Mittwoch22. Oktober 2025

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Whistleblower-RichtlinieEuropäischer Gerichtshof sanktioniert fünf EU-Staaten – Luxemburg muss 375.000 Euro zahlen

Whistleblower-Richtlinie / Europäischer Gerichtshof sanktioniert fünf EU-Staaten – Luxemburg muss 375.000 Euro zahlen
Fünf EU-Staaten sind vom Europäischen Gerichtshof zu finanziellen Sanktionen verurteilt worden Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa

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Weil sie die Whistleblower-Richtlinie nicht oder nicht rechtzeitig umgesetzt haben, müssen fünf EU-Staaten Strafen zahlen – darunter auch Luxemburg. 

Weil sie die „Whistleblower“-Richtlinie nicht oder nicht rechtzeitig umgesetzt haben, sind fünf EU-Staaten vom Gerichtshof der Europäischen Union zu finanziellen Sanktionen verurteilt worden. Das geht aus einer Pressemitteilung des Gerichtshofs vom Donnerstag hervor. Betroffen sind Deutschland, Luxemburg, Tschechien, Estland und Ungarn.

Die Staaten hätten die Vorschriften, „die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt“, heißt es in dem Schreiben. Nun müssen sie jeweils einen Pauschalbetrag an die EU-Kommission zahlen. Estland droht zusätzlich ein tägliches Zwangsgeld von 1.500 Euro, falls die Richtlinie weiterhin nicht umgesetzt ist.

Luxemburg vollzog die bis Ende 2021 geforderte Gesetzesumsetzung erst am 16. Mai 2023. Bereits 2022 hatte die EU-Kommission ein Aufforderungsschreiben und eine Stellungnahme geschickt, bevor sie im März 2023 Klage einreichte.

Die für Luxemburg festgelegte Sanktion liegt bei 375.000 Euro (Pauschalbetrag). Deutschland muss 34.000.000 Euro zahlen, die Tschechische Republik 2.300.000 Euro. Für Estland wurden 500.000 Euro festgelegt, während Ungarn 1.750.000 Euro bezahlen muss.

Der Europäische Gerichtshof betont die Bedeutung des Schutzes für Hinweisgeber und gibt der Klage der Kommission statt.

Hottua Robert
6. März 2025 - 19.54

Weil ich als Beamter auf lebensgefährliche und tödliche Zustände im luxemburgischen Rechtsstaat hingewiesen habe, wurde ich 2004 vom Dienst suspendiert und 2005 entlassen. Wenn mir Geld für das Erleiden dieses Unrechts zusteht, so möchte ich es für die Opfer verwenden. Sie brauchen unsere Erinnerung und Anteilnahme! MfG, Robert Hottua, 2004 Gründer der LGSP