UhrenprozessFlavio Becca geht juristisch gegen luxemburgischen Staat vor

Uhrenprozess / Flavio Becca geht juristisch gegen luxemburgischen Staat vor
 Foto: Editpress-Archiv/Julien Garroy

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In dem sogenannten Uhrenprozess hat Flavio Becca drei Klagen gegen den luxemburgischen Staat wegen Verletzung des europäischen Rechts eingereicht. Das geht aus einem Schreiben des Unternehmers hervor. Becca argumentiert, dass der Kassationshof es abgelehnt hat, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung des EU-Rechts vorzulegen, obwohl er dazu verpflichtet gewesen sei. Zudem argumentiert der Unternehmer, dass die Straftat „Blanchiment-Détention“ nur in Luxemburg existiere und somit gegen das EU-Recht verstoße.

Becca war im Juli 2022 in einem Verfahren wegen Geldwäsche und Veruntreuung von Firmengeldern zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung, einer Geldstrafe von 250.000 Euro und der Konfiszierung von rund 850 Luxusuhren verurteilt worden. Im vergangenen Dezember hatte das Kassationsgericht den Antrag auf Aufhebung des Urteils des Berufungsgerichts abgelehnt.

Becca hat, wie aus dem Schreiben am Dienstag hervorgeht, drei Schritte unternommen. Der Unternehmer hat bei der Europäischen Kommission Vertragsverletzungsklage gegen den luxemburgischen Staat wegen Verletzung seiner EU-Verpflichtungen eingereicht. Zudem hat Becca eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wegen Verletzung von Artikel 6 EMRK eingereicht, der das Recht auf ein faires Verhalten garantiert. Darüber hinaus plant der Unternehmer, eine Schadensersatzklage gegen den luxemburgischen Staat vor dem Bezirksgericht in Luxemburg wegen Verletzung von EU-Recht einzureichen. (Red.)