„Wissen Sie, was fast vier Jahre dauern kann? Ein Studium. Eine Hausrenovierung. Und: Zugang bekommen zu einer Analyse über Zebrastreifen in Luxemburg-Stadt“ – das ist aktuell auf der Webseite vom „Zentrum fir urban Gerechtegkeet“ (ZUG) zu lesen. So lange hat es nämlich gedauert, bis die Stadt Luxemburg eine dreiseitige Analyse zur Sicherheit an Fußgängerüberwegen veröffentlicht hat. Anfang Juni war das der Fall – da das Gericht die Gemeinde dazu verpflichtet hatte. Diese Entscheidung der Justiz war am Montag Thema in der Gemeinderatssitzung.
Oppositionspolitiker François Benoy („déi gréng“) bezeichnete das Urteil als „Sieg der Zivilgesellschaft“, der dank der finanziellen Unterstützung von vielen – durch eine Crowdfunding-Aktion – möglich gewesen sei. In den vergangenen Jahren wurde auf diese Weise Geld gesammelt, damit sich ZUG das Gerichtsverfahren gegen die Stadt leisten konnte. Diese hat laut Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) übrigens „kee Frang“ für das Verfahren ausgegeben, da Rechtsschutz von der Versicherung der Gemeinde abgedeckt ist. Benoy konterte, dass auch diese nicht kostenlos sei.
Deutlich mehr Zeit für ZUG

Polfer konzentrierte sich bei der Diskussion wie bislang vor allem auf den Punkt, in dem die Gemeinde in ihren Augen recht behalten hat: So müsse die Stadt ZUG keine Kopie einer kommunalen Datenbank mit Informationen zu Zebrastreifen aushändigen. Aber: Sie muss der gemeinnützigen Vereinigung während acht Stunden vor Ort Einsicht darin gewähren. „ZUG wird genau das vom Gericht zugesprochen, was wir im April 2022 schriftlich angeboten haben. Mehr haben sie nicht bekommen“, meinte Polfer. Unerwähnt ließ sie, dass die Gemeinde damals nur eine Stunde unter Aufsicht der kommunalen Rechtsabteilung anbot – wie aus der dem Tageblatt vorliegenden Einladung zu dem Termin hervorgeht. Zur Überprüfung von 457 Zebrastreifen in 60 Minuten sollte ZUG demnach nur rund acht Sekunden pro Überweg zur Verfügung stehen.
Nach dem Gerichtsbeschluss wird das Zentrum nun deutlich mehr Zeit haben, um sich mit den Informationen auseinanderzusetzen. In einer Stellungnahme nach der Diskussion im Gemeinderat meinte Thorben Grosser von ZUG am Montag: „Frau Polfer lässt sich nicht beirren und erzählt einfach weiter ihre Geschichte. Wir haben dazu nicht mehr wirklich etwas zu sagen.“ Bereits nach Bekanntwerden des Urteils hatte Polfer gegenüber dem Tageblatt betont, dass ZUG nicht überall recht bekommen habe und die Stadt keine Kopie der kommunalen Datenbank aushändigen müsse – was aus technischen Gründen nur schwer machbar sei.
Wir wollten die heutige Gemeinderatssitzung abwarten und müssen uns vorbereiten. Denn wir haben genau acht Stunden für 475 Zebrastreifen.
Wann ZUG Einsicht erhält, ist noch offen. Denn, so Polfer: „Vor einer Woche haben wir ihnen Bescheid gegeben, dass sie einen Termin vereinbaren können. Das haben sie bis heute noch nicht gemacht.“ Grosser erklärte am Montag: „Wir wollten die heutige Gemeinderatssitzung abwarten und müssen uns vorbereiten. Denn wir haben genau acht Stunden für 475 Zebrastreifen.“ Nachdem sich die Stadt seit rund vier Jahren gegen die Veröffentlichung der Informationen wehrt, betonte Polfer nun: „Wir haben nichts zu verstecken – nicht vor drei Jahren und auch nicht heute.“
Keine Änderungen bei Transparenz
Wie nun andere Bürgerinnen und Bürger Einblick in die Datenbank erhalten sollen, beantwortete Polfer am Montag zunächst nicht. Auf Nachfrage von Rat Benoy sagte sie, dass man das situationsabhängig betrachten müsse und meinte mit Verweis auf die Sicherheitsrelevanz mancher Inhalte: „Wir müssen dann schauen, was die Person wissen will, ob das legitim ist und ob wir das Recht dazu haben, diese Daten mitzuteilen.“ Sollte das zutreffen, wird die Bevölkerung laut der Bürgermeisterin unter den gleichen Bedingungen wie ZUG Zugang bekommen.
Eine Frage nach Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz ignorierte Polfer überdies auch. Erst auf wiederholte Nachfrage von Benoy antwortete sie während der Ratssitzung am „Knuedler“: „Transparenz ist dauerhaft gewährleistet: Alles, was wir hier entscheiden, wird im Internet veröffentlicht. Sagen Sie uns, wo wir nicht die Transparenz gelten gelassen haben, die das Gesetz vorschreibt.“ Die gesamte Diskussion ist unter vdl.lu abrufbar.
Der Hintergrund
Im November 2021 stellte der gemeinnützige Verein „Zentrum fir urban Gerechtegkeet“ (ZUG) fest, dass 475 Zebrastreifen in der Hauptstadt – etwa ein Drittel – nicht den Vorschriften entsprechen. Der Grund: Parkplätze in Nähe der Fußgängerüberwege schränken die vorgeschriebene Sichtfreiheit von fünf Metern ein. In einer eigenen Analyse kam der kommunale „Service circulation“ nur auf 37 problematische Überwege. ZUG forderte die Veröffentlichung dieses Dokumentes und klagte, als die Stadt dies verweigerte. Mit Erfolg: Im November 2024 verpflichtete das Verwaltungsgericht die Gemeinde zur Offenlegung. Die Stadt legte Berufung ein, sodass der seit dreieinhalb Jahren andauernde Streit Ende April 2025 erneut vor Gericht Thema war. Anfang Juni bestätigte das Gericht das Urteil aus erster Instanz: Die Gemeinde musste ZUG die dreiseitige Analyse zur Verfügung stellen und einen Einblick auf eine kommunale Datenbank gewähren.
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De Maart

Ganz richteg Madame Polfer, d'lëtzebuerger Zebrasträifen sin sëcher... an dat schon säit Joeren. Een, deen net domadder eens gett huet héichstwahrscheinlech en Probleem bei sech selwer. Jiddefalls sin d'Sträifen net geduecht fir dass sougenannten "Verkehrserzieher" sech domadder en scène setzen. Fir Profilneurotiker gin et nach aner Betätigungsfelder... z.B. das Liebesleben der Pflastersteine.