Insgesamt 374 Geschäftslokale gibt es in der Escher Alzettestraße und Umgebung – und wer die künftig länger leer stehen lässt, wird schon bald zur Kasse gebeten. Das geht aus einer Antwort des Escher Schöffenrats an Gemeinderat Marc Baum („déi Lénk“) von Anfang Oktober hervor. Bereits im Juni hatte das Oppositionsmitglied bei der Mehrheit nachgefragt, bei wie vielen Geschäftsräumen die Gemeinde keine Nutzung feststellen konnte. Seit Anfang April ist in Esch die im Oktober 2024 vom Gemeinderat einstimmig beschlossene Leerstandssteuer nämlich rechtskräftig.
Konkret heißt das: Wer ein Geschäft im Escher Stadtzentrum zu lange leer stehen lässt, muss eine Abgabe zahlen. Ein Lokal gilt dabei so lange als leer stehend, bis nachgewiesen wird, dass es aktiv genutzt wird. „Laut der kommunalen Verordnung zur Einführung der Steuer ist der Eigentümer einer Räumlichkeit verpflichtet, der Stadt entweder den Beginn oder das Ende einer Tätigkeit zu melden. Ohne eine solche Meldung gelten die Räumlichkeiten als leer stehend“, erklären Bürgermeister Christian Weis (CSV) und der Erste Schöffe Pim Knaff (DP) in ihrer Antwort an Rat Marc Baum.
Fünf Jahre nicht genutzt
Ein Beispiel solch leer stehender Geschäftsflächen sind derzeit die Räumlichkeiten unter der Nummer 90 in der rue de l’Alzette. Das Eckgebäude verfügt laut Christian Weis und Pim Knaff über Wohnraum auf drei Etagen – der aktuell von ordnungsgemäß dort gemeldeten Personen genutzt wird. Seit wann die sich über zwei Ebenen erstreckende Geschäftsfläche nicht mehr genutzt wird, sei offiziell nicht festgehalten. Aber, so schreiben die Gemeindeverantwortlichen: „Laut den Daten der Abteilung für wirtschaftliche Angelegenheiten wurde dort seit dem ersten Trimester des Jahres 2020 keine wirtschaftliche Aktivität mehr festgestellt.“

Den Stadtverantwortlichen zufolge hat sich der Eigentümer des Gebäudes in den vergangenen fünf Jahren nicht bereit gezeigt, mit der erwähnten Abteilung zusammenzuarbeiten. „Erst kürzlich – nach der Ankündigung der Einführung einer Steuer auf ungenutzte Geschäftsflächen – hat er seine Absicht gezeigt, Umbau- sowie Renovierungsarbeiten am Gebäude vorzunehmen“, erklären der Escher Bürgermeister und der Erste Schöffe. Dringend notwendige Arbeiten, da sich am 6. Januar laut den Gemeindeverantwortlichen ein Stück der Fassade des Hauses gelöst hat. Seitdem ist das Gebäude durch Absperrgitter gesichert.
Nach dem Vorfall versicherte der Eigentümer in einem Schreiben an die Gemeinde, dass die Stabilität des Gebäudes gewährleistet sei. Trotz zweier Aufforderungen hat die Stadt bislang jedoch keinen schriftlichen Nachweis über die Sicherheit des Gebäudes von ihm erhalten. Wenn das so bleibt, will die Gemeinde auf Kosten des Eigentümers selbst einen Kontrollbericht erstellen lassen, wie Christian Weis und Pim Knaff ankündigen: „Sollte dabei ein Sicherheitsrisiko festgestellt werden, wird die Stadt die notwendigen Stabilitäts- und Reparaturarbeiten auf seine Kosten durchführen lassen.“
Einige Rückmeldungen fehlen noch
Was die Leerstandssteuer auf solche und andere ungenutzte Geschäftsflächen betrifft, soll diese in Esch ab Januar erstmals eingezogen werden. Anfang Juni wurden Eigentümerinnen und Eigentümer über die neue Abgabe informiert und hatten anschließend sechs Monate Zeit, um sich bei der Gemeinde zu melden. Die Pressestelle der Stadt Esch erklärt: „Etwa die Hälfte der Besitzer haben uns die ausgefüllten Dokumente zurückgeschickt. Viele haben sich auch telefonisch mit Fragen gemeldet. Im September haben wir eine erste Erinnerung versendet und noch einmal eine ganze Reihe an ausgefüllten Papieren erhalten.“
Nationale Debatte um Leerstandssteuern
Esch ist die erste Gemeinde des Landes, die ab Januar Steuern auf leer stehende Geschäftslokale einzieht. In Luxemburg-Stadt zeigt man sich noch zurückhaltend – sowohl bei Abgaben auf ungenutzte Laden- als auch Wohnflächen. Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) betonte in der letzten Sitzung des hauptstädtischen Gemeinderats Ende September, dass zunächst auf nationaler Ebene klar definiert werden müsse, was überhaupt als Leerstand und als Wohnraum gilt. Sie wies darauf hin, dass der Staat den besten Zugang zu den Daten in Bezug auf Eigentum habe und unterstrich allerdings: „Wir sind nicht auf Konfrontationskurs, sondern auf Kollaborationskurs, um Texte zu bekommen, die standfest sind und der Arbeit im Hintergrund Rechnung tragen.“ Dabei bezog sie sich wohl auf die Schriftstücke zur Reform der nationalen Grundsteuer und Mobilisierungssteuer, an denen das Ministerium für innere Angelegenheiten aktuell arbeitet. Auch eine Steuer auf leer stehenden Wohnraum ist geplant – jedoch nicht für Ladenflächen, wie die Pressestelle des Ministeriums dem Tageblatt im Juni mitteilte. Zunächst soll ein zentrales Register für Gebäude und Wohnungen entstehen. Wann dieses „Registre national des bâtiments et des logements“ (RNBL) fertig sein und die neuen Steuern kommen sollen, konnte das Ministerium im Juni nicht sagen. Eine aktuelle Anfrage dazu blieb unbeantwortet. Zurzeit haben übrigens acht Gemeinden auf freiwilliger Basis eine Leerstandssteuer auf Wohnraum – in der Hauptstadt gibt es allerdings keine.
Rund ein Viertel der Geschäftsleute haben die Unterlagen laut der Gemeinde Esch aber bislang noch nicht zurückgeschickt. Ihre Frist läuft im Dezember ab, „sodass wir im Januar anfangen, die Steuer zu erheben“ – wie es von der Pressestelle der Stadt heißt. Diese bestätigt, dass die Abgabe auf leer stehende Geschäftsräume bis jetzt noch nicht eingezogen wurde. Das dürfte sich jedoch Anfang des kommenden Jahres ändern.
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De Maart

Ach,in einem ordentliche Supermarkt ist doch fast alles zu kaufen,sind ja aber meistens ausserhalb der Stadtzentren,ohne Parkprobleme,einfach zu erreichen,also....
An wann di Proprietairen vun Geschaftsflaechen den Loyer geifen em 50% eroofsetzen, an um Enn vum Johr, als Kompesatio'un, eng % Bedeelegung um Benefice vum Kommerce krei'en !!
Bei ganz guddem Business kennten se nach dovun profitei'eren !
Leerstehend, würde eine Bande Meerschweinchen reinsetzen.
Eine Leerstandssteuer auf ungenutzte Wohnungen und Geschäftslokalen wirft Bedenken auf, da solche Besteuerungen verfassungsmässig angefochten werden könnten, deshalb sollte man vorsichtig sein und da nicht wild vorprechen...
Das wird genau so in die Hose gehen, wie die Leerstandssteuer auf ungenutzte Wohnungen, die man vor ein paar Jahren in Esch eingefuehrt hatte. Der duemmste Winkeladvokat kann erfolgreich gegen solche undurchdachten Beschluesse klagen.