VermisstenmeldungDie Suche nach Norah und Jully

Vermisstenmeldung / Die Suche nach Norah und Jully
Amber-Alarm gilt im extremen Notfall, wenn das Leben vermisster Minderjähriger in akuter Gefahr ist. Norah Hames und Jully Seven Martins Braz fallen nicht darunter. Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Zwei Minderjährige gelten aktuell in Luxemburg als offiziell vermisst. Die 12-jährige Norah Hames und die 16-jährige Jully Seven Martins Braz. Einmal mehr wird die Bevölkerung aufgerufen, bei der Suche nach den beiden zu helfen. 

Norah Hames wurde laut Polizeimeldung zuletzt am vergangenen 27. Juni in Esch-Alzette gesehen. Zum Zeitpunkt ihres Verschwindens habe sie eine hellblaue Jeansjacke, ein beigefarbenes Oberteil mit kurzen Ärmeln, eine graue Jogginghose, weiße Sneaker sowie eine Brille getragen. Hinweise können an die Polizeidienststelle Düdelingen weitergegeben werden.

Jully Seven Martins Braz wird laut offizieller Meldung seit dem 12. Juli vermisst. Zum Zeitpunkt ihres Verschwindens habe sie eine beigefarbene Kappe getragen. Die junge Frau sei von schlanker Statur, zwischen 1,60 und 1,70 groß, habe lange braune Haare und trage eine Brille. Hinweise bitte an die Polizei in Capellen-Steinfort.

Bis heute sind die beiden Minderjährigen nicht wieder aufgetaucht. Deshalb sind Angaben zu ihrer Person und Fotos auch weiterhin auf police.lu unter Öffentlichkeitsfahndungen zu finden. Allerdings findet dort nicht jede Vermisstenmeldung ihren Niederschlag.

Abwägung der Hintergründe

Wird eine Person bei der Polizei als vermisst gemeldet, werden zunächst einmal alle möglichen Informationen gesammelt, die Person betreffend, aber auch was den Ort und die Umstände ihres Verschwindens anbelangt, so Catherine Weber von der Pressestelle der Polizei. Gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft wird dann entschieden, ob es sich um ein beunruhigendes Verschwinden handelt oder nicht. Kriterien wie Alter und Gesundheit würden dabei eine wichtige Rolle spielen. Daraus ergebe sich, ob eine Suchanfrage öffentlich gemacht werde.

Jede Vermisstenmeldung habe einen anderen Hintergrund. Es gelte abzuwägen, sagt auch Henri Eippers, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft. Er, wie auch Catherine Weber, betonen aber, dass jede Meldung ernst genommen werde, besonders bei Minderjährigen, auch wenn sie anschließend nicht publik gemacht würde. Meistens würden die jugendlichen Ausreißer nämlich recht schnell aufgefunden werden oder wieder auftauchen. Der besondere Schutz von Minderjährigen erklärt aber zum Teil, warum in beunruhigenden Vermisstenfällen weitaus mehr junge Menschen betroffen sind, als Erwachsene.

Amber-Alarm

Sollte eine Vermisstenmeldung eines Minderjährigen als wirklich extremst beunruhigend eingestuft werden, gilt der sogenannte Amber-Alerte. Diese Alarmstufe Rot stammt aus den USA und wurde 2013 von Polizeieinheiten und Regierungen in Europa eingeführt und 2016 in Luxemburg übernommen.

Amber-Alarm greift im äußersten Notfall, nämlich dann, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft befürchten müssen, dass das Leben eines entführten oder vermissten Jugendlichen unmittelbar durch Fremdeinwirkung gefährdet ist. Der grenzüberschreitende Alarm kann aber auch ausgelöst werden, wenn davon auszugehen ist, dass das Leben eines Minderjährigen aus anderen Gründen in Gefahr ist. Gesundheitliche Probleme oder Suizidgefahr zum Beispiel. 

Hotline 116000

Die Telefon-Nummer 116000 ist eine europaweite Hotline. Sie gilt für Angehörige, Bezugspersonen von vermissten Minderjährigen, aber auch für diese selbst, wenn sie in Notsituationen geraten, nicht mehr ein und aus wissen und Hilfe brauchen.

Zu präzisieren ist, dass die 116000 nicht den normalen und kostenlosen Notruf der Polizei ersetzen soll – nämlich die 113. Nicht zu verwechseln mit der 112, wenn es darum geht, Feuerwehr, Krankenwagen oder Polizei in gefährlichen Situationen zu kontaktieren.

Nun sollte man sich nicht von all diesen Informationen und Nummern verwirren lassen. Im Falle von vermissten Minderjährigen gibt es einen einfachen Rat: nämlich irgendeine Polizeidienststelle zu kontaktieren oder aufzusuchen. Jeder zweckdienliche Hinweis kann helfen, Unheil zu vermeiden, gar Leben zu retten, oder zumindest dafür sorgen, dass sich Erziehungsberechtigte nicht alleine fühlen, wenn ihre Schützlinge von der Bildfläche verschwinden – ganz gleich für wie lange.