Donnerstag6. November 2025

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In eigener Sache„Erklärung von Zürich“: Deutschsprachige Verlegerverbände über den Umgang mit KI und journalistischen Inhalten

In eigener Sache / „Erklärung von Zürich“: Deutschsprachige Verlegerverbände über den Umgang mit KI und journalistischen Inhalten
Editpress-Direktorin und Vertreterin der ALMI Michelle Cloos bei der Unterzeichnung der Erklärung von Zürich Foto: DACHLUX, Montage: Jenny Füldner/Tageblatt 

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Anlässlich ihres Treffens in Zürich haben die Verlegerverbände aus Deutschland, Österreich, Luxemburg und der Schweiz als Vertreter der unabhängigen privaten Medien folgende Forderungen für den Umgang der Plattformen (KI-Plattformen/-Anbieter/-Betreiber/-Entwickler) mit journalistischen Inhalten gestellt.

Damit die großen Plattformen die Integrität journalistischer Inhalte schützen und zu einer kontrollierten und ausgewogenen Verbreitung zuverlässiger und geprüfter Informationen beitragen, müssen folgende Anforderungen zwingend erfüllt werden:

1. Journalistische Inhalte dürfen nur unter Wahrung der Rechte der Rechteinhaber und bei voller Transparenz über die Art der Nutzung verwendet werden.

2. Die Quellen dieser Informationen müssen ausdrücklich in allen Suchergebnissen und in nachgeschalteten Angeboten angegeben und verlinkt werden.

3. Die Plattformen müssen die Nutzung journalistischer Inhalte adäquat vergüten. Dies soll Geltung haben, sowohl mit Blick auf das Training als auch sämtliche Techniken zur Weiterentwicklung generativer KI-Anwendungen wie z.B. RAG (Retrieval Augmented Generation).

4. Die Plattformen und die Medienverlage müssen in einen Dialog eintreten, um gemeinsam Lösungen gegen vorsätzliche Falsch- und Desinformation zum Zweck der Manipulation der Nutzer zu finden. Internationale Online-Plattformen müssen Verantwortung für ihren Einfluss im öffentlichen Raum übernehmen.

5. Internationale Online-Plattformen müssen die journalistische Pluralität achten und sich dieser gegenüber neutral verhalten, sie dürfen weder eigene Inhalte noch Inhalte einzelner Medien privilegieren; ein Vorrang der Inhalte redaktionell unabhängiger Medien, welche sich an anerkannte redaktionelle Standards halten, gegenüber Inhalten, welche solchen Standards nicht entsprechen, bleibt hiervon unberührt.

Wir stehen mit diesen Forderungen für einen fairen Wettbewerb ein, welcher die Informationsversorgung der Gesellschaft in verantwortlicher und rechtskonformer Weise auch in Zukunft gewährleistet.

Diese klaren Rahmenbedingungen für den Umgang von Künstlicher Intelligenz mit journalistischen Inhalten sind eine grundsätzliche Voraussetzung für eine freie und unabhängige Meinungsbildung und
eine funktionierende Demokratie.