Europäische Direktive von 2016: Hat Luxemburg sie umgesetzt?

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Kleine Unternehmen in Frankreich sollen keine Wirtschaftsprüfer mehr benötigen. Ein harter Schlag für die Branche.

Die französische Regierung soll nach Informationen der Wirtschaftszeitung Les Echos beabsichtigen, kleine und mittlere Unternehmen von der Pflicht der Kontenprüfung durch Wirtschaftsprüfer zu befreien. Das Wirtschaftsministerium und das Justizministerium wollen Informationen der Zeitung nach die Umsatzbegrenzung für den Einsatz von Wirtschaftsprüfern anheben.

Derzeit gilt, dass Unternehmen ab einem Umsatz von 3,1 Millionen Euro ihre Konten von einem Wirtschaftsprüfer untersuchen lassen müssen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich 2016 auf eine Richtlinie geeinigt, nach der eine Wirtschaftsprüfung erst ab einem Umsatz von acht Millionen Euro erfolgen muss. Die damalige Regierung unter Staatspräsident François Hollande hatte die Direktive zwar unterzeichnet, sie aber nicht umgesetzt. Das soll im Rahmen eines größeren Planes nun erfolgen.

Die jetzt bevorstehende Umsetzung bedeutet für die kleinen Unternehmen eine mittlere Entlastung von 5.500 Euro jährlich, hat die nationale Steuerinspektion in Frankreich errechnet. Die Umsetzung der Direktive bedeutet eine Entlastung und Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit, wie sie Unternehmensverbände in Frankreich seit Langem fordern. Sie bedeutet aber auch einen harten wirtschaftlichen Schlag für die Branche der Wirtschaftsprüfer.

7.000 Mitarbeiter betroffen

Die Steuerinspektion hat auch errechnet, dass die Wirtschaftsprüfer jeden vierten Kunden verlieren werden. Der Verlust soll sich auf etwa 620 Millionen Euro belaufen. Der Verband der Wirtschaftsprüfer weist darauf hin, dass es zu Sozialplänen kommen wird, von denen 6.000 bis 7.000 Mitarbeiter betroffen sein werden. Gut 3.500 Wirtschaftsprüfer würden direkt in ihrer Existenz bedroht, weil sie 75 bis 100 Prozent mit kleinen Unternehmen machten, die nun wegfallen würden.

Der Zeitung zufolge soll man im Wirtschafts- und Finanzministerium der Auffassung sein, dass eine Reihe der bisherigen Pflichtmandate sich in freiwillige Verträge umwandeln werde. Das Ministerium verweist auf Großbritannien, wo dies geschehen sei. Großbritannien hatte die Direktive sehr früh umgesetzt.

Die französische Regierung sieht die Problematik. Sie hat eine Kommission eingesetzt, die sich mit den französischen Buchhaltungsregeln auseinandersetzen und sie im Hinblick auf die in Europa geltende IFRS-Norm prüfen soll. Die Kommission soll weiter darüber nachdenken, ob neue Aufgaben für die Wirtschaftsprüfer den Ausfall der bisherigen Tätigkeit ersetzen sollen. Infrage kommen Zertifizierungen im Bereich der Sozial- und Umwelt-Verantwortung der Unternehmen wie auch der Cyber-Sicherheit. In großen Firmenkonglomeraten könnten Wirtschaftsprüfer auch Korruptionsverhalten prüfen. Kleine Kanzleien könnten in kleinen Unternehmen auch die Buchhaltung übernehmen, lauten Vorstellungen im Ministerium.

Staatspräsident Emmanuel Macron hat für alle Reformen, die er während seiner Amtszeit durchsetzen will, einen Zeitplan bis zum Ende seines Mandates entworfen. Die Reform bei den Wirtschaftsprüfern ist zunächst von der Steuerinspektion diskutiert worden. Sie hat Anfang März 2018 einen ausführlichen Bericht vorgelegt, auf den die Reform sich nun stützt. Die Reform bei den zu prüfenden Unternehmen ist Teil eines umfangreichen Planes „für Wachstum und zur Transformation der Unternehmen“, den Wirtschafts -und Finanzminister Bruno Le Maire Anfang des Jahres vorgestellt hat. Im Rahmen dieser Reformen soll die Veränderung der Aufgaben der Wirtschaftsprüfer in den kommenden drei Jahren umgesetzt werden, also innerhalb des aktuellen Mandates von Staatspräsident Macron.

Zur Durchführung der Reformen im Unternehmensbereich, im Sozialbereich und im Finanzbereich hat Premierminister Edouard Philippe ein 140 Seiten umfassendes Papier mit dem Titel „Nationales Reformprogramm 2018“ entwickelt. Das Papier liegt der Redaktion vor. Das Tageblatt wird daraus nach und nach Einzelheiten veröffentlichen.