Kennen Sie das? Sie wollen an einem sonnigen Samstagnachmittag in die Innenstadt für einen Einkaufsbummel, fahren zum nächstgelegenen Parkhaus und können sich erst mal hinten anstellen. Natürlich kennen Sie das! Es sei denn, Sie sind glücklicher Besitzer eines Abonnements in besagtem Parkhaus, dann fahren Sie einfach süffisant lächelnd an der langen Autokolonne vorbei, präsentieren Ihre Karte am Schalter, stellen Ihr Auto ab und genießen den restlichen Nachmittag. Für Besitzer eines Abonnements im CFL-Parkhaus auf Belval sieht dies allerdings anders aus: Glücklich sind diese mit ihrem Abo schon lange nicht mehr und das Lächeln vergeht ihnen spätestens, wenn sie einen freundlichen Mitarbeiter der CFL am Rufapparat haben, der ihnen den Zugang zum Parkhaus verwehrt. Wieder einmal!
In den AGB in der App, die unter anderem die Abos verkauft und verwaltet, steht: „La souscription d’un abonnement ne garantit aucune place de stationnement (…).“ Eine merkwürdige Form der Vermietung, die wohl dem Betreiber ein Recht auf eine Art Überbuchung einräumt. Dies ist rechtlich fragwürdig, da ein Ausfall einer bezahlten Dienstleistung, zum Beispiel im Fall einer Überbuchung eines Linienflugs – was ja gängige Praxis ist –, ein Anrecht auf eine Entschädigung gibt. Nun ist das „Overbooking“ bei Airlines ein Resultat davon, dass regelmäßig Fluggäste zum gebuchten Flug nicht auftauchen. Beim Parkhaus der CFL sieht es allerdings so aus, dass tagtäglich Nutzer mit bezahltem Abo vor der Schranke stehen, weil anscheinend kein Platz mehr im Parkhaus ist. Man kann also nicht von einer Optimierung der Nutzung reden, sondern nur von einer Gewinnoptimierung der CFL auf Kosten ihrer Kunden. Wirklich absurd wird es spätestens dann, wenn man dem Mitarbeiter am Rufapparat bei der Schranke erklärt, dass sehr wohl Parkplätze frei sind, weil man ja, im Gegensatz zu ihm, vor Ort sei und das Parkhaus in den 40 Minuten Wartezeit locker begehen könne, und einem dann trotzdem die Einfahrt verweigert wird. Mir ist durchaus bewusst, dass die Mitarbeiter in der Rufzentrale nicht für die Unzulänglichkeiten des informatischen Systems verantwortlich sind, spätestens wenn die Probleme bekannt sind, dürfte man als Kunde jedoch Hilfe erwarten können.
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Ist doch logisch: wenn die Einen parken können ohne zu zahlen, weil sie anschließend den öffentlichen Transport gratis nutzen, müssen andere zahlen ohne parken zu können. Sonst geht die Rechnung ja nicht auf!
@RCZ: Mit Ihrem genannten Ziel werden Sie wohl Recht haben, jedoch muss die hiesige Eisenbahn dann auch die meisten Ortschaften erreichen, was lange nicht der Fall ist. Ausserdem rechtfertigt dieses Ziel nicht die Leute abzuschöpfen, ohne Gegenleistung!
Ziel der Chemin de Fer ist wohl die Autofahrer dazu zu bewegen mit der Eisenbahn zu fahren!😜👻🫢