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MedienberichtDeutsche Abgeordnete wollen fraktionsübergreifende Initiative zu AfD-Verbot starten

Medienbericht / Deutsche Abgeordnete wollen fraktionsübergreifende Initiative zu AfD-Verbot starten
Co-AfD-Chefin Alice Weidel im Bundestag Foto: AFP

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Abgeordnete von SPD, Union, Grünen und Linken streben ein AfD-Parteiverbotsverfahren an. Das Bundesverfassungsgericht soll demnach über den Antrag zur Verfassungswidrigkeit entscheiden – und über einen möglichen Finanzierungsausschluss.

Der Bundestag soll einem Bericht zufolge bald über ein Verfahren zum Verbot der AfD abstimmen. Abgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken hätten dafür einen Gruppenantrag ausgearbeitet, mit dem ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angestoßen werden solle, berichtete die Welt am Sonntag. Hinter dem Gruppenantrag stünden einzelne Abgeordnete, nicht aber deren gesamte Fraktionen.

Für einen fraktionsübergreifenden Antrag sind 37 Abgeordnete notwendig. Der Antrag zum AfD-Parteiverbotsverfahren soll dem Bericht zufolge von deutlich mehr Bundestagsmitgliedern eingebracht werden. Von allen genannten Fraktionen unterstützen ihn nach Welt-Informationen jeweils mindestens zehn Abgeordnete.

Das Bundesverfassungsgericht solle dem Papier zufolge auf Antrag des Bundestags feststellen, dass die AfD verfassungswidrig sei und deshalb verboten werden könne. Hilfsweise solle vom Verfassungsgericht festgestellt werden, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werde.

„Aktiv kämpferisch-aggressive Haltung“

Die Abgeordneten von SPD, Union, Grünen und Linken werfen der AfD demnach in dem Bundestagsantrag vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und gegenüber dieser Grundordnung eine „aktiv kämpferisch-aggressive Haltung“ einzunehmen.

Der Gruppenantrag wirft der AfD laut Bericht zahlreiche Verstöße gegen die Menschenwürdegarantie aus Artikel 1 des Grundgesetzes vor. Dabei nennt er etwa die Forderung nach einer „millionenfachen Remigration“ von Migranten. Der Antrag wertet außerdem zahlreiche Äußerungen von Bundes- und Landesvorsitzenden der AfD als Verletzungen der Menschenwürde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten.

Der Antrag bezieht sich nach Welt-Informationen unter anderem auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen aus diesem Jahr. Das OVG in Münster hatte im Mai geurteilt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Gesamtpartei AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus einstufen und nachrichtendienstlich beobachten darf.

fraulein smilla
30. September 2024 - 8.52

Die Messlatte fuer ein Parteiverbot liegt beim Bundesverfassungsgericht sehr hoch . Die Chance dass dies in die Hose geht sind sehr sehr gros ,und dann waere die AFD nicht mehr zu bremsen . Statt die Zeit mit Verbotsdiskussionen zu verschwenden , einfach die richtige Politik in Sachen Migration , Wokismus machen die Desindustrialisierung stoppen ( VW laesst gruessen ) ...