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Gemeindewahlen 2023„Ein Fortschritt für die Luxemburger Demokratie“

Gemeindewahlen 2023 / „Ein Fortschritt für die Luxemburger Demokratie“
Änderungen am Wahlgesetz für Kommunalwahlen: Die ASTI begrüßt die Abschaffung der Wohnsitz-Klausel Foto: Editpress/Julien Garroy

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Die ASTI begrüßt in einem Presseschreiben am Freitag die Abschaffung der Wohnsitz-Klausel bei den Gemeindewahlen. Es sei ein Fortschritt für die Luxemburger Demokratie.

Die „Association de soutien aux travailleurs immigrés“ (ASTI) hat sich in einem Presseschreiben am Freitagmorgen mit den Änderungen am Wahlgesetz bei zukünftigen Gemeindewahlen zufrieden erklärt. Die ASTI bezeichnet die vorherigen Hürden bei den Kommunalwahlen als „Diskriminierung von EU-Bürgern mit Wohnsitz in Luxemburg“. Das Großherzogtum war das einzige EU-Land, das für die Gemeindewahlen eine fünfjährige Residenzklausel vorsah.

„Mit der Abschaffung der Klausel wird diese Diskriminierung beseitigt“, sagt die ASTI. „Andererseits ist das Großherzogtum eines der fortschrittlichsten Länder Europas, was die Teilnahme von Bürgern aus Drittländern an den Kommunalwahlen betrifft.“ Momentan werde kein Unterschied zwischen Nicht-EU-Bürgern und EU-Bürgern gemacht.

Die Änderungen betreffen die Abschaffung der Wohnsitz-Klausel von fünf Jahren und die Verkürzung der Wartezeit für die Eintragung auf die kommunalen Wahllisten. Der Gesetzesentwurf wurde am Donnerstag von Innenministerin Taina Bofferding (LSAP), Integrationsministerin Corinne Cahen (DP) und Justizministerin Sam Tanson („déi gréng“) vorgestellt. „Ein Fortschritt für die Luxemburger Demokratie“, schreibt die ASTI am Freitag.

Fernand
6. September 2021 - 13.04

@j.trierweiler

" et geet dir, dass ee während e puer Wochen zu Lëtzebuerg gewunnt huet an ugemellt war, an dann därf een sech elo an d’lëtzebuerger Politik mëschen? Geet dat och an Deitschland, Frankreich, Portugal, England an esou weider?"1

Äre Google schéngt schonn erëm futti ze sinn, dofir hunn ech op der EU hirem Site fir Iech nogekuckt.

In folgenden Ländern werden Sie automatisch ins Wählerverzeichnis für Kommunalwahlen eingetragen: Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich (außer Burgenland), Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien und Ungarn. Sobald Sie dort Ihren Wohnsitz angemeldet haben, werden Sie automatisch ins Wählerverzeichnis für Kommunalwahlen eingetragen.

Wenn die Teilnahme an Kommunal- und Europawahlen in Ihrem Gastland vorgeschrieben ist und Sie nach Ihrer Anmeldung ins Wählerverzeichnis dieses Landes eingetragen wurden, sind Sie verpflichtet zu wählen - genau wie Staatsangehörige des Landes.

Wahlpflicht besteht in folgenden EU-Ländern: Belgien, Griechenland, Luxemburg und Zypern.

n den folgenden Ländern können Sie in den Gemeinderat/Stadtrat gewählt werden, aber der Bürgermeisterposten ist eigenen Staatsangehörigen vorbehalten:

Belgien
Bulgarien
Zypern
Frankreich
Griechenland
Italien
Litauen
Polen
Rumänien
Slowenien

In einigen anderen Ländern sind auch die Posten des stellvertretenden Bürgermeisters und der Schöffen eigenen Staatsangehörigen vorbehalten.

Rosie
6. September 2021 - 12.55

@Trierweiler

"Verstinn ech dat richteg: et kann een egal wou wunnen, et muss ee kee Letzebuergesch können, et muss een och net Letzebuerger sin, et geet dir, dass ee während e puer Wochen zu Lëtzebuerg gewunnt huet an ugemellt war, an dann därf een sech elo an d’lëtzebuerger Politik mëschen?"

Dir hutt alles richteg verstanen.
E Lëtzebuerger brauch net liesen a schreiwen ze kënnen, hie brauch just 18 Käerzen op engem Kuch ausblosen a scho kann e wiele goen.

PS. Dir kënnt jo mol net 'Lëtzebuerger' a 'Lëtzebuergesch' richteg schreiwen, Dir wäert dach net wiele goen?

tanner
6. September 2021 - 12.52

@Wieder Mann

"Demokratie ass, wenn den Wielerwellen vum Referendum respektéiert get, alles anescht ass « soumission »"

Ja wie in der Schweiz, da hat die letzte Dame das Wahlrecht 1991 erhalten, so demokratisch sind sie da.

j.trierweiler
5. September 2021 - 11.18

Verstinn ech dat richteg: et kann een egal wou wunnen, et muss ee kee Letzebuergesch können, et muss een och net Letzebuerger sin, et geet dir, dass ee während e puer Wochen zu Lëtzebuerg gewunnt huet an ugemellt war, an dann därf een sech elo an d'lëtzebuerger Politik mëschen? Geet dat och an Deitschland, Frankreich, Portugal, England an esou weider?

LPM
4. September 2021 - 12.23

@ Wieder Mann: Diktate gibt es in Diktaturen. Und in einer Diktatur hätten Sie sicherlich schon längst Schreibverbot oder noch Schlimmeres zu befürchten. Bei dem, was Sie hier regelmässig zum Besten geben.

LPM
4. September 2021 - 12.14

@ J.C. Kemp: Teile zwar nicht die Schlussbemerkung des Vorredners. Aber auch ihre Argumentation kann ich nicht teilen. Es gibt eine Wahlpflicht. Dass Verstösse seit Jahren nicht mehr strafrechtlich sanktioniert werden kann doch kein Argument sein, sich nicht mehr daran zu halten. Wer garantiert ihnen denn, dass, das so bleiben würde, wenn z.B. mal die ADR in die Regierung käme? Sie laufen ja auch nicht bei Rot über die Verkehrsampel weil andere das tun? Oder vielleicht doch? Vielleicht noch vor den Augen einer Mutter, die ihrem kleinen Sohn gerade die Geschichte von dem roten Männlein auf der Ampel erklärt?

Wieder Mann
4. September 2021 - 5.49

@Kemp: Auch keiner belangt wurde, gibt es immerhin noch Bürger die sich an die Gesetze halten und unter Zwang zur Urne schreiten. Also Wahlpflicht abschaffen .Die Zweiklassengesellschaft so oft zitiert, wird bei der Wahlpflicht offensichtlich.Der Bürger mit luxemburger Nationalität gezwungen sich dem Diktat zu unterwerfen „ den Aaneren kritt Zocker an den A…. geblosen“.

J.C. Kemp
3. September 2021 - 21.12

@LPM: Die Wahlpflicht existiert doch nur auf dem Papier. Seit den 60ern wurde noch niemand, der von der Wahl fernblieb, strafrechtlich belangt. Auch nicht in Belgien.

LPM
3. September 2021 - 14.52

„Mit der Abschaffung der Klausel wird diese Diskriminierung beseitigt“, sagt die ASTI. Ja, ich freue mich zusammen mit der ASTI über diese Streichung der Residenzklausel. Aber ich sehe in der neuen Regelung eine Diskriminierung der Luxemburger. In Luxemburg besteht WAHLPFLICHT. Die Einschreibung auf die Wählerliste wird fakultatif sein, "Ausländer" können sich also dieser Pflicht entziehen. Luxemburger sind "d'office" in der Liste eingetragen, haben diese Option demnach nicht.
Eine tolle Vorlage für die Leute aus dem Dunstkreis der ADR.

Wieder Mann
3. September 2021 - 13.44

Demokratie ass, wenn den Wielerwellen vum Referendum respektéiert get, alles anescht ass «  soumission »

Paul
3. September 2021 - 13.27

Ech fréen mëch richteg fir d 'Asti.

Paul
3. September 2021 - 13.25

Ech fréen mëch richteg fir d 'Asti!