Seit Tagen wird im Bundestag sehr kontrovers über eine fraktionsübergreifende Initiative für einen AfD-Verbotsantrag diskutiert. Am Donnerstag nun haben die Befürworter mit der Unterschriftensammlung für ihr Vorhaben begonnen. „Ab heute laden wir alle Kolleginnen und Kollegen aus den demokratischen Fraktionen ein, sich unserer Initiative anzuschließen“, teilten die Abgeordneten Carmen Wegge (SPD), Marco Wanderwitz (CDU), Till Steffen (Grüne), Martina Renner (Linke) und Stefan Seidler (SSW) in einer gemeinsamen Erklärung mit. Ein ursprünglich anberaumter öffentlicher Auftritt der Initiatoren vor der Presse fand nicht statt.
Die Befürworter wollen erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren gegen die AfD prüft. Damit Karlsruhe eine solche Prüfung einleitet, muss der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung das Gericht anrufen. Die Gruppe von Abgeordneten will nun einen entsprechenden Antrag in den Bundestag einbringen. Ob dafür am Ende eine Mehrheit zustande kommt, ist völlig offen. Sehr wahrscheinlich ist dagegen, dass der Antrag in den Bundestag eingebracht werden kann. Dafür müssen fünf Prozent der Parlamentarier hinter dem Antrag stehen, was mindestens 37 Abgeordnete bedeutet. Laut Befürwortern kommt diese Anzahl auf jeden Fall zustande.
Damit die AfD tatsächlich verboten und damit von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen würde, müsste ihr im Gerichtsverfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Einige Experten, auch entschiedene Kritiker der AfD, warnen davor, dass die Erfolgschancen eines Verbotsverfahrens unklar sind und ein mögliches Scheitern in Karlsruhe die AfD weiter stärken und legitimieren könnte. Ein Argument gegen den Verbotsantrag ist auch die sogenannte Staatsfreiheit. Sogenannte V-Leute, die AfD-Politiker bespitzeln, müssten zeitnah abgezogen werden.
Die Befürworter des Verbotsantrags hingegen treibt die Sorge vor einer weiter erstarkenden AfD um. „Es gilt zu verhindern, dass nach der furchtbaren Herrschaft der Nationalsozialisten eine in großen Teilen rechtsextreme und völkische Partei in Deutschland wieder mächtig wird“, erklärte Wanderwitz. „Blut und Abstammung dürfen nicht, wie es die AfD fordert, über Bürgerrechte entscheiden.“
Gutachten vom Verfassungsschutz
Auch den Grünen-Abgeordneten und Parlamentarischen Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Michael Kellner treibt die „tiefe Sorge um, wie gefährdet unsere Demokratie inzwischen ist“. Deswegen müsse die Debatte zur Überprüfung der AfD jetzt im Bundestag, in der „Herzkammer der Demokratie“, geführt werden, so Kellner. „Der Bundestag kann eine Partei nicht verbieten, wir Abgeordnete haben aber die Pflicht, unsere Demokratie vor extremistischen Kräften zu schützen, die Bewertung liegt beim Bundesverfassungsgericht“, sagte der Grünen-Politiker dem Tageblatt. Er halte es „überhaupt nicht für ausgeschlossen“, dass der Antrag am Ende auch eine Mehrheit im Bundestag finden werde. Sehr viele Abgeordnete würden die Initiative unterstützen. „Deswegen sollten wir nicht länger warten, sondern die Debatte jetzt im Bundestag führen“, betonte Kellner.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang kündigte jüngst an, noch in diesem Jahr ein neues Gutachten zur AfD vorlegen zu wollen. Möglich wäre, dass dann die Gesamtpartei als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft wird.
Vielleicht sollten die Hinterbaenkler die hinter dieser Initiative stehen , einfach mal ueber ein Verbot der 20 % AFD Waehler nachdenken . Die AFD ist weder aus der Hoelle enstiegen ,noch vom Himmel gefallen . Es sind die selbsternannten Demokraten die sie so stark gemacht haben .
Die einzige sorge welche eine partei wie die gruenen umtreibt ist die, bald unter 5 prozent zu rutschen.
Bei einer partei weniger wird diese sorge erheblich kleiner.