Die Luxemburger Staatsanwaltschaft meldet sich am Montagnachmittag per Pressemitteilung zu den Geschehnissen im „Centre hospitalier Emile Mayrisch“ (CHEM). Ein Mitglied des medizinischen Personals ist suspendiert worden, da die betroffene Person „durch eine medizinische Versorgung möglicherweise der Sicherheit und dem Wohlergehen eines Patienten geschadet hat“. Das Tageblatt berichtete.
Die Staatsanwaltschaft habe im Dezember 2024 eine Anzeige des CHEM erhalten, deren Sachverhalt als fahrlässige Tötung oder sogar als vorsätzliche Tötung eingestuft werden könne, heißt es in dem Schreiben. Zum jetzigen Zeitpunkt der Ermittlungen sei es noch zu früh, um Hypothesen auszuschließen.
Um die Anschuldigungen aufzuklären, habe die Staatsanwaltschaft noch im Dezember 2024 entschieden, den Untersuchungsrichter mit einer gerichtlichen Untersuchung zu beauftragen, und beantragte gleichzeitig eine Reihe zu erfüllender Ermittlungspflichten.
Die Staatsanwaltschaft erinnert in ihrem Schreiben daran, dass bis zum Nachweis der Schuld das Prinzip der Unschuldsvermutung zu respektieren ist.
De Maart
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