Die Vierbeiner sind beliebte Weggefährten: Die EU-Bevölkerung besitzt über 72 Millionen Hunde und mehr als 83 Millionen Katzen. Sie stellen damit 90 Prozent der Haustiere in der EU dar, sind aber auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Der Verkauf von Hunden und Katzen generiert schätzungsweise 1,3 Milliarden Euro im Jahr. Ein lukratives, teilweise illegales Geschäft.
Organisierte Kriminalität
In der EU-Strategie „Tackle Organised Crime 2021-2025“ wird der rechtswidrige Haustierhandel als organisierte Kriminalität geführt. Dabei werden die Tiere u.a. zu jung, krank oder ohne die notwendigen Impfungen vermittelt. Das schränkt nicht nur ihr Eigenwohl ein, sondern stellt auch ein Gesundheitsrisiko für die Allgemeinbevölkerung dar. „Durch die Anpassungsfähigkeit der Verkäufer und das Volumen der Anzeigen – mit schätzungsweise 438.000 Hunden und 80.000 Katzen, die zu jedem Zeitpunkt in der EU angeboten werden – ist Betrug schwer zu erkennen“, schreibt die Europäische Kommission in dem Bericht „Illegal trade of cats & dogs. EU enforcement action“. Aus dem Grund analysierte die Directorate-General for Health and Food Safety (DG Sante) der Europäischen Kommission (2022-2023) den Handel in ausgewählten Mitgliedsstaaten und an deren Grenzen. Luxemburg wurde nicht erfasst.
Aus dem Bericht geht hervor: 2022 bis 2023 wurden der Plattform „Rapid Alert System for Food and Feed“ insgesamt 675 potenzielle Betrugsfälle in Bezug auf Hunde und Katzen signalisiert. Die meisten Meldungen kamen aus Deutschland, Österreich und Slowenien. 45 Prozent der betroffenen Tiere erreichten die EU über die Türkei, Serbien, Russland, Belarus und die Ukraine. Der Rest kam vornehmlich aus Rumänien und Ungarn.
Was die EU versucht
In 24 der 27 EU-Mitgliedsstaaten herrscht bereits eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde – in Luxemburg auch für Katzen. Allgemein bestehen in der EU bisher keine einheitlichen Regeln im Hinblick auf den Hunde- und Katzenhandel. Auch fallen die Sanktionen unterschiedlich aus. Sie liegen häufig unter dem Gewinn, der durch den Verkauf von Welpen oder Kätzchen erzielt werden kann. Oft überqueren die Tiere die Grenzen mit gefälschten Dokumenten oder unter vorgetäuschten Umständen. Das erschwert die Rückverfolgbarkeit. Der Online-Handel und die Nutzung von Social Media sollen den illegalen Handel aufgrund fehlender Richtlinien begünstigen: 60 Prozent (Stand: 2023) der Hunde und Katzen in der EU wurden online erworben.
Blick auf Luxemburg
In Luxemburg ist der Verkauf von Tieren reglementiert, mit Ausnahme des Onlinehandels. „Das Tierschutzgesetz verbietet den Handel mit Hunden und Katzen in Geschäften, auf Märkten und im öffentlichen Raum“, teilt die Pressestelle des Landwirtschaftsministeriums auf Nachfrage des Tageblatt mit. „Der Onlinehandel ist davon nicht betroffen.“ Die europäische Verordnung sieht hingegen europaweite Regelungen und Kontrollmechanismen für den Online-Markt vor (siehe Artikel) vor. „Das nationale Tierschutzgesetz muss also gegebenenfalls dahingehend angepasst werden.“ Illegaler Tierhandel bestehe auch in Luxemburg, so die Pressestelle weiter. Für die Zucht und Kommerzialisierung von Tieren brauche es Genehmigungen. „Das erlaubt eine gewisse Übersicht und Kontrolle auf nationalem Niveau“, heißt es weiter. Bei Verdachtsfällen führe die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) Kontrollen durch. Sie prüfe, ob eine Autorisierung für die Zucht und den Handel mit Tieren vorliege. Bei Verstößen komme es zu Sanktionen. „Statistiken oder Zahlen liegen uns dazu jedoch nicht vor“, schreibt die Pressestelle. Insgesamt gibt es in Luxemburg 28 registrierte Katzen- und 63 Hundezuchten (Stand: Juni 2025).
Die Europäische Kommission ist sich der Problematik bewusst und schlug deshalb 2023 neue Regelungen im Kampf gegen illegalen Hunde- und Katzenhandel vor. Gleichzeitig soll die EU-Verordnung das Wohl betroffener Tiere stärken. Das Europaparlament stimmt heute also über einen Text ab, der u.a. die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden und Katzen enthält, die zum Verkauf oder gegen Spenden (online/offline) angeboten werden. Wird er angenommen, sollen Online-Plattformen den Nutzenden künftig einen Link zur Verfügung stellen, über den sie die Kennzeichnung und Registrierung des Tieres in einer EU-Datenbank überprüfen können.
Nach der neuen Regelung müssten aus Drittländern importierte Tiere vor ihrem Eintritt in die EU gekennzeichnet und zwei Werktage nach der Einreise in einer nationalen, interoperablen Datenbank registriert werden. Darüber hinaus schreibt die Regelung europaweite Mindeststandards für das Tierwohl und die Zuchtbedingungen vor.
Der zuständige Agrarausschuss, präsidiert von der Tschechin Veronika Vrecionová (ECR), verabschiedete das Dokument im Juni. „Dieser Vorschlag ist ein klarer Schritt gegen illegale Zucht und die unverantwortliche Einfuhr von Tieren aus Drittländern“, freute sich die Berichterstatterin Vrecionová. „Gleichzeitig respektiert er gewöhnliche Halter und verantwortungsbewusste Züchter, die nicht durch Vorschriften übermäßig belastet werden sollten.“ Neun Mitglieder des Ausschusses enthielten sich bei der Abstimmung, darunter die Schattenberichterstatterin* und luxemburgische EU-Abgeordnete Tilly Metz („déi gréng“).
Wer Kritik übt
„Nach dieser Vorlage sind bis zu 80 Prozent der Züchtenden von einem großen Teil der Regelung ausgenommen“, erklärt sie ihre Entscheidung dem Tageblatt gegenüber. Je nach Anzahl der Tiere und Würfe blieben die Züchtenden von zahlreichen Verpflichtungen ausgenommen, etwa von einigen Vorschriften zur Fütterung und Tränkung, zur Haltung oder zu schmerzhaften Eingriffen. Dies führe wahrscheinlich nicht zu einer Reduzierung qualvoller Zuchtpraktiken. „Das ist kontraproduktiv, wenn wir der Qualzucht ein Ende setzen wollen“, so Metz. Die Abgeordnete nennt weitere Punkte, in denen die Regelung in der jetzigen Fassung zu kurz greife.
Sie fordert eine Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitspflicht für alle Hunde sowie Katzen, nicht lediglich für jene, die in Verkehr gebracht werden. Auch verlangt sie ein klares Haltungsverbot für Hunde und Katzen in Zoohandlungen und Geschäften, wie es in Luxemburg schon besteht. Metz zufolge sollen Tiere aus Drittländern, die zum Verkauf in die EU einreisen, zudem sofort nach der Grenzüberschreitung registriert werden – und nicht erst nach zwei Werktagen. „Das mag noch organisatorische Herausforderungen darstellen“, sagt sie, „aber wir machen Politik, weil wir Visionen haben und nachhaltige Verbesserungen erzielen wollen.“ Die Grünen reichten, gemeinsam mit der EVP, Renew, der Linken und S&D, vier Änderungsanträge ein und unterbreiteten selbst weitere Vorschläge. Genauso wie der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europaparlaments. Über diese Anträge stimmen die Abgeordneten ebenfalls heute ab.
Die Tierschutzorganisation Four Paws begrüßt die Verordnung, will jedoch ebenfalls mehr: die Ausweitung der Regelungen auf alle Züchtenden sowie der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht auf Haustiere und Streuner. Die Überprüfungstools im Online-Handel sollten außerdem in die Verkaufsplattformen integriert werden, statt ein fakultatives Angebot darzustellen. In der aktuellen Version erlaube die Verordnung allgemein zu viele Schlupflöcher. „Wir bitten das Europaparlament dringend zur Kursänderung“, so Georgia Diamantopoulou, Leiterin des Büros für europäische Politik bei Four Paws, in einer Pressemitteilung. „Die Verordnung muss ihren eigenen Zielen gerecht werden.“
* Abgeordnete, welche die Positionen ihrer Fraktion zu einem Gesetzesvorschlag vertreten und sich so an den Verhandlungen beteiligen
De Maart

Ich bin sehr tierlieb und seit Jahren Hundehalter. Aber die Masche mit der in verschiedenen östlichen und südlichen Ländern Hunde nur zu dem Zweck gezeugt werden um als "Exportware" mafiösen Tierschmugglern als Geldquelle zu dienen, verurteile ich auf Schärfste!
Nehmt einen gequälten Hund aus Rumänien(wo übrigens auch noch Menschen gequält werden) oder Spanien.Dann können die legalen Züchter einpacken. Und....einen Hund oder eine Katze zu Weihnachten für die Kinder- DAS muss aus den Köpfen der Eltern.Denn ab 5 wird das Handy zum besten Freund. Dann ist schon viel getan.