910 Beschwerden wurden 2024 wegen Annullierungen oder Verspätungen von Flügen bei der Nationalen Durchsetzungsstelle für die Einhaltung der europaweiten Passagierrechte in Luxemburg (NEB) eingereicht. Nach 2023 ist das die höchste Zahl der vergangenen fünf Jahre.
Für 2025 erwartet die NEB einen Rückgang der Beschwerden. Das deute auf eine „Verbesserung der Bearbeitung von Beschwerden durch die Fluggesellschaften und einen Rückgang der Zahl der unzufriedenen Passagiere“ hin, steht in einer Pressemitteilung am Mittwoch.
Knapp über die Hälfte der Beschwerden gehen 2024 auf Annullierungen zurück und 45 Prozent sind wegen Verspätungen eingereicht worden. Vier Prozent der Beschwerden wurden wegen verweigertem Einstieg eingereicht. Die Hälfte der Fälle wurde zugunsten der Passagiere gelöst – die andere Hälfte zugunsten der Fluggesellschaften.
Die meisten Beschwerden in Luxemburg gingen 2024 über Luxair ein (132 Stück). An zweiter Stelle folgt die Lufthansa mit 106 Beschwerden. Knapp dahinter befindet sich die Swiss mit 96 eingereichten Beschwerden. Ryanair steht auf Platz vier mit 72 Beschwerden. Während bei der Luxair bei jedem 116. Flug eine Beschwerde eingereicht wird, ist es bei der Lufthansa jeder zwölften und bei Swiss sogar bei jedem achten Flug.
Damit der Vorgang in Zukunft einfacher wird, hat Ministerin Martine Hansen am Mittwoch ein neues Formular auf Guichet.lu vorgestellt. (dr)
Fluggast-Rechte
Bei Annullierung hat der Fluggast die Wahl zwischen der Erstattung des Flugpreises oder einer anderweitigen Beförderung unter vergleichbaren Bedingungen. Dieses Recht gilt unabhängig vom Grund der Annullierung.
Unabhängig von der Erstattung kann bei einer erheblichen Verspätung eine Entschädigung fällig werden, deren Höhe sich nach der Flugstrecke richtet. Sie ist jedoch nur zu zahlen, wenn die Fluggesellschaft haftet. Bei außergewöhnlichen Umständen (z B. extremen Wetterbedingungen) besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Bis zu 600 Euro können zurückgefordert werden.
De Maart
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