Hochwasser in LuxemburgFormulare für Finanzhilfen für Betroffene sind online 

Hochwasser in Luxemburg / Formulare für Finanzhilfen für Betroffene sind online 
Drei verschiedene Formulare für die von den Überschwemmungen Geschädigten sind nun auf guichet.lu verfügbar Screenshot

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Firmen, Privatpersonen und Landwirtschaftsbetriebe, die wegen der Überschwemmungen eine finanzielle Hilfe brauchen, können diese nun online beantragen. Die entsprechenden Formulare sind seit Freitag auf der Guichet.lu-Webseite verfügbar. 

50 Millionen Euro Direkthilfe hat die Luxemburger Regierung am Donnerstag versprochen. Damit sollen von den Überschwemmungen betroffene Privatpersonen, Landwirtschaftsbetriebe und Unternehmen profitieren. Die Regierung hat nun die Antragsformulare für die Hilfen auf der Guichet.lu-Webseite online gestellt.

Jede Privatperson, die in Luxemburg lebt und Schäden durch die Überschwemmungen erlitten hat, kann eine Finanzhilfe beantragen. Abgedeckt werden nur die Schäden, die nicht von der Versicherung übernommen werden. Eingereicht werden muss das Formular bei der Solidaritätsabteilung des Familienministeriums. Auf der Webseite Guichet.lu gibt es weitere Informationen.

Eine ganze Reihe Güter sind ebenfalls von dem Hilfsantrag ausgeschlossen. Schäden an Fahrzeugen, Zweit- oder Mietwohnungen, Wohnwagen und Wohnmobilen, zusätzlichen Küchen oder Bädern, Luxusartikeln, Kunstgegenständen, Sport- und Freizeitausstattungen, Büchern, Gartenhäusern, Gärten oder Bäumen, Saunas, Solarien, Schwimmbädern und Kellereinrichtungen werden nicht übernommen. 

Hilfe für Betriebe

Ein weiteres Formular richtet sich an Handels- und Industrieunternehmen, touristische Einrichtungen und Handwerksfirmen, die Schäden durch das Hochwasser erlitten haben. In die Schadensauflistung können sowohl die Zerstörung von Produkten wie auch Schäden an Gebäuden, Equipment, Maschinen und dem Lager einfließen. Sie müssen von einem unabhängigen, zertifizierten Experten oder einem Versicherungsexperten aufgenommen werden. Von der Hilfe werden aber nur die Schäden abgedeckt, die nicht von der Versicherung übernommen werden. Außerdem müssen Firmen, die die Hilfe beantragen, eine Niederlassungsbewilligung vom Mittelstandministerium besitzen, den Namen sowie die Größe der Firma im Antrag vermerken und den Bericht des Experten anhängen. 

Weitere Informationen zur Hilfe können Unternehmen auf der Guichet.lu-Seite finden. Sie können sich direkt bei der Generaldirektion des Mittelstands in Luxemburg unter der Telefonnummer 247-74 704 oder per Mail an info.aide.pme@eco.etat.lu melden. 

Hilfe für Landwirte

Die Hilfen für landwirtschaftliche Betreibe sowie Gärtnereien und Weinanbauer werden über das Landwirtschaftsministerium abgewickelt. Betroffene können sich an die „Administration des services techniques de l’agriculture“ (ASTA) wenden, um entstandene Schäden aufzunehmen oder eine Hilfeleistung zu beantragen. 

Für die Kantone Mersch, Redingen, Wiltz, Clerf, Vianden und Diekirch ist die Nordsektion der ASTA zuständig. Sie kann über die Telefonnummer 80 33 93-1 oder per Mail an circ.diekirch@asta.etat.lu erreicht werden. 

Alle betroffenen Betriebe müssen bis zum 20. August 2021 entweder die ASTA kontaktiert haben oder das für sie verfasste Formular ausgefüllt haben.

Laird Glenmore
20. Juli 2021 - 10.15

Und was machen Menschen die keinen Computer haben oder die älteren Mitbürger die sich nicht mit solchen dingen auskennen, die stehen wie immer in der letzten Reihe oder werden administrativ vergessen.

Miette
19. Juli 2021 - 21.57

Ech hoffen, dass dei Betraffen seier gehollef kreien! Alles schlemm genuch???

Blatt
17. Juli 2021 - 16.39

Daat geet dann wéi ëmmer, d'Bürokratie bleiwt komplizéiert an ëtt dauert alt ërem laang, deen Geschiedégten ass ërem deen Gelacktmeierten, iwerall ginn dann Formfehler fonnt,ësou wéi daat bei deenen "Sesselfurzer" übléch ass.