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UrteilDrei (vermutlich tote) IS-Kämpfer aus Luxemburg zu 15 Jahren Haft verurteilt

Urteil / Drei (vermutlich tote) IS-Kämpfer aus Luxemburg zu 15 Jahren Haft verurteilt
Spielte eine entscheidende Rolle bei der Radikalisierung der vier Angeklagten: die Tewhid-Moschee in der Escher Brillstraße Foto: Editpress-Archiv

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In Abwesenheit wurden drei IS-Kämpfer aus Luxemburg zu 15 Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Wahrscheinlich lebt keiner mehr von ihnen. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Am kommenden Montag fällt ein viertes Urteil, das für Steve Duarte.  

Das Gericht folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft und hat im Urteil zum ersten Teil des Prozesses gegen drei IS-Kämpfer aus Luxemburg eine Strafe von 15 Jahren Haft ohne Bewährung für die drei angeklagten früheren „Gotteskrieger“ verhängt. Die Brüder Denis (Jahrgang 1986) und Anes O. (1990) sowie Benisen R. (1994) sollen allerdings tot sein. Der Vierte im Bunde, Steve Duarte aus Meispelt, soll dagegen noch in einem kurdischen Gefangenenlager in Syrien sitzen. Eindeutige Beweise gibt es dafür jedoch nicht. Das letzte Lebenszeichen stammt aus dem Jahr 2022. Gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Das Urteil fällt am kommenden Montag.  

Begonnen hatte der Prozess mit den aus Bosnien stammenden Brüdern Denis und Anes O. sowie dem Kosovaren Benisen R., die alle im Kampf gefallen sein sollen. Dafür gibt es allerdings keine eindeutigen Beweise, lediglich Indizien. Da IS-Kämpfer aus westlichen Ländern bei einer Rückkehr in ihre Herkunftsländer eine juristische Verfolgung riskieren, sollen viele der radikalisierten Männer und Frauen als syrische Flüchtlinge getarnt zurückgekehrt sein. Rein theoretisch wäre das auch für die IS-Kämpfer aus Luxemburg möglich. Das Gericht geht allerdings davon aus, dass die drei tot sind. Doch solange kein offizieller Totenschein vorliegt, werden sie von der Justiz so behandelt wie jeder andere, weshalb es auch zum Prozess gekommen war. 

Die vier Angeklagten kannten sich gut. Unter anderem waren drei von ihnen bei der viel mediatisierten Koranverteilung in der hauptstädtischen Grand-rue im November 2013 dabei. Auch in Esch verteilten die jungen Männer am selben Tag den Koran, was laut Staatsanwalt eindeutig zu Missionierungs- und Rekrutierungszwecken von Jugendlichen zum Salafismus geschah. Immer wieder im Mittelpunkt der Ausführungen der Ermittler: die Tewhid-Moschee in der Escher Brillstraße. Die Moschee zog sich beim Prozess wie ein roter Faden durch die Geschichte der Radikalisierung der vier Angeklagten, die von Luxemburg aus in den „heiligen Krieg“ zogen.

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https://www.tageblatt.lu/headlines/von-esch-aus-in-den-dschihad-die-radikalisierung-von-steve-duarte-und-co/

https://www.tageblatt.lu/headlines/staatsanwaltschaft-fordert-lebenslaenglich-fuer-steve-duarte/

Reinertz Barriera Manfred
10. Juli 2025 - 20.26

Diese Verurteilungen sind eine Lappalie, ein Theaterstück ohne Angeklagten, die auch villeicht nicht mehr leben also eine Zeitverschwendung der Justiz hat die nicht besseres zu tun????