Die zeitlich befristeten Steuererleichterungen für Investoren und Bauherren, die CSV und DP vor einem Jahr durch das Parlament gebracht hatten, um den Immobilienmarkt und insbesondere den Kauf von noch zu errichtenden Gebäuden (die sogenannten VEFA) wieder anzukurbeln, werden Ende dieses Monats auslaufen: Steuergutschrift für Vermietung, vergünstigte Eintragungs- und Überschreibungsgebühren, vorteilhafteres „amortissement accéléré“ von sechs Prozent, reduzierter Steuersatz für Veräußerungsgewinne, Steuerbefreiung von Immobilienverkaufsgewinnen bei Investitionen in erschwingliche Wohnungen oder energetische Sanierung. CSV-Finanzminister Gilles Roth hatte am Montag angekündigt, dass sie nur verlängert werden für Käufer und Investoren, die noch vor der Ablauffrist einen Kaufvorvertrag oder einen Reservierungsvertrag für ein noch zu errichtendes Gebäude unterzeichnen.
Parallel zu diesen Steuererleichterungen hatte DP-Wohnungsbauminister Claude Meisch VEFA von Promotoren aufgekauft, um sie dem „Fonds du logement“ zur Einrichtung von erschwinglichem Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Aktuell habe die Regierung 17 Kaufverträge für 293 Wohnungen im Wert von 179 Millionen Euro und sechs Reservierungsverträge für 257 Wohnungen abgeschlossen, sagte Meisch auf einer Pressekonferenz am Freitag.
80 Prozent des Marktpreises
Im Anschluss stellte der Wohnungsbauminister sein neues Pilotprojekt „en partenariat public-privé“ (PPP) vor, das es dem „Fonds du logement“ erlaubt, VEFA und Neubauprojekte von Investoren und Bauherren zu Preisen anzumieten, die 80 Prozent der durchschnittlichen Marktpreise nicht überschreiten dürfen. Berechnet werden diese Durchschnittspreise nach geografischer Lage: Für Promotoren am lukrativsten sind Immobilien in der Stadt Luxemburg; je weiter weg sie von der Hauptstadt liegen, desto günstiger werden sie; am billigsten sind sie im Ösling.
Der „Fonds du logement“ kann die Wohnungen dann zu erschwinglichen Preisen an Haushalte untervermieten, die die erforderlichen Einkommenskriterien erfüllen. Die Differenz zwischen der um 20 Prozent reduzierten durchschnittlichen Marktmiete und der erschwinglichen Miete zahlt der Staat – also der Steuerzahler. Die Verträge zwischen „Fonds du logement“ und Promotoren werden auf 20 Jahre abgeschlossen, nach Ablauf dieser Verträge können die Investoren die von der Allgemeinheit zwei Jahrzehnte lang subventionierten Wohnungen zu Marktpreisen gewinnbringend verkaufen. Der Staat behält sich zwar ein Vorverkaufsrecht vor, doch damit ist nicht garantiert, dass die Wohnungen dauerhaft in öffentlicher Hand bleiben.
Vordergründiges Ziel des Pilotprojekts, das laut Minister außer dem Gesetz über den „Fonds du logement“ vorerst keiner zusätzlichen rechtlichen Grundlage bedarf, ist die zeitnahe Schaffung von erschwinglichen Mietwohnungen (eine Abänderung des Gesetzes über den erschwinglichen Wohnungsraum werde erst notwendig, wenn auch andere Sozialvermieter als der „Fonds du logement“ einbezogen würden, sagte Meisch). Er begründet das damit, dass Privatpromotoren über mehr geeignete Grundstücke verfügten und schneller bauen könnten als der Staat selbst. Ein weiteres Ziel ist die zusätzliche Unterstützung der trotz etlicher Steuererleichterungen und anderer öffentlicher Unterstützung noch immer nicht richtig in die Gänge gekommenen Immobilien- und Baubranche, die im Staat einen zuverlässigen und langfristigen Untermieter findet, der zwar leicht unter Marktpreis zahlt, jedoch sämtliche Vorteile (indexierte Mieten, Mieterhöhungen alle zwei Jahre um zehn Prozent) bietet, die das Mietgesetz zulässt.
Vorerst keine neue Mietpreisbremse
Claude Meisch bestand am Freitag darauf, dass der „Fonds du logement“ den Privatinvestoren selbstverständlich nicht mehr Jahresmiete als die im Gesetz vorgeschriebenen fünf Prozent des investierten Kapitals zahle. Da bei neuen Immobilien dieser Deckel bislang aber eh selten bis nie erreicht wird und sich als wirkungslos erwiesen hat, hatte das Parlament vor elf Monaten bei der Abstimmung über Meischs geringfügige Änderungen am Mietgesetz eine neue Mietpreisbremse gefordert. In einer damals – einstimmig – angenommenen Motion der Grünen hatte die Kammer den Wohnungsbauminister dazu aufgefordert, bis spätestens nächsten Monat einen Gesetzentwurf für eine neue Mietpreisbremse in der Kammer zu hinterlegen. Dieser Aufforderung kann Claude Meisch jedoch nicht nachkommen, wie er am Freitag auf Tageblatt-Nachfrage gestand. Wegen der Explosion der Baukosten in den vergangenen Jahren könne er die Promotoren nicht dazu verpflichten, auf zu hohe Mieten zu verzichten, weil Bauen sich sonst für sie nicht mehr lohne und sie dann gar nicht mehr bauen würden. Eine stärkere Mietpreisbremse könne erst zum Einsatz kommen, wenn der Immobilienmarkt sich wieder „normalisiert“ habe, sagte der Wohnungsbauminister von der DP.
De Maart

Falls so erschwinglicher Wohnraum geschaffen werden kann ist das eine gute Lösung, also weiter so denn es ist noch viel Bedarf da...