Über seine Anwälte hat sich der Direktor des Escher Conservatoire, Jean Halsdorf, am Donnerstag zu Wort gemeldet. Zwei Tage zuvor war bekannt geworden, dass er vom Schöffenrat der Stadt Esch vorübergehend seines Amtes enthoben wurde. Grund hierfür soll Tageblatt-Informationen zufolge ein sexueller Übergriff gegenüber einer Musiklehrerin gewesen sein (das Tageblatt berichtete). Bis zu einer eventuellen rechtskräftigen Verurteilung gilt dabei die Unschuldsvermutung.
In dem mit „Pressemitteilung“ betitelten Schreiben sieht die Anwaltskanzlei Frank/Cohrs/Bock durch die mediale Berichterstattung rund um die Dispens eine Verletzung von Jean Halsdorfs grundlegenden Rechten gegeben. Des Weiteren kritisiert die Kanzlei, dass der Direktor der Musikschule am Dienstag von der Gemeinde Esch eine Arbeitsdispens erhalten habe, ohne die genauen Vorwürfe zu kennen bzw. sich dazu äußern zu können.
Die Berichterstattung über seinen Fall habe seine Reputation und moralische Integrität geschädigt – obwohl bis jetzt kein kontradiktorisches Verfahren eingeleitet geworden wäre. Zudem schreibt die Kanzlei, dass unbegründete Anschuldigungen als Fakten dargestellt worden seien, wodurch die Öffentlichkeit irregeführt werde und die Unschuldsvermutung verletzt würde. Eine konkrete Reaktion oder ein Dementi sind in der Mitteilung allerdings nicht zu finden.
Anschließend weist Frank/Cohrs/Bock darauf hin, dass Halsdorf bisher weder disziplinarisch belangt noch offiziell beschuldigt wurde, entgegen anderslautender Informationen. Im Schlusssatz unterstreicht die Kanzlei noch Halsdorfs Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Behörden.
De Maart

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