Kurz vor der Sommerpause haben Innenminister Léon Gloden (CSV) und Wohnungsbauminister Claude Meisch (DP) ein großes und lang erwartetes Gesetzespaket präsentiert: die Reform der Grundsteuer („Impôt foncier“, IFON) und eine neue Mobilisierungssteuer („Impôt à la mobilisation de terrains“, IMOB) auf ungenutztes Bauland. Beide Steuern gehen auf einen Gesetzesentwurf der Vorgängerregiering zurück, eingereicht 2022 von den damaligen Ministern Taina Bofferding (LSAP) und Henri Kox („déi gréng“). Nach Kritikpunkten des Staatsrats wurde das Gesetz von der aktuellen Regierung überarbeitet. Vergangenen Freitag stimmte der Regierungsrat den Änderungen zu, am Donnerstagmorgen präsentierte Innenminister Gloden den neuen Entwurf der zuständigen Chamber-Kommission.
Eine neue Berechnung für die Grundsteuer


„Wir brauchen eine moderne Grundsteuer“, sagt Gloden am Vormittag in der anschließenden Pressekonferenz. Die aktuelle Grundsteuer gehe noch auf das Jahr 1941 zurück und das damals eingeführte deutsche Modell – dies führe zu einer ungleichen Besteuerung bei teils gleichen Voraussetzungen. Es sei an der Zeit für eine faire und transparente Regelung, so Gloden. Bei der Neuberechnung der Grundsteuer übernimmt der aktuelle Innenminister den Paradigmenwechsel, den seine Vorgängerin 2022 im Gesetzesentwurf eingeführt hat. Nicht mehr die Größe des Hauses zählt, sondern das Potenzial des Grundstücks. Die Grundsteuer wird zukünftig auf Basis einer Formel errechnet. Dieser Formel zugrunde gelegt wird ein Referenzwert von 1.000 Euro pro Ar. Dieser Referenzwert wird mit verschiedenen Faktoren verrechnet, um den Basiswert zu erhalten: die Größe des Grundstückes, das nach dem allgemeinen Bebauungsplan (PAG) mögliche Baupotenzial, die in der Nähe gelegenen Dienstleistungen sowie die Distanz zur Hauptstadt. Grundstücksbesitzern, die selbst auf dem zu versteuernden Grundstück wohnen, wird ein Abschlag von 2000 Punkten auf diesen Basiswert gewährt.
Die fällige Steuer berechnet sich dann durch Multiplikation des Basiswerts mit einem Gemeindesteuersatz. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf der Vorgängerregierung war dieser Steuersatz noch zwischen neun und elf Prozent festgelegt. Glodens Reform sieht nun – mit Verweis auf die in der Verfassung festgehaltene Gemeindeautonomie – vor, dass die Kommunen diesen Steuersatz selbst bestimmen können. Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Gemeindesteuer, die Einnahmen kommen nicht dem Staat, sondern den Gemeinden zugute. „Grundsteuer ist keine Steuer, um Logement-Politik zu machen“, sagt Gloden. Der Innenminister rechnet damit, dass die Einnahmen auch nach der Reform in einem ähnlichen Rahmen wie bislang bleiben werden, zwischen 33 und 40 Millionen Euro insgesamt. Ausgenommen von der Besteuerung sind in der neuen Reform landwirtschaftliche Flächen, solange sie tatsächlich von einem hauptberuflichen Landwirt oder Weinbauern in diesem Sinne genutzt werden.
Mobilisierungssteuer mit Ausnahmen
Während Gloden und sein Kollege Meisch die Grundsteuerreform nicht als Instrument einer Politik für mehr bezahlbaren Wohnraum sehen, sieht es bei der neuen Mobilisierungssteuer anders aus. In Zukunft sollen Grundstücksbesitzer zur Kasse gebeten werden, die Bauland brachliegen lassen. Obwohl die Einnahmen der Mobilisierungssteuer dem Staat zugute kommen, wäre es den Ministern am liebsten, wenn gar keine neuen Einnahmen entstünden. „Wir wollen bauen, statt zu spekulieren“, sagt Gloden.
Auch die neue Mobilisierungssteuer stammt in ihren Grundzügen aus dem Gesetzesentwurf von Bofferding. In den ersten vier Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes fällt keine Steuer an, diese wird erst ab dem fünften Jahr erhoben. Je länger das Grundstück unbebaut bleibt, desto höher steigt der Steuersatz – so lange, bis ein Rohbau auf dem Grundstück fertiggestellt ist. Berechnet wird die Steuer mithilfe des oben genannten Basiswerts des Grundstück. Ab fünf Jahren sind 0,05 Euro pro Punkt fällig, ab elf Jahren 0,75, ab 16 Jahren 2,5 und ab 20 Jahren 4,5 Euro. Für ein Grundstück von sechs Ar in Mersch würde eine 20-jährige Brache den Eigentümer pro Jahr 23.207 Euro kosten.

Eine Ausnahmeregelung gibt es, wenn Eltern Bauland für ihre Kinder zurückhalten wollen. In diesem Fall gibt es einen Abschlag von 3.400 Punkten auf den Basiswert, was die Mobilisierungssteuer massiv nach unten drückt. Im Falle des Beispielgrundstücks würde das bedeuten, dass nach 20 Jahren keine 23.207 Euro anfallen, sondern nur noch 257 Euro. Im Gesetzesentwurf der Vorgängerregierung war für diese Vergünstigung das Maximalalter der Kinder auf 25 Jahre festgesetzt. Gloden hat diesen Grenzwert auf 35 Jahre hochgesetzt. Bei der Größe des Grundstücks gibt es kein Limit. Im überarbeiteten Entwurf wurde eine Klausel der Vorgängerregierung gestrichen: Sollten Eltern, die jahrelang vom Kinder-Abschlag profitiert haben, das Grundstück doch an eine andere Person verkaufen, müssen sie die eingesparte Steuer nicht zurückzahlen. Das wäre juristisch schwer zu begründen und mit einem großen Verwaltungsaufwand verbunden, so Gloden.
Auch bei der Mobilisierungssteuer gibt es Ausnahmen für Bauern und Winzer. Deren Grundstücke werden von der Steuer ausgenommen, es sei denn, es handelt sich um „Grundstücke in Ortschaften, die aus raumplanerischen Gründen vorrangig entwickelt werden müssen“. Dazu zählen u.a. die Stadt Luxemburg und umliegende Gemeinden, der Süden Luxemburgs, der Raum „Nordstad“ und weitere größere Städte. Abzüglich der Ausnahmen stünden, so Wohnungsbauminister Meisch, im ganzen Land etwa 2.450 Hektar bislang ungenutztes Bauland zur Verfügung. Es sei deshalb vorrangig, vorhandene Brachen zu mobilisieren, statt dem Bauperimeter neue Grundstücke hinzuzufügen. „Dann wären wir der Lösung des Problems ein gutes Stück näher“, sagt Meisch.
Die Lösung des Logement-Problems wird indes noch auf sich warten lassen müssen. Der Zeitplan für die beiden Steuern ist weit gefasst. Zweieinhalb Jahre hat Gloden für die legislative Prozedur veranschlagt. Mitte 2028 soll das Gesetz spätestens in Kraft treten. 2029 ist eine einjährige Testphase vorgesehen, bevor 2030 zum ersten Mal tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen. Die Minister begründen den großzügigen Zeitplan mit dem Aufbau einer Daten-Infrastruktur zur Erfassung der Grundstücke. Es müssten neue Register aufgestellt, neue Computerprogramme entwickelt werden.
Man will außerdem von den Fehlern der Nachbarn lernen. In Deutschland habe es nach der Grundsteueränderung viele Beschwerden von Bürgern gegeben, so Gloden. „Das wollen wir besser machen. Deshalb ist es uns wichtig, dass wir uns die nötige Zeit nehmen.“ Der lange zeitliche Anlauf gebe Grundstücksbesitzern zudem die „Möglichkeit, der Besteuerung zu entgehen“, so Meisch, indem sie ihr Land schon jetzt bebauen oder verkaufen – zum Beispiel an den Staat, die Gemeinden oder den „Fonds du logement“.
Im ursprünglichen Gesetzespaket der Vorgängerregierung war neben Grundsteuerreform und Mobilisierungssteuer noch eine dritte Abgabe vorgesehen: die Leerstandssteuer („Impôt sur les logements non occupés“, INOL). Die neue Regierung verschiebt diese Steuer zunächst, bis die technische Infrastruktur für das neue Register der Grundstücke steht. Doch: „Sie wird kommen“, sagt Meisch.
„Zone verte bis“ – Umbauten im Grünen sollen vereinfacht werden
Die Regierung will mit einem neuen Gesetz die Entwicklung sogenannter „Inseln“ in Grünzonen erleichtern. Das betrifft bestehende Gebäude außerhalb von Siedlungen, die derzeit nicht weiterentwickelt werden dürfen. Künftig sollen Gemeinden im Rahmen ihrer allgemeinen Bebauungspläne (PAG) eine neue Zonenkategorie festlegen können: die „Zone verte bis“. Sie gilt für Gebäude, die seit mindestens 20 Jahren stehen. Neubauten sind weiterhin nicht erlaubt. Erlaubt werden hingegen moderate Eingriffe wie Erweiterungen, Nebengebäude oder eine Nutzungsänderung der bestehenden Bauten. Künftig entscheidet der Bürgermeister über entsprechende Bauvorhaben – und nicht mehr der Staat.
De Maart

Daat dooten ass ërem typesch CSV-DP Konzeptloségkeet,
ëppes Gescheites ass nëtt ze erwaarden,
wéi ass ëtt dann mat der Reichensteier als Errenerung ???
Ob diese Massnahmen die Wohnungsnot lindern werden das darf man bezweifeln,,,,und um das zu gewährleisten d.h. bezahlbaren Wohnraum zu schaffen müsste die Regierung einen Wohnungsbaupolitik haben wie z.B in Österreich oder Singapur wo man das Problem gelöst hat.....
Mat denen Politiker dei mir an der Regierung setzen hun , kann neicht gescheites erauskommen . Et geht nemmen den Bieger souen aus der Tesch ze zeien. Waat kann een och vun dehnen Leit verlangen .
Man besteuert also den Besitzer des Baulandes derart saftig, dass er sicher spaeter kein Geld mehr hat, um etwas bauen zu koennen. Das Gesetz von Bofferding war kompletter Irrsinn, jetzt ist es aber immer noch Schwachsinn. Da werden wohl demnaechst viele Rohbauten ohne Dach in der Landschaft stehen, die langsam verfallen und nie fertig werden.
@Goelff / Se sin domm an dämlech genug fir selwer op esou Topechkeeten zu kommen. Wat war et ëmmer schéin hei zu Lëtzebuerg. Tempus fugit!
Hun sie bei den Franzousen ofgekneipt vir emmer nei an dämlich Steieren ze erfannen?Keng Glanzleeschtung!