Mittwoch17. Dezember 2025

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Le PenEU-Parlament als Milchkuh: Wird Frankreichs Rechtspopulistin am Montag ihr Wahlrecht verlieren?

Le Pen / EU-Parlament als Milchkuh: Wird Frankreichs Rechtspopulistin am Montag ihr Wahlrecht verlieren?
Die Fraktionsvorsitzende des Rassemblement National, Marine Le Pen, muss sich vor Gericht verantworten Foto: AFP

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Geht es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft, könnte der politische Aufstieg der französischen Rechtspopulistin Marine Le Pen am Montag abrupt enden: Die Fraktionschefin des Rassemblement National (RN), die sich große Hoffnungen auf die Präsidentschaft Frankreichs macht, erwartet das Urteil in einem Prozess, in dem es um die Scheinbeschäftigung von EU-Parlamentsassistenten und die Veruntreuung von EU-Geldern geht.

Eine mögliche Haftstrafe dürfte ihr relativ wenig Sorgen machen: Diese würde suspendiert, sobald sie Berufung einlegt. Aber die Staatsanwaltschaft fordert überdies ein Verbot, bei Wahlen anzutreten – und dies mit sofortiger Wirkung, selbst im Fall einer weiteren Gerichtsverhandlung.

Sollte es dazu kommen, müsste die 56-Jährige ihre Pläne für den Wahlkampf wohl aufgeben. Sie könnte zwar in der laufenden Legislaturperiode Abgeordnete bleiben, aber danach nicht wieder antreten, weder bei der Parlaments- noch bei der Präsidentschaftswahl.

In diesem Fall würden sich alle Augen auf den RN-Parteichef Jordan Bardella richten. Den 29-Jährigen würde Le Pen gerne zu ihrem Premierminister machen, falls sie es schaffen sollte, die erste Präsidentin Frankreichs zu werden. Dass er 2027 an ihrer Stelle für die Präsidentschaft kandidieren könnte, dürfte ihr weitaus weniger gefallen.

Zahlreiche belastende Dokumente

Doch es ist fraglich, ob die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen. Le Pen hatte der Anklagebehörde bereits vorgeworfen, eine „politische Todesstrafe“ verhängen zu wollen. In diesem Fall würden „Millionen von Franzosen ihrer Präsidentschaftskandidatin beraubt“, erklärte sie. Ähnlich wie US-Präsident Donald Trump beschuldigt sie das französische Justizwesen, ihr allein aus politischen Gründen den Prozess zu machen.

Neben Le Pen sind in dem zwei Monate dauernden Prozess allerdings auch ihre Partei und 24 weitere Menschen angeklagt. Zu ihnen zählen neun ehemalige EU-Abgeordnete des RN sowie zwölf ehemalige Parlamentsassistenten. Nach Darstellung der Anklage arbeiteten die Assistenten jedoch nicht für ihre jeweiligen EU-Abgeordneten, sondern übernahmen andere Dienste zugunsten der Partei und der Familie Le Pen: als Grafiker, Leibwächter oder auch als persönliche Referenten.

Während des Prozesses diente die Wand des Gerichtssaals als Projektionsfläche für zahlreiche belastende Dokumente. Etwa eine E-Mail des Schatzmeisters der Partei, der „enorme Einsparungen durch das EU-Parlament“ in Aussicht stellte. Oder eine Auflistung von Partei-Beschäftigten mit einer Spalte „anderweitig finanziert“, wo ebenfalls das EU-Parlament vermerkt war. Einer der parlamentarischen Assistenten hatte „seiner“ EU-Abgeordneten vier Monate nach Beginn seines Vertrags vorgeschlagen, „sich mal zu treffen, um sich kennenzulernen“ – offenbar war er seiner Chefin bis dahin noch nicht mal begegnet.

Le Pen, selber gelernte Anwältin, war an fast allen Verhandlungstagen anwesend und wies sämtliche Vorwürfe zurück. Die E-Mails seien „unglücklich formuliert“ gewesen, die Assistenten hätten einen Pool gebildet, der für alle EU-Abgeordneten zuständig gewesen sei, argumentierte sie. Sie sei sich keiner Schuld bewusst.

4,5 Millionen Euro


Unterstützung für 46 Assistenten-Verträge

Insgesamt geht es in dem Verfahren um 46 Assistenten-Verträge zwischen 2004 und 2016, was einer Summe von 4,5 Millionen Euro entspricht. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem „System“, das Parteigründer Jean-Marie Le Pen eingeführt habe und das dessen Tochter Marine immer weiter ausgenutzt habe. Das EU-Parlament sei „die Milchkuh“ der Partei gewesen.

Dabei ist der rechtspopulistische RN keineswegs die einzige Partei, die sich dem Vorwurf ausgesetzt sieht, EU-Parlamentsassistenten für andere Zwecke zu nutzen. Der amtierende französische Premierminister François Bayrou war erst im Februar in einem Verfahren wegen Beihilfe zur Veruntreuung von EU-Geldern freigesprochen worden. Die Richter urteilten aber, es sei „wahrscheinlich“, wenn auch nicht nachweisbar, dass er von einem „betrügerischen System“ gewusst habe. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein.

Seit die Staatsanwaltschaft im November den sofortigen Entzug des passiven Wahlrechts für Le Pen gefordert hatte, zeigte sich die sonst gerne laut und provozierend auftretende Politikerin zurückhaltend. Dabei mag auch der Tod ihres Vaters Jean-Marie Le Pen eine Rolle gespielt haben, der im Januar im Alter von 96 Jahren starb. Doch ihr Umfeld zeigt sich überzeugt, dass sie sich nicht so schnell geschlagen gebe: „Sie ist eine Le Pen. Wenn sie angegriffen wird, schlägt sie zurück“, so zitierte die Zeitung Le Figaro kürzlich ein Mitglied ihrer Familie.

Lucilinburhuc
30. März 2025 - 20.57

Das wäre nur zu hoffen. Diese Antidemokraten sollen fussfesseln angelegt bekommen.