Die Entscheidung ist das Ergebnis eines Verfahrens, das sich um Vorwürfe der psychologischen Belästigung drehte. Ein ehemaliger Assistent Semedos hatte im November 2022 Beschwerde beim Europäischen Parlament (EP) eingereicht, woraufhin ein beratender Ausschuss eine Untersuchung einleitete. Der Ausschuss kam zu dem Schluss, dass die Vorwürfe gerechtfertigt seien, und empfahl eine Sanktion gegen die damalige Abgeordnete. Die Präsidentin des EU-Parlaments setzte daraufhin im April 2023 die Strafe um, indem sie Semedo zehn Tagesgelder strich.
Semedo legte gegen diese Maßnahme Klage beim EuGH ein. Im Mittelpunkt ihres Einspruchs stand die Kritik an mangelnder Transparenz und einer Verletzung ihrer Verteidigungsrechte. So wurde ihr nicht der komplette Untersuchungsbericht zur Verfügung gestellt, insbesondere fehlte eine vollständige Darstellung der Zeugenaussagen. Erst ihr Anwalt habe später Zugang zu diesen Dokumenten erhalten. Zudem durfte sie sich nicht anwaltlich vertreten lassen, als sie sich vor dem beratenden Ausschuss des EP verantworten musste.
Keine adäquate Verteidigung möglich
Das Gericht gab Semedo in diesen Punkten nun recht. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die unvollständige Übermittlung von Aktenstücken und das Fehlen einer adäquaten Möglichkeit zur Verteidigung die Rechtmäßigkeit der Sanktion beeinträchtigt haben. Die Entscheidung der Präsidentin des EU-Parlaments wurde daher für nichtig erklärt.
Die Entscheidung des EU-Gerichtshofs bedeutet nicht, dass die Mobbingvorwürfe gegen Monica Semedo nicht korrekt waren – sie betrifft lediglich die Prozedur, nach der die EU-Parlamentarierin sanktioniert wurde.
De Maart
" dass die Mobbingvorwürfe gegen Monica Semedo nicht korrekt waren – sie betrifft lediglich die Prozedur,"
Und, weiter? ...
Eine Klatsche fuer Metsola und eine Klatsche fuer die hiesige Presse . Weil Semedo kein recht auf Verteidigung hatte und weil die Unschuldsvermutung nicht galt wissen wir eben nicht dass die Mobbingvorwuerfe gerechtfertigt waren .