Donnerstag1. Januar 2026

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„Chômage“CSL lehnt Pflicht zur Online-Antragstellung für Arbeitssuchende ab

„Chômage“ / CSL lehnt Pflicht zur Online-Antragstellung für Arbeitssuchende ab
Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitsuchende ihre Anträge künftig nur noch online einreichen können Symbolfoto: Editpress/Hervé Montaigu

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Die Arbeitnehmerkammer fordert die Rücknahme eines Gesetzentwurfs, der die elektronische Einreichung von Anträgen auf Arbeitslosenunterstützung verpflichtend machen würde.

Die „Assemblée plénière de la Chambre des salariés“ (CSL) hat am vergangenen Donnerstag einstimmig einen Gesetzentwurf abgelehnt, der Arbeitssuchende zur elektronischen Einreichung ihrer Anträge auf Arbeitslosenunterstützung verpflichten soll. Das geht aus einer Pressemitteilung der CSL vom Montag hervor. Bislang stand es den Betroffenen frei, diese entweder in Papierform oder elektronisch einzureichen. 

Die CSL hatte bereits im März kritisiert, dass nicht alle Arbeitssuchenden den gleichen Zugang zu modernen Technologien haben. Zudem verfüge nicht jeder über die erforderlichen digitalen Kompetenzen. Folglich werde ein Teil der Betroffenen durch den Gesetzentwurf von vornherein ausgeschlossen.

Trotz kostenloser Bereitstellung von IT-Ausrüstung und individueller Unterstützung sei die ADEM nicht dazu verpflichtet, Personen mit unzureichenden digitalen Kompetenzen die Einreichung ihres Antrags zu garantieren. Die ADEM werde durch diese Mittelbereitstellung lediglich „zum Nachweis ihres guten Willens“ verpflichtet. Personal- oder Bereitschaftsmangel seitens der Mitarbeiter könne jedoch dazu führen, dass auf Hilfe angewiesene Arbeitssuchende benachteiligt werden. Die CSL fordert daher die „vollständige Rücknahme des ursprünglichen Gesetzentwurfs und der vorliegenden Änderungsanträge“. (les)