinzukommen müssten, da beide einen maßgeblichen Einfluss auf die Tageslichtausbeute im Innenraum haben. Diese Parameter seien aber nicht respektiert worden.

Grober J-P.
17. Dezember 2020 - 13.45

Ist doch ein bisschen unverschämt den Bau so zu genehmigen. Würde mich auch wehren, wenn man mir ein mehrstöckiges Haus auf eine Distanz von 7,50 m vor mein Küchenfenster setzt und noch dazu den gesetzlichen Abstand von 3 Metern nicht einhält. Hat man schon das ältere Ehepaar dazu befragt? Die juristischen Mühlen mahlen nicht für jeden gleich. Staatsanwaltschaft ist anderer Meinung, sagt doch noch vieles aus! Man soll uns klar sagen warum nicht anders gehandelt werden konnte, was steckt dahinter? Hallo H. Welter, was wissen Sie noch?

en ale Sozialist
17. Dezember 2020 - 12.58

Trotzdem das Gericht Herrn Traversini freigesprochen hat, ist er in den Augen Vieler noch immer vogelfrei. Wie recht ich doch hatte. Leider. Die, die jetzt noch über ihn herfallen, sollen konkrete Beweise erbringen oder schweigen.

Don Constructione
17. Dezember 2020 - 12.17

Er musste unterschreiben? Aber da war doch noch etwas in eigener Sache,mit Haus und Arbeiten die von Gemeindearbeitern ausgeführt wurden? Und Richter ist nicht gleich Richter.Alles sehr kompliziert.

Grober J-P.
17. Dezember 2020 - 10.14

@Pierre Welter: "Er habe nicht anders handeln können, als zu unterschreiben." Versteh ich nicht, wurde er dazu gezwungen? Wurde nach dem Reglement gebaut oder nicht? Würde mich brennend interessieren, da bei uns auch so manches mit der Baugenehmigung schiefgelaufen ist.

Leila
16. Dezember 2020 - 16.39

Gut analysiert und auch ganz meine Meinung, alen Sozialist!

en ale Sozialist
16. Dezember 2020 - 16.11

Was nützt Herrn Traversini dieser juristischer Freispruch nachdem er ein Jahr lang wie die Sau durchs Dorf gejagt worden ist? Politisch ist er tot, der moralische Schaden ist nicht wieder gut zu machen, denn hängen bleiben wird immer etwas. " Wou ët dämpt ass Feier ", spricht der Luxemburger und schert sich einen Dreck um Vorverurteilung und üble Nachrede. Ob Herr Traversini als gebrochener Mann aus dieser Kampagne hervorgeht kann ich nicht beurteilen, leid tut er mir schon. Dass jetzt weiterhin auf dieser Plattform auf ihn eingedroschen wird und er verunglimpft wird, würde mich nicht wundern. Es gibt halt Leute die brauchen das, weil es ihnen Spass macht über andere zu lästern.