Donnerstagmorgen am Bezirksgericht Luxemburg. Urteilsverkündung im seit gefühlt Ewigkeiten dauernden SREL-Prozess: Die drei Angeklagten werden freigesprochen. Die Richter der 12. Strafkammer des Bezirksgerichtes Luxemburg sind in ihrem Urteil dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft nicht gefolgt. Die Staatsanwaltschaft hatte darin Geldstrafen für die drei Angeklagten beantragt. Die Verteidigung pochte auf Freispruch.
Drei Ex-Geheimagenten des Nachrichtendienstes SREL waren angeklagt, im Januar 2007 einen illegalen Lauschangriff auf den Elektronikspezialisten Loris Mariotto verübt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Luxemburg warf dem Ex-SREL-Direktor Marco Mille, dem ehemaligen Operationsleiter Frank Schneider und dem Ex-Agenten André Kemmer Verletzung der Privatsphäre vor. Zusätzlich mussten sie sich wegen Unterschlagung eines Datenträgers vor Gericht verantworten.
In seiner Nebenklage hatte Loris Mariotto als Schadenersatz einen symbolischen Euro gefordert. Das Gericht hat den Antrag abgelehnt. Die Nebenklagen der Firma Mariottos sowie die Nebenklage seiner Frau von jeweils 10.000 Euro wurden ebenfalls vom Gericht abgelehnt. Für den Anspruch auf Entschädigung sei das Gericht nicht zuständig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft kann Berufung einlegen.
„Bommeleeër“-Affäre
Dem Verfahren lagen verschiedene Sachverhalte zugrunde: Die drei Ex-Mitarbeiter des SREL standen im März 2020 wegen Verletzung der Privatsphäre und Unterschlagung eines Datenträgers vor Gericht.
Konkret geht es um einen illegalen Lauschangriff auf den Elektronikingenieur Loris Mariotto. Durch den Lauschangriff erhofften sich die Angeklagten offensichtlich mehr Informationen über eine angeblich verschlüsselte CD mit einem vermeintlichen Gespräch zwischen dem damaligen Premier Jean-Claude Juncker und dem Großherzog über die „Bommeleeër“-Affäre. Die CD hatte Loris Mariotto an André Kemmer weitergereicht.
Zimperlich sei das nicht, hatte der Ankläger sich dazu im Prozess geäußert. Denn nur unter strengen Voraussetzungen ist ein Lauschangriff zulässig. Die Voraussetzungen sind dabei merkbar eng gesteckt und zudem genau formuliert.
Richter waren über Abhöraktion nicht informiert
Um das geheime Abhören von Telefongesprächen zu ermöglichen, muss im Prinzip ein Richtergremium einen solchen Eingriff in die Privatsphäre eines Bürgers genehmigen. Es gibt aber auch eine Notprozedur, die der Staatsminister genehmigen muss. Auf jeden Fall muss das Richtergremium anschließend ins Bild gesetzt werden. Alles das passierte nicht. Marco Mille, Frank Schneider und André Kemmer sind jedoch davon überzeugt, dass keine illegale Abhörung stattgefunden hat. Die drei sagen: Der damalige Premierminister Jean-Claude Juncker hat eine Genehmigung für die Abhöraktion erteilt. Man habe sich im Januar 2007 also in der Legalität bewegt.
Am 31. Januar 2007 hatte der damalige SREL-Direktor Marco Mille ein Gespräch mit seinem politischen Vorgesetzten Juncker über den Lauschangriff ohne dessen Wissen aufgezeichnet. Nachdem die Geschichte bekannt wurde, setzte sich ein Prozess in Gange, der schlussendlich zum Ende der Ära Juncker und 2013 zu Neuwahlen führte.
Die Verteidigung zeigte sich froh über das Urteil. Es sei die einzige richtige Entscheidung der Richter. Das Urteil sei gerecht und richtig, sagten die Anwälte der Angeklagten am Donnerstagmorgen. Auf die Frage der Journalisten, ob er gegen die Politik Groll hege, sagte Frank Schneider: „Ech sinn op kee Fall rancunier“.
De Maart
Unterm Teppich ist noch ein bisschen Platz.
Schilda lässt grüssen.